Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 285994 times)

Amondüül

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #975 am: 24.11.2021 13:28 »
Bei mir wäre es auf die gesamte Restlaufzeit nur in 2023 und 2027 ein Minusgeschäft, wenn ich jedes jahr separat anschaue. Ich habe bisher immer nur auf die Gesamtsumme, nicht aber auf die einzelnen Jahre geschaut. Die Gesamtsumme ist ja auschlaggebend (außer man kündigt vorher).

ITNRW

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #976 am: 24.11.2021 15:23 »
Das Jahresende nähert sich und einige von Euch haben bestimmt den Antrag gestellt und auch dementsprechend ein Ergebnis erhalten.

Dann will ich mal erzählen wie es bei uns läuft.

Ich habe den Antrag gestellt. Im Worlaut ungefähr so:

Aufgrund der Änderungen der neuen Entgeldordnung Teil 2 Abschnitt 11 beantrage ich die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2021.

Jetzt habe ich die Rückmeldung erhalten, dass der Antrag stumpf wie ein regulärer "Antrag auf Höhergruppierung" bearbeitet wird und dementsprechend abgelehnt wird.

Deswegen habe ich den Tipp bekommen den Antrag umzuschreiben und zwar so, dass er nicht mehr missverstanden werden kann.

Ja ich weiß, Kindergarten sagt ihr jetzt, ich kann es jedoch nicht ändern. Könnt Ihr mir bitte Euren Wortlaut zur Verfügung stellen und vielleicht kann der ein oder andere mitteilen, was bei seinem Antrag rausgekommen ist.

Danke und schönen Abend!


XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #977 am: 24.11.2021 15:28 »
Es gibt doch nur die eine Art des Antrags auf Höhergruppierung, nämlich jene Art, die im TVÜ-L beschrieben ist. Ansonsten sind Tarifbeschäftigte ja entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Einen Antrag auf Höhergruppierung kann es also nur geben, wenn es einen tariflichen Bestandsschutz gibt, der mit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung des Arbeitnehmers aufgehoben wird. Der Antrag ist diese Willenserklärung. Außer sie zu empfangen und umzusetzen kommt dem Arbeitgeber dabei keine Aufgabe zu. Insbesondere kommt ihm auch keine Entscheidung über den Antrag zu, vielmehr entfaltet er seine Wirkung durch den Eingang beim Arbeitgeber.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #978 am: 24.11.2021 22:02 »
Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?

ranger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #979 am: 25.11.2021 13:48 »
vllt. so:

Hiermit stelle ich aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung des TV-L einen Antrag gem. § 29f in Verbindung mit § 29d TVÜ-Länder, nach EG ???.

Das damit verbundene höhere Entgelt mache ich gemäß § 37 TV-L geltend.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #980 am: 25.11.2021 15:51 »
Die Formulierung zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Zahlung ist nicht fristwahrend. Es muss entweder die Höhe der Nachzahlung beziffert oder genau bezeichnet werden, aus welcher Entgeltgruppe und Stufe das Entgelt beansprucht wird.

ITNRW

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #981 am: 25.11.2021 18:22 »
Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?
Vor einem Moant ungefähr. Ich habe das heute etwas umgeschrieben und nochmal eingereicht. Es ist schon etwas verwunderlich, dass nach fast ein Jahr Diskussion noch immer nicht ganz klar ist wie sowas beantragt werden muss.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #982 am: 25.11.2021 18:33 »
Es ist völlig klar: es gibt keine Formvorschrift und der Arbeitnehmer muß lediglich fristgerecht eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Arbeitgeber abgeben, daß er seine Höhergruppierung begehrt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #983 am: 25.11.2021 18:56 »
Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?
Vor einem Moant ungefähr. Ich habe das heute etwas umgeschrieben und nochmal eingereicht. Es ist schon etwas verwunderlich, dass nach fast ein Jahr Diskussion noch immer nicht ganz klar ist wie sowas beantragt werden muss.
Liegt halt am Versagen bei der Personalauswahl des AGs bzgl. der Personaler, die so etwas bearbeiten.

Stelub

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #984 am: 02.12.2021 17:37 »
Guten Abend!

Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.
« Last Edit: 02.12.2021 17:44 von Stelub »

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #985 am: 02.12.2021 17:56 »
Guten Abend!

Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.
Wenn es um EG12 geht:
Wenn du am 1.12.2018 erstmalig gearbeitet hast, dann hast du am 1.12.2021 drei Jahre praktische Erfahrung.
(wenn du vorher irgendwo anders "gearbeitet" hast, dann schon sehr wahrscheinlich schon vorher)
Wenn du also einen Antrag gestellt hast nach der neuen EGO eingruppiert zu werden und deine Tätigkeiten der entsprechenden Fg in der EG12 entsprechen, dann bist du vom 1.1.-30.11. in der EG11 eingruppiert und wirst dann automatisch in die EG12 aufgrund Voraussetzung in der Person höhergruppiert.

Paulchen

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #986 am: 02.12.2021 21:58 »
N’abend zusammen!
Habe ebenfalls die Kommentare hier verfolgt und mir geht es ähnlich wie dem Kollegen zuvor.
Habe im Sep.19 bei IT.NRW angefangen (davor natürlich auch Berufserfahrung in meinem jetztigen Bereich gesammelt), daher sollte das Thema mit der mind. 3 jährigen Berufserfahrung klar gehen.
Ich arbeite im 2nd Level Support, zudem bin ich auch für Anwenderschulungen als Dozent verantwortlich.
Natürlich ist in den letzten Jahren auch noch etwas mehr hinzugekommen was aber so nicht in der Stellenbeschreibung drin stand.
Eingruppiert bin ich in E11/3
Habe ebenfalls eine Mail an die EGO Truppe gesendet zwecks Höhergruppierung, wollte mich aber mal Erkundigen ob es sich für mich lohnt oder nicht…Infos von meinem Personalern bekommen ich nicht wirklich :( da hies es lediglich nur das ich der IT eingruppiert bin (was ich auch schon vorher wusste).
Dachte man könnte mir auch sagen, welche Fallgruppe ich nun angehöre, dem war aber leider nicht so.
Laut Personalabteilung müsste ich warten bis meine Stelle bewertet sei?!
Kann mir evtl. jemand von Euch sagen, wie es bei mir aussehen könnte oder hat jemand im ähnlichen Bereich bereits Erfahrungen sammeln können?

Danke im Vorfeld !! ;)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #987 am: 03.12.2021 07:12 »
Danke im Vorfeld !! ;)
Ich kann aus deinen Schilderungen nicht erkennen, warum du in der EG12 neue EGO sein solltest.
Ich sehe da nirgends :
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder Spezialaufgaben
_Die Personaler können und dürfen nicht beratend tätig sein. Gleich wohl sie mitteilen können sollten wo man nach der neuen EGO eingruppiert ist (hatten ja schließlich über ein Jahr Zeit sich darüber eine Rechtsmeinung zu bilden)

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #988 am: 03.12.2021 19:57 »
Gibt es eigentlich eine weitere Möglichkeit einen MA zu halten (Angebot liegt vor), der aktuell in E11 Stufe 2 ist, und eine Stufenvorweggewährung auf das Entgelt der E11 Stufe 4 nicht reicht als Gegenangebot?

Personalabteilung sagt nein und E12-Stellen gibt es aktuell nicht.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #989 am: 04.12.2021 10:00 »
Der Tarifvertrag regelt lediglich Mindestarbeitsbedingungen.