Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 285588 times)

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #900 am: 28.10.2021 12:42 »
Ja, du müsstest jetzt nach der neuen EGO eingruppiert sein.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #901 am: 28.10.2021 12:52 »
Damit wäre der Antrag nach §38b hinfällig und ich könnte ohne Probleme eine Höhergruppierung beantragen ?

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #902 am: 28.10.2021 12:58 »
Ich habe diesen Auszug auf meinem Höhergruppierungsschreiben am 01.04.2020 erhalten.

Ihnen werden Aufgaben übertragen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019). (Habe E10 da kein Studium)

Kann es auch sein, dass ich rückwirkend zum 01.10.2019 in der alten EGO eingruppiert wurde und somit noch an die Anforderung an die Person gebunden bin?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #903 am: 28.10.2021 12:58 »
Okay verstanden.
Eine Frage noch dazu.
Ich wurde am 01.10.2019 eingestellt in der EG9 und am 01.04.2020 höhergruppiert in die EG10. Müsste da nicht die neue EGO greifen. Ich habe auch Rückwirkend mein Geld bekommen. Da blicke ich nicht ganz durch.
Das ist ja ein gänzlich anderer Sachverhalt.
Hast du zum 1.4.20 andere Tätigkeiten übertragen bekommen und oder hat der AG zum 1.4. festgestellt, das er sich mit der Eingruppierung zum 1.10. geirrt hat?

Falls ersteres, dann bist du seit dem 1.4. nach der neuen EGO ein- und höhergruppiert (Stufenlaufzeit läuft ab da neu an) und dann mutmaßlich eben in der EG11 oder gar EG12 und der AG klaut dir das dir zustehende Entgelt.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #904 am: 28.10.2021 12:59 »
Stufenlaufzeit läuft ab 01.10.2019

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #905 am: 28.10.2021 13:04 »
Ich habe diesen Auszug auf meinem Höhergruppierungsschreiben am 01.04.2020 erhalten.

Ihnen werden Aufgaben übertragen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019). (Habe E10 da kein Studium)
Wenn also zum 1.4. dir Aufgaben übertragen wurden, dann haben diese Betrüger dich fälschlicherweise nach der alten EGO bezahlt, obwohl du dann nach der neuen EGO einzugruppiern bist.
Und das wäre mindestens EG11!
Zitat
Kann es auch sein, dass ich rückwirkend zum 01.10.2019 in der alten EGO eingruppiert wurde und somit noch an die Anforderung an die Person gebunden bin?
Nein, man kann nicht rückwirkend eingruppiert werden, da man ja nicht rückwirkend Dinge übertragen kann.
kann aber sein, dass diese Versager aus dem Personalamt das versuchen.

Ich würde zum Personalamt gehen, die umgehend die Bezahlung nach mindestens EG11 einfordern, auch für die letzten 6 Monate.
Du solltest dringend das dir zustehende Entgelt schriftlich einfordern.
Und dich nicht weiter von diesen Betrügern verarschen lassen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #906 am: 28.10.2021 13:08 »
Stufenlaufzeit läuft ab 01.10.2019
Also willst du damit sagen, dass der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert hat und dich am 1.4. darauf hingewiesen hat, dass du seit dem 1.10. die Aufgaben übertragen bekommen hattest, die nach Rechtsmeinung des AGs zu einer EG11 führen.
Und wegen fehlender Voraussetzung in der Person bei dir zu einer EG10.


Dann hast du natürlich es verpasst zum 1.1.2020 dich nach der neuen EGO und damit zur EG11 (oder EG12) mit Stufenlauszeit beging am 1.1. eingruppieren zu lassen.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #907 am: 28.10.2021 13:16 »
Alles irgendwie komisch...

NichtMitMir

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #908 am: 28.10.2021 13:47 »
Hallo zusammen,

kurze... lange... Verständnisfrage...

IT-Bereich, E10, Fallgruppe 1 möchte ich nach E12 eingruppiert werden, nach der neuen Entgeltordnung, gültig ab 1.1.2021 – die Tätigkeiten / Gewichtung sind gegeben, man sieht aber die besondere Schwierigkeit nicht, welche gegeben sein muss. Somit reicht es laut Aussage nur für E11, Fallgruppe 2. Ich bin da entschieden anderer Meinung, da ein Mitkollege nun von E11 nach E12 gehoben wird und die Aufgaben / Tätigkeiten zwar Schnittmengen haben, aber durchaus genauso hochwertig sind wie die meinen. Sofern sehe ich da für mich eine Ungleichbehandlung. Mir wurde das begründet mit: "Der Kollege wurde vielleicht falsch eingruppiert bei Einstellung." Gut, das ist möglich... aber man fühlt sich trotzdem etwas unfair behandelt, unabhängig davon ob es wirklich so ist.

Hierzu heißt es im TV-L:

Entgeltgruppe 12:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch
Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.


Wie wird die Höhergruppierung mit den Fallgruppen geprüft bzw. sind diese zu berücksichtigen?

https://www.verdi.de/++file++5e5fadae9135f75e09389a8c/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

E10 -> E11 Fallgruppe 1
E11 Fallgruppe 1 -> E11 Fallgruppe 2 um dann E12 eingruppiert zu werden?

So wird mir dies zumindest von meinem direkten Vorgesetzten kommuniziert.

"Fallgruppen sind detaillierte Tätigkeitsmerkmale. Man spricht dann von Fallgruppen, wenn einer Entgelt- bzw. Vergütungsgruppe mehrere Tätigkeitsmerkmale zugeordnet sind. Fallgruppen schaffen ein enges und kompliziertes Beziehungsgeflecht zwischen Tätigkeitsmerkmalen, und dies oft über mehrere Vergütungsgruppen hinweg."

Zweite Frage: Seit dem 1.8.2021 habe ich einen neuen "Teamleiter", welcher meine Höhergruppierung bewertet. Nach meiner Auffassung kann er dies nicht richtig in vollem Umfang beurteilen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wirklich was gefunden habe ich nicht..

Viele Grüße und Danke...
« Last Edit: 28.10.2021 14:01 von NichtMitMir »

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #909 am: 28.10.2021 14:25 »
Wie wird die Höhergruppierung mit den Fallgruppen geprüft bzw. sind diese zu berücksichtigen?

https://www.verdi.de/++file++5e5fadae9135f75e09389a8c/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdf

E10 -> E11 Fallgruppe 1
E11 Fallgruppe 1 -> E11 Fallgruppe 2 um dann E12 eingruppiert zu werden?

So wird mir dies zumindest von meinem direkten Vorgesetzten kommuniziert.
Fg1 und 2 in der EG11 sind ja nur unterschiedliche Zeitanteile.
Also wo ist das Problem?
Es wird geprüft ob EG10 fg1 vorliegt, dann wird geprüft ob EG11 mit entsprechend Zeitanteile vorliegt, falls 50%, dann wird geprüft ob EG12 mit entsprechende ....

Falls EG10 fg2 vorliegt, muss vorher EG9b..9a.. .... geprüft werden.

Zitat

Zweite Frage: Seit dem 1.8.2021 habe ich einen neuen "Teamleiter", welcher meine Höhergruppierung bewertet. Nach meiner Auffassung kann er dies nicht richtig in vollem Umfang beurteilen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wirklich was gefunden habe ich nicht..

Viele Grüße und Danke...
Ja:
Weder er noch du bewerten Höhergruppierungen.
Ihr (Also der Ag und der AN) bildet euch eine Rechtmeinung zur Eingruppierung.
Feststellen kann nur ein Arbeitsgericht, wo man Eingruppierung ist.

NichtMitMir

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #910 am: 28.10.2021 14:46 »
Zitat

Zweite Frage: Seit dem 1.8.2021 habe ich einen neuen "Teamleiter", welcher meine Höhergruppierung bewertet. Nach meiner Auffassung kann er dies nicht richtig in vollem Umfang beurteilen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wirklich was gefunden habe ich nicht..

Viele Grüße und Danke...

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich hab mich falsch ausgedrückt... ich meinte meine Tätigkeitsbeschreibung wird bewertet, welche für die Höhergruppering ja Grundvoraussetzung ist.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #911 am: 28.10.2021 16:13 »
Zitat

Zweite Frage: Seit dem 1.8.2021 habe ich einen neuen "Teamleiter", welcher meine Höhergruppierung bewertet. Nach meiner Auffassung kann er dies nicht richtig in vollem Umfang beurteilen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wirklich was gefunden habe ich nicht..

Viele Grüße und Danke...

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich hab mich falsch ausgedrückt... ich meinte meine Tätigkeitsbeschreibung wird bewertet, welche für die Höhergruppering ja Grundvoraussetzung ist.
Deine Tätigkeitsbeschreibung beschr4eibt deine auszuübenden Tätigkeiten.
Aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten bist du eingruppiert. (Tarifautomatik)
Da hat niemand was zu bewerten. Und das führt auch nicht zu einer Höhergruppierung.
Sondern: Da ist jemand der im Auftrage des AG sich eine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung macht.
Danach richtete sich das Entgelt welches du ausgezahlt bekommst.
Es berührt aber deine tarifliche Eingruppierung nicht, denn diese kann nur ein Richter feststellen.

Klingt doof, ist es aber nicht wenn man unterschiedliche Rechtsmeinungen hat.

Fazit:
Du bist höhergruppiert oder auch nicht. -> Dazu bedarf es keiner Bewertung eines Teamleiters, das geschieht automatisch durch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Du bekommst vielleicht das falsche Entgelt ausgezahlt oder auch nicht.
-> das ist die Folge der eventuellen fehlerhaften Einschätzung bzgl. deiner Eingruppierung von z.B. deinem Teamleiter.

Klingt immer noch doof?

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #912 am: 28.10.2021 21:47 »
Stufenlaufzeit läuft ab 01.10.2019
Also willst du damit sagen, dass der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert hat und dich am 1.4. darauf hingewiesen hat, dass du seit dem 1.10. die Aufgaben übertragen bekommen hattest, die nach Rechtsmeinung des AGs zu einer EG11 führen.
Und wegen fehlender Voraussetzung in der Person bei dir zu einer EG10.


Dann hast du natürlich es verpasst zum 1.1.2020 dich nach der neuen EGO und damit zur EG11 (oder EG12) mit Stufenlauszeit beging am 1.1. eingruppieren zu lassen.

Ich habe nochmal genau nachgesehen. Ich habe am 01.04.2020 einen Änderungsvertrag erhalten. Dort steht:

Dass die Entgeltgruppe 9 durch 10 ersetzt wird. Der Änderungsvertrag tritt Rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.

Das bedeutet nun vermutlich das ich in der alten EGO eingruppiert bin oder ?

Sprich ich hätte diesen Antrag auf Änderung in die neue EGO stellen müssen um die EG11 inne zu haben ?




Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #913 am: 28.10.2021 22:17 »
Den Antrag kannst du bis Ende des Jahres 2021 stellen.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #914 am: 28.10.2021 22:22 »
Ich bin im TV-H. Dachte bis Ende 2020 ?