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Eingruppierung IT ab 2021

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Spid:
Die Rechtsmeinung des AG, die in einer Stellenbewertung zum Ausdruck kommt, berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ob man eine solche beantragt oder einen Döner bestellt, hat dahingehend den gleichen Effekt - ein Döner macht aber wenigstens satt, eine Stellenbewertung ist einfach nur ein Schriftstück ohne Wert.

Django79:
Aktuell bin ich aber nach erfolgter Stellenbewertung seitens meines Arbeitgebers (anno 2012) "korrekt" eingruppiert, wenngleich sich aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen entscheidende Änderungen meiner Aufgaben bis zum heutigen Tage ergeben haben. Wie würde die Überleitung anhand einer neuen Enteltordnung ab 2021 in einem solchen Fall aussehen bzw. vonstatten gehen?

Spid:
TB sind stets korrekt eingruppiert. Es kann qua definitionem keine falsche Eingruppierung geben. Mithin bist Du nun korrekt eingruppiert und wirst es auch nach Inkrafttreten der Änderungen sein.

Amiga:
@TV-Ler und @Spid: Dankeschön. Ihr habt mir sehr geholfen.

lowsounder:
Ich glaub Django meint, wie (und eventuell wann) der AG vorgeht. Ob er selbstständig prüft ob sich durch die geänderte EGO Änderungen der EG ergeben und dann den AN darauf hinweist, dass der AN einen Antrag zur Höhergruppierung stellen kann.

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