Es gibt keine Vorweggewährung von 20%
Es ist eine widerrufliche Zulage nach §16.5.
Von daher kann der AG dir sie bei einer Höhergruppierung weg nehmen, er kann es aber auch hier und heute.
Du würdest nicht in 12.4 sondern in 12.5 höhergruppiert werden.
Es könnte eine Stufenzulage zur Stufe 6 gewährt werden, erst danach könnte man theoretisch dir zusätzlich die 20% der Stufe 2 zusätzlich als Zulage gewähren.
Wobei die PA in der Regel davon ausgehen, dass nur jemand der in der Stufe 6
ist die Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 bekommen kann.