Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 281226 times)

WasDennNun

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Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #946 am: 01.11.2021 16:08 »
Oder auf der Internetseite der TdL. Es ist aber keine neue EGO, sondern eine in einigen Abschnitten geänderte.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #947 am: 01.11.2021 16:24 »
Oder auf der Internetseite der TdL. Es ist aber keine neue EGO, sondern eine in einigen Abschnitten geänderte.
TV-H?
Wo denn da?
Und natürlich ist es für den Bereich IT (siehe Thread Titel) eine komplette neue EGO.
Da ist doch kein Stein auf den anderem geblieben.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #948 am: 01.11.2021 20:50 »
Sorry, ich habe nicht bemerkt, dass die Anlage A zum TV-H gesucht wurde. Diese findet sich im Verwaltungsportal Hessen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #949 am: 02.11.2021 08:32 »
Sorry, ich habe nicht bemerkt, dass die Anlage A zum TV-H gesucht wurde. Diese findet sich im Verwaltungsportal Hessen.
Hast du da ein Link?


Modulator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #951 am: 10.11.2021 07:26 »
Guten Morgen.
Ich hätte eine Frage zum Thema - wie kann es anders sein - IT-Eingruppierung.

Aktuell bin ich in der E11 eingruppiert und leite ein IT-Referat.
In meinem Referat sind aktuell ein weiterer Beschäftigter in der E11 und ein anderer in der E10.
Zwei aktuell in der E9 Eingruppierte haben einen Überprüfung ihre Eingruppierung gestellt und werden wahrscheinlich in die E10 kommen.
Somit hätte ich neben anderen Beschäftigten, 2-3 in der E10 und einen in der E11.

Wie sieht es mit einer Höhergruppierung meiner Stelle aus?

E12 Abschnitt 3 bezieht sich auf Beschäftigte in einer E10, wenn es mindestens 3 weitere unterstellte Beschäftigte in einer E10 gibt.
Diese Voraussetzungen wären durch eine Höhergruppierung der E9er in eine E10 erfüllt.
Müsste das dann dann nicht auch für E11 gelten, um in die E12 zu kommen?
Oder muss man erst einen Antrag in die niedriger Gruppierung stellen, damit mann die E12 / 3 erfüllt?

Vielen Dank für eure Antworten.

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #952 am: 10.11.2021 07:38 »
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, stell einen Antrag. Warte nicht zu lang, das geht nur noch bis Ende des Jahres. Ansonsten müsstest du warten bis sich etwas an deinen Tätigkeiten ändert.

Natürlich ist es eine super Strategie sich bei den Mitarbeitern der E9b Zeit zu lassen, so dass im Moment die Vorraussetzungen im Moment noch nicht geschaffen sind... ein Schelm der da Absicht unterstellt. Ruf also deinen Personaler an... noch heute.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #953 am: 10.11.2021 07:44 »
Die Eingruppierung von Modulator hängt ja nicht davon ab, wie schnell der Arbeitgeber die Anträge der unterstellten Beschäftigten bearbeitet oder ob diese überhaupt Anträge stellen. Gem. Vorbemerkung Nr. 6 zu allen Teilen der EGO ist die tatsächliche Besetzung egal. Es kommt also nur darauf an, ob entsprechende Beschäftigungsumfänge mit solchen auszuübenden Tätigkeiten ausgebracht sind, die zu einer Eingruppierung in E10 oder höher führen, und zwar ungeachtet ihrer tatsächlichen Besetzung. Dazu gehört auch eine wertmäßige Unterbesetzung.

Modulator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #954 am: 10.11.2021 08:33 »
Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, stell einen Antrag. Warte nicht zu lang, das geht nur noch bis Ende des Jahres. Ansonsten müsstest du warten bis sich etwas an deinen Tätigkeiten ändert.

Natürlich ist es eine super Strategie sich bei den Mitarbeitern der E9b Zeit zu lassen, so dass im Moment die Vorraussetzungen im Moment noch nicht geschaffen sind... ein Schelm der da Absicht unterstellt. Ruf also deinen Personaler an... noch heute.

Ja das mit dem Stichtag 31.12. ist mir bekannt.

Die Personaler lassen sich mit der Entscheidung nicht absichtlich Zeit, sondern die Anträge wurden erst vor Kurzem gestellt. Da ist mir E12/3 erst aufgefallen.

Aktuell ist es noch so, dass man bei der Höhergruppierung im TV-L eine Erfahrungsstufe zurückgestuft wird. Man hat nur Anspruch auf einen Garantiebetrag von afaik 100 € zum bisherigen Gehalt. In Verbindung mit der geringeren Jahressonderzahlung legt man dann erst einmal drauf. (Wenn ich das alles so richtig verstanden habe.)

Würde es sich lohnen mit dem Antrag bis zum 1.1. zu warten, wenn dann - vielleicht - eine stufengleiche Höhergruppierung zu erwarten wäre? Ich weiß  nicht, ob es Bestandteil der aktuellen Tarifverhandlungen des TV-L ist. Im TVoeD und VKA ist es wohl bereits so.







XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #955 am: 10.11.2021 08:37 »
Der Antrag kann nur bis zum 31.12.2021 gestellt werden, ansonsten bleibst Du in Deiner Entgeltgruppe, solange die Tätigkeit unverändert auszuüben ist. Auch ist es nicht so, daß man im TV-L bei einer Höhergruppierung um eine Stufe (nicht Erfahrungsstufe) "zurückgestuft" wüprde, vielmehr kann die Höhergruppierung in eine niedrigere, eine höhere oder die gleiche Stufe der Entgegtltabelle der höheren Entgeltgruppe führen. Der Garantiebetrag bei einer Höhergruppierung aus E11 betrüge 180€.

Modulator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #956 am: 10.11.2021 08:43 »
Der Antrag kann nur bis zum 31.12.2021 gestellt werden, ansonsten bleibst Du in Deiner Entgeltgruppe, solange die Tätigkeit unverändert auszuüben ist. Auch ist es nicht so, daß man im TV-L bei einer Höhergruppierung um eine Stufe (nicht Erfahrungsstufe) "zurückgestuft" wüprde, vielmehr kann die Höhergruppierung in eine niedrigere, eine höhere oder die gleiche Stufe der Entgegtltabelle der höheren Entgeltgruppe führen. Der Garantiebetrag bei einer Höhergruppierung aus E11 betrüge 180€.

Ok.
Die Voraussetzung für Abschnitt 3 ist doch nicht zeitlich begrenzt.
Die Regelung der zeitlichen Begrenzung gilt doch nur für die rückwirkende Höhergruppierung zum 1.1.21


XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #957 am: 10.11.2021 08:46 »
Welcher Abschnitt 3? Die Ausschlußfrist gilt für die gesamte Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit, auch bis zur Rente, wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht ändert.

Modulator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #958 am: 10.11.2021 09:34 »
Nach Rücksprache mit anderen betroffenen Personen in meiner Situation kann es vielleicht Probleme mit der Definition "IT-Leiter" geben.

Bei uns nennt sich das Koordinator. In allen Referaten.
Egal ob die mit Angestellten oder Beamten besetzt sind.
Darunter auch Promoviert mit E14.

Ich habe als Koordinator Weisungsbefugnis über meine Mirarbeiter, genehmige Urlaube, Dienstreisen und "koordiniere" alles Fachliche. Aber offiziell liegt die Personalaufsicht bei den Abteilungsleitern.

Wann ist also ein IT-Leiter IT-Leiter?


lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #959 am: 10.11.2021 14:40 »
Wann ist also ein IT-Leiter IT-Leiter?

Wenn man durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt wird.