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Eingruppierung IT ab 2021

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Amondüül:
Bei mir wäre es auf die gesamte Restlaufzeit nur in 2023 und 2027 ein Minusgeschäft, wenn ich jedes jahr separat anschaue. Ich habe bisher immer nur auf die Gesamtsumme, nicht aber auf die einzelnen Jahre geschaut. Die Gesamtsumme ist ja auschlaggebend (außer man kündigt vorher).

ITNRW:
Das Jahresende nähert sich und einige von Euch haben bestimmt den Antrag gestellt und auch dementsprechend ein Ergebnis erhalten.

Dann will ich mal erzählen wie es bei uns läuft.

Ich habe den Antrag gestellt. Im Worlaut ungefähr so:

Aufgrund der Änderungen der neuen Entgeldordnung Teil 2 Abschnitt 11 beantrage ich die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2021.

Jetzt habe ich die Rückmeldung erhalten, dass der Antrag stumpf wie ein regulärer "Antrag auf Höhergruppierung" bearbeitet wird und dementsprechend abgelehnt wird.

Deswegen habe ich den Tipp bekommen den Antrag umzuschreiben und zwar so, dass er nicht mehr missverstanden werden kann.

Ja ich weiß, Kindergarten sagt ihr jetzt, ich kann es jedoch nicht ändern. Könnt Ihr mir bitte Euren Wortlaut zur Verfügung stellen und vielleicht kann der ein oder andere mitteilen, was bei seinem Antrag rausgekommen ist.

Danke und schönen Abend!

XTinaG:
Es gibt doch nur die eine Art des Antrags auf Höhergruppierung, nämlich jene Art, die im TVÜ-L beschrieben ist. Ansonsten sind Tarifbeschäftigte ja entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Einen Antrag auf Höhergruppierung kann es also nur geben, wenn es einen tariflichen Bestandsschutz gibt, der mit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung des Arbeitnehmers aufgehoben wird. Der Antrag ist diese Willenserklärung. Außer sie zu empfangen und umzusetzen kommt dem Arbeitgeber dabei keine Aufgabe zu. Insbesondere kommt ihm auch keine Entscheidung über den Antrag zu, vielmehr entfaltet er seine Wirkung durch den Eingang beim Arbeitgeber.

Isie:
Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?

ranger:
vllt. so:

Hiermit stelle ich aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung des TV-L einen Antrag gem. § 29f in Verbindung mit § 29d TVÜ-Länder, nach EG ???.

Das damit verbundene höhere Entgelt mache ich gemäß § 37 TV-L geltend.

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