Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280912 times)

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #915 am: 28.10.2021 22:52 »
Ach so, das habe ich nicht gesehen. Sorry. Dann hast du natürlich recht.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #916 am: 28.10.2021 23:00 »
Also muss ich meinen Vorgesetzten bitten mir neue Aufgaben zuzuteilen und darüber in die neue EGO zu kommen? Wie wasdennnun geschrieben hatte?

Woran erkenne ich in welcher EGO ich bin ? Ob alt oder neu?
« Last Edit: 28.10.2021 23:07 von günni20 »

ike

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #917 am: 28.10.2021 23:55 »
Habe meinen Antrag auf Höhergruppierung Ende 2020, vor dem 31.12.2020, beim AG abgegeben, bis heute keine Antwort erhalten. Der Antrag wurde mir zuvor vom AG als Blanko-Formular vorgelegt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #918 am: 29.10.2021 07:43 »
Stufenlaufzeit läuft ab 01.10.2019
Also willst du damit sagen, dass der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert hat und dich am 1.4. darauf hingewiesen hat, dass du seit dem 1.10. die Aufgaben übertragen bekommen hattest, die nach Rechtsmeinung des AGs zu einer EG11 führen.
Und wegen fehlender Voraussetzung in der Person bei dir zu einer EG10.


Dann hast du natürlich es verpasst zum 1.1.2020 dich nach der neuen EGO und damit zur EG11 (oder EG12) mit Stufenlauszeit beging am 1.1. eingruppieren zu lassen.

Ich habe nochmal genau nachgesehen. Ich habe am 01.04.2020 einen Änderungsvertrag erhalten. Dort steht:

Dass die Entgeltgruppe 9 durch 10 ersetzt wird. Der Änderungsvertrag tritt Rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.

Das bedeutet nun vermutlich das ich in der alten EGO eingruppiert bin oder ?
Also hat der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Ja, da wurdest du gehörig verarscht.
Hätten sie dir zum 1.4.2020 die Aufgaben übertragen. Dann wärest du seit dem in der EG11 oder gar EG12 (sofern 3 Jahre berufliche Erfahrung schon vorliegten)
Zitat
Sprich ich hätte diesen Antrag auf Änderung in die neue EGO stellen müssen um die EG11 inne zu haben ?
Ja, der Zug ist nun abgefahren.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #919 am: 29.10.2021 07:48 »
Also muss ich meinen Vorgesetzten bitten mir neue Aufgaben zuzuteilen und darüber in die neue EGO zu kommen? Wie wasdennnun geschrieben hatte?
Das wäre ein Möglichkeit.
Die Verarsche ist natürlich, dass dann die Stufenlaufzeit wieder von vorne anfängt.

Zitat
Woran erkenne ich in welcher EGO ich bin ? Ob alt oder neu?
In dem man weiß, wann man zuletzt eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
TV-H: nach 1.1.2020 -> neue EGO, vorher alteEGO, außer wenn man in 2020 den Antrag gestellt hat.


Mein Rat:
Mach da Rabatz, verlange, dass du umgehend die EG11 erhältst, dass du keine Stufenlaufzeit Verluste hast und suche dir parallel/alternativ einen neuen AG.
Es ist ein Arbeitnehmer Markt und wer so mit seinen Mitarbeitern umgeht und indirekt beklaut, der hat es nicht anders verdient.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #920 am: 29.10.2021 07:54 »
Habe meinen Antrag auf Höhergruppierung Ende 2020, vor dem 31.12.2020, beim AG abgegeben, bis heute keine Antwort erhalten. Der Antrag wurde mir zuvor vom AG als Blanko-Formular vorgelegt.
TV-H? Und durch neue EGO höhere EG?
Dann verzichtest du also auf das höhere Entgelt aus 2020? und Jan-April 2021?
Anspruch auf Nachzahlung hast du nur für die letzten 6 Monate.
Da kannst du nur hoffen, dass dein AG kulant ist.
Schon lustig wie betrügerisch der AG sich verhält und du dich beklauen läßt.
Eigentlich hätte der AG spätestens nach 2-3 Wochen nach Antrag dir dein Geld zahlen müssen.
Länger darf so eine Bearbeitung nicht dauern, denn in welcher EG du nach der neuen EGO bist, dass hätte er schon 1-2 Monaten nach Abschluss des Tarifvertrages wissen müssen (bzw. sich darüber eine Rechtsmeinung bilden müssen).

Auch hier:
Mein Rat:
Mach da Rabatz, verlange, dass du umgehend die EGX erhältst und suche dir parallel/alternativ einen neuen AG.
Es ist ein Arbeitnehmer Markt und wer so mit seinen Mitarbeitern umgeht und indirekt beklaut, der hat es nicht anders verdient.
« Last Edit: 29.10.2021 08:05 von WasDennNun »

NichtMitMir

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #921 am: 29.10.2021 08:10 »
Deine Tätigkeitsbeschreibung beschr4eibt deine auszuübenden Tätigkeiten.
Aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten bist du eingruppiert. (Tarifautomatik)
Da hat niemand was zu bewerten. Und das führt auch nicht zu einer Höhergruppierung.
Sondern: Da ist jemand der im Auftrage des AG sich eine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung macht.
Danach richtete sich das Entgelt welches du ausgezahlt bekommst.
Es berührt aber deine tarifliche Eingruppierung nicht, denn diese kann nur ein Richter feststellen.

Klingt doof, ist es aber nicht wenn man unterschiedliche Rechtsmeinungen hat.

Fazit:
Du bist höhergruppiert oder auch nicht. -> Dazu bedarf es keiner Bewertung eines Teamleiters, das geschieht automatisch durch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Du bekommst vielleicht das falsche Entgelt ausgezahlt oder auch nicht.
-> das ist die Folge der eventuellen fehlerhaften Einschätzung bzgl. deiner Eingruppierung von z.B. deinem Teamleiter.

Klingt immer noch doof?

Nein, klingt einleuchtend und ist verständlich - danke. D. h. aber auch die Tarifautomatik möchte beurteilt werden erstmal, irgendeinen Grundstein braucht man ja. So wie ich das sehe, bin ich erstmal in der "Bring- oder Beweispflicht", da ich anderer Meinung bin bzgl. der Einschätzung meiner Eingruppierung als mein AG. So ist das erstmal der nächste Schritt für mich.

Hat wer bzgl. solchen Verfahren beim Arbeitsgericht Erfahrungswerte bzgl. der Dauer / Zeiträume? Ich frage deshalb, weil ich gerne wissen möchte, worauf ich mich einlasse...

Viele Grüße und Danke

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #922 am: 29.10.2021 08:21 »
Nein, klingt einleuchtend und ist verständlich - danke. D. h. aber auch die Tarifautomatik möchte beurteilt werden erstmal, irgendeinen Grundstein braucht man ja. So wie ich das sehe, bin ich erstmal in der "Bring- oder Beweispflicht", da ich anderer Meinung bin bzgl. der Einschätzung meiner Eingruppierung als mein AG. So ist das erstmal der nächste Schritt für mich.

Hat wer bzgl. solchen Verfahren beim Arbeitsgericht Erfahrungswerte bzgl. der Dauer / Zeiträume? Ich frage deshalb, weil ich gerne wissen möchte, worauf ich mich einlasse...

Viele Grüße und Danke
Nein habe ich (leider) nicht, da ich stets meinen Marktwert und nicht das Tarifwerk als Argument eingebracht habe.

Also im Grund ganz einfach:
Gebt mir das Entgelt der EG12 oder ich suche mir einen AG der es macht.

Wozu sich mit Tarif Gedöns rumärgern, soll der AG sich doch ausdenken, warum er dir das Geld gibt, egal wie du eingruppiert bist.  8)

Das Dokument ist dir bekannt?
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Welche Tätigkeiten mit einem Zeitumfang von mindestens 33% erfüllen deiner Meinung nach
besondere Schwierigkeit und Bedeutung
bzw. sind Spezialaufgaben?

ike

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #923 am: 29.10.2021 09:01 »
Habe meinen Antrag auf Höhergruppierung Ende 2020, vor dem 31.12.2020, beim AG abgegeben, bis heute keine Antwort erhalten. Der Antrag wurde mir zuvor vom AG als Blanko-Formular vorgelegt.
TV-H? Und durch neue EGO höhere EG?
Dann verzichtest du also auf das höhere Entgelt aus 2020? und Jan-April 2021?
Anspruch auf Nachzahlung hast du nur für die letzten 6 Monate.
Da kannst du nur hoffen, dass dein AG kulant ist.
Schon lustig wie betrügerisch der AG sich verhält und du dich beklauen läßt.
Eigentlich hätte der AG spätestens nach 2-3 Wochen nach Antrag dir dein Geld zahlen müssen.
Länger darf so eine Bearbeitung nicht dauern, denn in welcher EG du nach der neuen EGO bist, dass hätte er schon 1-2 Monaten nach Abschluss des Tarifvertrages wissen müssen (bzw. sich darüber eine Rechtsmeinung bilden müssen).

Auch hier:
Mein Rat:
Mach da Rabatz, verlange, dass du umgehend die EGX erhältst und suche dir parallel/alternativ einen neuen AG.
Es ist ein Arbeitnehmer Markt und wer so mit seinen Mitarbeitern umgeht und indirekt beklaut, der hat es nicht anders verdient.

Ich habe den Antrag in 2020 (2020) gestellt!
Ich weiß auch nicht, ob ich einen Ansrpuch auf eine höhrere EG habe, da es keine Tätigkeitsbeschreibung gibt.
Diese hatte ich davor mal beantragt, jedoch nie erhalten.
Auch wenn es keine andere EG gibt, hätte man den Antrag bearbeiten müssen, oder?
Und du hast recht: ich brauche einen anderen AG bzw. eine andere Dienststelle.
Es handelt sich nicht um TV-H, sondern TV-L.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #924 am: 29.10.2021 09:25 »
Es handelt sich nicht um TV-H, sondern TV-L.
Dann habe ich dich falsch verstanden, dachte es wäre der Antrag nach §37b TV-H
Zitat
Auch wenn es keine andere EG gibt, hätte man den Antrag bearbeiten müssen, oder?
Im TV-L gibt und gab es keinen Antrag auf Höhegruppierung. Von daher muss da der AG auch nichts bearbeiten.


Zitat
Ich weiß auch nicht, ob ich einen Ansrpuch auf eine höhrere EG habe, da es keine Tätigkeitsbeschreibung gibt.
Diese hatte ich davor mal beantragt, jedoch nie erhalten.
Wenn der AG dir nicht mitteilt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, woher weißt du denn was du machen darfst?
Dann würde ich entweder:
einfach mal solange auf meinem Stuhl sitzen und aus dem Fenster schauen, bis er mir mitteilt was meine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Achtung sehr gesundheitsschädlich wg. Bore Out Syndrom
Oder:
Einfach mal zusammenschreiben, was ich mir wünsche, was meine auszuübenden Tätigkeiten sind, natürlich an den ausgeübten Tätigkeiten orientiert und natürlich so mit Zeitanteilen etc. versehen, dass eine möglichst hohe EG dabei rauskommt.
Diesen Wisch Cheffe geben, ihn es bestätigen lassen, dass er diese Tätigkeiten von dir benötigt, damit der Betrieb aufrechterhalten bleibt.
Damit zum Personalamt gehen und es bestätigen lassen.
Wenn sie das nicht machen wollen: darauf verweisen, dass du diese Dinge ab dem nächsten 1. nicht mehr ausüben darfst (wirst), da das Personalamt sie dir ja nicht übertragen hat.

ike

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #925 am: 29.10.2021 09:38 »
Es handelt sich nicht um TV-H, sondern TV-L.
Dann habe ich dich falsch verstanden, dachte es wäre der Antrag nach §37b TV-H
Zitat
Auch wenn es keine andere EG gibt, hätte man den Antrag bearbeiten müssen, oder?
Im TV-L gibt und gab es keinen Antrag auf Höhegruppierung. Von daher muss da der AG auch nichts bearbeiten.


Zitat
Ich weiß auch nicht, ob ich einen Ansrpuch auf eine höhrere EG habe, da es keine Tätigkeitsbeschreibung gibt.
Diese hatte ich davor mal beantragt, jedoch nie erhalten.
Wenn der AG dir nicht mitteilt, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, woher weißt du denn was du machen darfst?
Dann würde ich entweder:
einfach mal solange auf meinem Stuhl sitzen und aus dem Fenster schauen, bis er mir mitteilt was meine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Achtung sehr gesundheitsschädlich wg. Bore Out Syndrom
Oder:
Einfach mal zusammenschreiben, was ich mir wünsche, was meine auszuübenden Tätigkeiten sind, natürlich an den ausgeübten Tätigkeiten orientiert und natürlich so mit Zeitanteilen etc. versehen, dass eine möglichst hohe EG dabei rauskommt.
Diesen Wisch Cheffe geben, ihn es bestätigen lassen, dass er diese Tätigkeiten von dir benötigt, damit der Betrieb aufrechterhalten bleibt.
Damit zum Personalamt gehen und es bestätigen lassen.
Wenn sie das nicht machen wollen: darauf verweisen, dass du diese Dinge ab dem nächsten 1. nicht mehr ausüben darfst (wirst), da das Personalamt sie dir ja nicht übertragen hat.

Ich hatte einen solchen Vordruck auf andere EG vom AGerhalten und eben eine höhrere EG beantragt.
Was ich nicht beantrage, kann ich auch nicht bekommen, sage ich mir.
Ich stimme dir insgesamt zu: der jetzige AG ist grottenschlecht.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #926 am: 29.10.2021 10:07 »
Ich hatte einen solchen Vordruck auf andere EG vom AGerhalten und eben eine höhrere EG beantragt.
Was ich nicht beantrage, kann ich auch nicht bekommen, sage ich mir.
Ich stimme dir insgesamt zu: der jetzige AG ist grottenschlecht.
Also der AG hat einen Vordruck, der besagt, ich gebe es dir erst dann das dir rechtmäßig zustehende Entgelt, wenn du den Vordruck ausfüllst.
Klingt nach Betrug.

Naja, idR ist nicht der AG grottenschlecht, sondern - wie fast alle - die Personaler einfach unfähig und grottenschlecht oder überfordert.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #927 am: 29.10.2021 11:00 »
Stufenlaufzeit läuft ab 01.10.2019
Also willst du damit sagen, dass der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert hat und dich am 1.4. darauf hingewiesen hat, dass du seit dem 1.10. die Aufgaben übertragen bekommen hattest, die nach Rechtsmeinung des AGs zu einer EG11 führen.
Und wegen fehlender Voraussetzung in der Person bei dir zu einer EG10.

Lohnt sich der Gang zum Personalrat?
Woran erkenne ich noch dass ich in der alten oder neuen EGO bin?


Dann hast du natürlich es verpasst zum 1.1.2020 dich nach der neuen EGO und damit zur EG11 (oder EG12) mit Stufenlauszeit beging am 1.1. eingruppieren zu lassen.

Ich habe nochmal genau nachgesehen. Ich habe am 01.04.2020 einen Änderungsvertrag erhalten. Dort steht:

Dass die Entgeltgruppe 9 durch 10 ersetzt wird. Der Änderungsvertrag tritt Rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.

Das bedeutet nun vermutlich das ich in der alten EGO eingruppiert bin oder ?
Also hat der AG einen Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Ja, da wurdest du gehörig verarscht.
Hätten sie dir zum 1.4.2020 die Aufgaben übertragen. Dann wärest du seit dem in der EG11 oder gar EG12 (sofern 3 Jahre berufliche Erfahrung schon vorliegten)
Zitat
Sprich ich hätte diesen Antrag auf Änderung in die neue EGO stellen müssen um die EG11 inne zu haben ?
Ja, der Zug ist nun abgefahren.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #928 am: 29.10.2021 11:30 »
Lohnt sich der Gang zum Personalrat?
Woran erkenne ich noch dass ich in der alten oder neuen EGO bin?

Kann man da rechtlich was gegen tuen? Finde es schon sehr komisch dass ich rückwirkend in die alte EGO komme obwohl die neue EGO deutlich "besser " ist.

Sorry so ist es übersichtlicher.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #929 am: 29.10.2021 12:03 »
Lohnt sich der Gang zum Personalrat?
Klar, lohnt immer. Ob es was bringt wird man sehen.
Bei einer HG ist er ja eh in der Mitbestimmung.
Da aber bei dir ja offensichtlich der AG rückwirkend festgestellt hat, dass er sich bzgl. der Eingruppierung irrte.
Er aber keinerlei Veränderung der auszuübenden Tätigkeiten durchführte bist du in der alten EGO.

Zitat
Woran erkenne ich noch dass ich in der alten oder neuen EGO bin?
Die Frage verstehe ich nicht.
Es ist doch ganz einfach und klar geregelt.
s.o.
Also nochmals:
hast du einen Antrag nach 37b gestellt:
Ja -> du bist in der neuen EGO
Nein -> du bist in der alten EGO
Falls Nein:
Hat der AG deine auszuübenden Tätigkeiten seit dem 1.1.2020 geändert?
Ja oder Nein?
Ja -> du bist in der neuen EGO
Nein -> du bist in der alten EGO


Problematisch ist idR nur, dass man eben nicht ganz klar vom AG eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit mitgeteilt bekommt, sondern man einfach das macht, was der Linienvorgesetzte einem sagt und der nicht merkt, wenn er Dinge aufträgt, die er nicht auftragen dürfte, da dann es ein Änderung der auszuübenden Tätigkeiten sind, die zu einer Höhergruppierung führen.


Zitat
Kann man da rechtlich was gegen tuen? Finde es schon sehr komisch dass ich rückwirkend in die alte EGO komme obwohl die neue EGO deutlich "besser " ist.
Falsch: So wie du es geschildert hast, bist du nicht rückwirkend in die alte EGO gekommen.

Sondern der AG hat sein Eingruppierungsirrtum bzgl. der Eingruppierung bezogen auf die 2019 übertragenden, auszuübenden Tätigkeiten korrigiert.
(und war auch noch so generös, dir das vorenthalten Entgelt über die 6 Monatsgrenze hinweg nachzuzahlen)

Ein Schelm, wer dahinter den asozialen Plan sieht, dir deine EG11/EG12 nach der neuen EGO vorzuenthalten.
(Ich gehe durchaus davon aus, das die das zu dem Zeitpunkt selbst noch nicht geblickt haben)

Allerdings hast Du Dich ja selber dazu entschlossen keinen Antrag zu stellen, also wo ist dein Problem?
Dass du 2020 gepennt hast und nicht kapiert hast, dass ein Antrag gut für dich wäre?
Wie sollte man gegen diese Entscheidung von dir rechtlich angehen können?

Aber lass den Tarifrechtskram doch einfach mal beiseite und verhalte dich wie ein echter Marktteilnehmer am Arbeitsmarkt:
Verkaufe deine Leistung zu dem Preis der dir genehm ist.
Dazu gehört halt evtl. auch, dass man mal Forderungen aufstellt oder Konsequenzen zieht.