Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung IT ab 2021

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Isie:
Die Formulierung zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Zahlung ist nicht fristwahrend. Es muss entweder die Höhe der Nachzahlung beziffert oder genau bezeichnet werden, aus welcher Entgeltgruppe und Stufe das Entgelt beansprucht wird.

ITNRW:

--- Zitat von: Isie am 24.11.2021 22:02 ---Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?

--- End quote ---
Vor einem Moant ungefähr. Ich habe das heute etwas umgeschrieben und nochmal eingereicht. Es ist schon etwas verwunderlich, dass nach fast ein Jahr Diskussion noch immer nicht ganz klar ist wie sowas beantragt werden muss.

XTinaG:
Es ist völlig klar: es gibt keine Formvorschrift und der Arbeitnehmer muß lediglich fristgerecht eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Arbeitgeber abgeben, daß er seine Höhergruppierung begehrt.

WasDennNun:

--- Zitat von: ITNRW am 25.11.2021 18:22 ---
--- Zitat von: Isie am 24.11.2021 22:02 ---Stelle klar, dass es sich bei deinem Antrag um einen Antrag nach  § 29f TVÜ-L handelt. Und erhebe schriftlich Anspruch auf die Entgeltzahlung nach deiner neuen Entgeltgruppe. Wann hast du deinen Antrag gestellt?

--- End quote ---
Vor einem Moant ungefähr. Ich habe das heute etwas umgeschrieben und nochmal eingereicht. Es ist schon etwas verwunderlich, dass nach fast ein Jahr Diskussion noch immer nicht ganz klar ist wie sowas beantragt werden muss.

--- End quote ---
Liegt halt am Versagen bei der Personalauswahl des AGs bzgl. der Personaler, die so etwas bearbeiten.

Stelub:
Guten Abend!

Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.

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