Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 284010 times)

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #930 am: 30.10.2021 11:43 »
Okay jetzt habe ich es verstanden. Danke für deine Geduld ;)
Und nur zum Verständnis. Die Bedingungen in der Fallgruppe in der ich bin haben sich geändert oder ?
Wo finde ich denn die genaue Änderung von alter zu neuer ego. Hintergrund, ich habe am Montag ein Gespräch mit dem Personalrat da würde ich das gerne vorlegen.
Evtl habe ich auch am 01.05.20 neue Aufgaben bekommen.
Und habe ich zwingend die EG11 oder welche Anforderungen benötige ich noch.
Aber das müsste ja alles in der Anlage A stehen richtig ?
Wenn ich die alte Beschreibung zu meiner Fallgruppe und die neue hätte wäre super. Wo finde ich das genau.

Nochmal meine Fallgruppe:
Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #931 am: 30.10.2021 13:17 »
Okay jetzt habe ich es verstanden. Danke für deine Geduld ;)
Gern. Ich mag es halt nicht wenn Personalerdeppen die Menschen verarschen.
Zitat
Und nur zum Verständnis. Die Bedingungen in der Fallgruppe in der ich bin haben sich geändert oder ?
Ja, die Eingruppierung IT ist jetzt komplett geändert.
Es gibt jetzt nur noch ein Abschnitt 11 ohne unterabschnitte.

Zitat
Wo finde ich denn die genaue Änderung von alter zu neuer ego. Hintergrund, ich habe am Montag ein Gespräch mit dem Personalrat da würde ich das gerne vorlegen.
Dies könnte helfen, ist zwar für TV-L aber ich glaube da kann man bzgl. der Begrifflichkeiten sich was abkucken..
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Zitat
Evtl habe ich auch am 01.05.20 neue Aufgaben bekommen.
Und habe ich zwingend die EG11 oder welche Anforderungen benötige ich noch.
Aber das müsste ja alles in der Anlage A stehen richtig ?
Jipp.
Es gibt keine Notwendigkeit einer Anforderungen in der Person in der neuen EGO um EG11 zu bekommen..

Zitat
Wenn ich die alte Beschreibung zu meiner Fallgruppe und die neue hätte wäre super. Wo finde ich das genau.

Nochmal meine Fallgruppe:
Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.

Vielen Dank für eure Unterstützung.
Hier die der TV-L da ist alt und neu in einem Dokument.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf

Hier die TV-H : https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-h

Entscheidend ist, dass man, wenn die Tätigkeit die 9b erfüllt hat, in die 10 rutscht auch ohne Hochschulabschluss (EG10 Fg2)
und in die 11 durch
zu einem Drittel durch besondere Leistungen
oder
fachliche Weisungsbefugnis durch ausdrückliche Anordnung übertragen



Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
denen fachliche Weisungsbefugnis durch ausdrückliche Anordnung übertragen ist.
. (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)


Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #932 am: 30.10.2021 13:31 »
Hier die alte EGO:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-h/tv-h-aend-9.pdf

Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnittes heraushebt, dass ihnen durch ausdrückliche Anordnung
zusätzlich Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten übertragen und mindestens drei
- 75 -
Beschäftigte in der IT-Systemtechnik mindestens der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1
dieses Unterabschnitts ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 4)
2. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten der ITSystemtechnik,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt, dass ihnen durch ausdrückliche Anordnung
zusätzlich Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten übertragen und mindestens drei
Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 3)
3. Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbständig bearbeiten und deren
Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums
aus der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 5)

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #933 am: 30.10.2021 14:08 »
Vielen Dank.
In welchem der 3 Punkte war ich bei der alte EGO?
Woran kann man das sehen?
Und nach deiner Fachkenntnis muss ich zwingend die EG11 haben? Was wäre für die EG 12 von Nöten. Ich bin seit 5 Jahren schon mind dabei.
Lg

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #934 am: 30.10.2021 14:35 »
Vielen Dank.
In welchem der 3 Punkte war ich bei der alte EGO?
Frage deinen AG welcher Rechtsmeinung er hatte.
Zitat
Woran kann man das sehen?
Das kann man nur anhand der auszuübenden Tätigkeiten feststellen.
Hast du Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten? -> FG1 oder 2

Ansonsten:
mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbständig bearbeiten und deren
Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums
aus der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt.


Zitat
Und nach deiner Fachkenntnis muss ich zwingend die EG11 haben? Was wäre für die EG 12 von Nöten. Ich bin seit 5 Jahren schon mind dabei.
Ich habe in diesem Gebiet keine Fachkenntnis.
Ich bin einfach nur ein Informatiker der sich damit beschäftigt hat.

Wenn dein AG der Meinung ist, dass du Tätigkeiten ausübst die zur EG11 alt führten, dann kann man sich 99% sicher sein, das die Tätigkeiten auch zu EG11 EGO neu führen.

Für die EG12 muss dann zusätzlich eines der folgenden FGs erfüllt sein:
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer ITGruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #935 am: 30.10.2021 14:37 »
Aber am Ende ist das ganz BullShittBingo.

Du solltest den Spieß umdrehen und deinem AG sagen welches Entgelt du haben willst und er soll dir sagen welches Entgelt er dir ermöglichen will.
ITler haben es derzeit nicht nötig, sich vom AG verarschen zu lassen.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #936 am: 30.10.2021 14:54 »
Mit dem Unterschied dass die Anforderung an die Person erlischt. Ja super dann kann ich damit mal zum Personalrat gehen und ihm das so mitteilen. Die werden sicherlich auch einen Tarifspezi in ihren Reihen haben.

Zudem echt interessant bei mir. Ich habe in meinem Einstellungsschreiben die Aufgaben stehen die ich machen soll. In dem Höhergruppierungunsschreiben steht allerdings dass man aktuell eine Stellenbeschreibung fertigt. Sollten da unterschiede sein, müsste ich wenn ich es richtig verstanden habe in die neue EGO kommen? Und somit wie du sagst die personenbindung erlischt und ich mind die 11 habe.

Vielen Dank echt cool wenn einem einer hilft in solch Themen.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #937 am: 30.10.2021 15:23 »
Wobei hab soeben gelesen, die Aufgaben werden mir Rückwirkend übertragen. Habe ja dafür auch das Geld erhalten.

EDV Sachverständiger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #938 am: 30.10.2021 18:00 »
Mit dem Unterschied dass die Anforderung an die Person erlischt. Ja super dann kann ich damit mal zum Personalrat gehen und ihm das so mitteilen. Die werden sicherlich auch einen Tarifspezi in ihren Reihen haben.

Zudem echt interessant bei mir. Ich habe in meinem Einstellungsschreiben die Aufgaben stehen die ich machen soll. In dem Höhergruppierungunsschreiben steht allerdings dass man aktuell eine Stellenbeschreibung fertigt. Sollten da unterschiede sein, müsste ich wenn ich es richtig verstanden habe in die neue EGO kommen? Und somit wie du sagst die personenbindung erlischt und ich mind die 11 habe.

Vielen Dank echt cool wenn einem einer hilft in solch Themen.
Der Schuß könnte ja auch rein theoretisch nach hinten losgehen. Wer sagt denn daß immer eine höhere Eingruppierung nach der neuen Bewertung erfolgt. Ich habe es z. B. über Zulagen geregelt, welche auch fest im Arbeitsvertrag fixiert sind. Dann ist jeder glücklich, daß der Sachbearbeiter die E9b bekommt, mit Zulage jedoch dann einen Batzen mehr.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #939 am: 30.10.2021 18:55 »
Mit dem Unterschied dass die Anforderung an die Person erlischt. Ja super dann kann ich damit mal zum Personalrat gehen und ihm das so mitteilen. Die werden sicherlich auch einen Tarifspezi in ihren Reihen haben.
Guter Witz  ;D
Ne im Ernst, ist eher nicht der Fall, dass im PR TarifSpezi sind, aber Ausnahmen soll es ja geben.
Wobei hab soeben gelesen, die Aufgaben werden mir Rückwirkend übertragen. Habe ja dafür auch das Geld erhalten.
Das geht tariflich nicht.
und darauf solltest du pochen, dann bist du ab 1.4. in der neuen EGO mit der entsprechende EG11 und Stufenlaufzeit fängt dann an.
Oder Kannst du einem Maler sagen: Du ich habe dir letztes Jahr ja aufgetragen dass du im letztem Jahr die Wand streichen sollst.
« Last Edit: 30.10.2021 19:04 von WasDennNun »

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #940 am: 30.10.2021 19:02 »
Der Schuß könnte ja auch rein theoretisch nach hinten losgehen. Wer sagt denn daß immer eine höhere Eingruppierung nach der neuen Bewertung erfolgt.
Mir sind keine Fälle bekannt wo bei unveränderten Tätigkeiten EG alte EGO höher wäre als EG neue EGO.
Sowohl im TV-H als auch im TV-L.
Und wenn man sich die beiden EGOs nebeneinander legt, dann sieht man, dass idR es eher nach oben als zur Seite geht.
Guckt man folgendes an:
abgeschlossener einschlägiger Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit ohne weitere Merkmale.
EG 9 in der alten EGO
EG10 in der neuen.
Und da EG10/EG11ff darauf aufbauen, kannst du dir den Rest denken.

Zitat
Ich habe es z. B. über Zulagen geregelt, welche auch fest im Arbeitsvertrag fixiert sind. Dann ist jeder glücklich, daß der Sachbearbeiter die E9b bekommt, mit Zulage jedoch dann einen Batzen mehr.
Aussertariflich?
Oder Stufenzulage.

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #941 am: 31.10.2021 02:22 »
Aussertariflich?
Oder Stufenzulage.
Ist Außertariflich. Nennt sich bei uns "Allgemeine IT Zulage".

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #942 am: 31.10.2021 15:24 »
Aussertariflich?
Oder Stufenzulage.
Ist Außertariflich. Nennt sich bei uns "Allgemeine IT Zulage".
Sehr löblich!
TV-L?
Bund und Kommune habe die ja schon länger eingeführt.

EDV Sachverständiger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #943 am: 01.11.2021 05:35 »
Aussertariflich?
Oder Stufenzulage.
Ist Außertariflich. Nennt sich bei uns "Allgemeine IT Zulage".
Sehr löblich!
TV-L?
Bund und Kommune habe die ja schon länger eingeführt.
TV-L. Wobei der ja auch mal an TVöD angleglichen werden müßte. Die Personalsituation wird sich sonst in den nächsten Jahren bedingt durch sehr viele Renteneintritte nur noch verschärfen.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #944 am: 01.11.2021 15:16 »
Wo finde ich denn die neue EGO (Anlage A) gültig ab 01.01.2020 ?

oder übersehe ich die :)