Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280958 times)

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #510 am: 10.12.2020 17:35 »
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?
Die ausgeübte Tätigkeit ist jene, die Du tatsächlich machst. Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht übergriffiges subalternes Führungspersonal - Dir zur Ausübung übertragen hat.

Was für eine wundervolle Erklärung.... einfach nur herrlich 😂

ca2510fl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #511 am: 14.12.2020 08:26 »
Hallo zusammen.

Ist es möglich, das jemand die 35 Seiten mal zusammenfasst  ;D

Haben Angestellte im IT Bereich ab 2021 Recht auf eine andere Eingruppierung?

Vielen Dank, und bleibt Gesund :)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #512 am: 14.12.2020 08:27 »
Es kommt darauf an.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #513 am: 14.12.2020 08:58 »
Ist es möglich, das jemand die 35 Seiten mal zusammenfasst  ;D
Nein
Zitat
Haben Angestellte im IT Bereich ab 2021 Recht auf eine andere Eingruppierung?
Ja, haben sie, wenn sic durch die neue Entgeltordnung eine anderen Eingruppierung ergibt.
oftmals ergibt sich eine andere EG, aber pauschal kann man da in den wenigsten Fällen was zu sagen.
Wer jedoch seine aktuelle EG Fg und den Abschnitt in der alten EGO kennt, kann hier vielleicht etwas an Info erhalten.

ca2510fl

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #514 am: 15.12.2020 07:12 »
Danke für die Info.

Meine Aktuelle EG kenne ich. Aber was ist eine FG? Und wo finde ich diese Infos?

Vielen Dank.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #515 am: 15.12.2020 07:24 »
FG=Fallgruppe

Die könnte in deinem Arbeitsvertrag stehen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #516 am: 15.12.2020 08:50 »
Oder deine Personalstelle kann dir sagen wo du exakt in der EGO eingruppiert bist.

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #517 am: 15.12.2020 14:12 »
Ich habe soeben von meiner Personalstelle erfahren, dass ich folgendermaßen eingruppiert worden bin: EG10 Fallgruppe 3. Könnte man daraus schon herleiten, ob sich im nächsten Jahr für mich eine höhere Eingruppiert ergibt? Oder bräuchtet ihr noch mehr Detais um das hier beurteilen zu können? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #518 am: 15.12.2020 14:19 »
Ich habe soeben von meiner Personalstelle erfahren, dass ich folgendermaßen eingruppiert worden bin: EG10 Fallgruppe 3. Könnte man daraus schon herleiten, ob sich im nächsten Jahr für mich eine höhere Eingruppiert ergibt? Oder bräuchtet ihr noch mehr Detail um das hier beurteilen zu können? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
Im Bereich r IT-Organisation oder IT-Systemtechnik

Sprich Abschnitt 11.2 oder Abschnitt 11.4 der EGO?

Hirbo77

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #519 am: 15.12.2020 14:25 »
IT-Systemtechnik 11.4
(IT System- und Netzwerkadministrator)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #520 am: 15.12.2020 16:30 »
Da biste jetzt:
IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und
vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten und
deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts
heraushebt

und brauchst für die EG11

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Klingt wahrscheinlich, dass deine Tätigkeit min EG11, lässt sich aber leider nicht pauschal beantworten.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #521 am: 17.12.2020 10:30 »
In Sachsen gibt es nun übrigens nicht relevante Durchführungshinweise vom SMF.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #522 am: 17.12.2020 11:56 »
In Sachsen gibt es nun übrigens nicht relevante Durchführungshinweise vom SMF.

Nicht relevant? Was meinst du damit?
Gibt es die Pamphlet irgendwo zum Download?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #523 am: 17.12.2020 12:08 »
Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und somit im Binnenverhältnis AG - AN völlig irrelevant, weil sie keine rechtliche Wirkung entfalten.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #524 am: 17.12.2020 12:29 »
In Sachsen gibt es nun übrigens nicht relevante Durchführungshinweise vom SMF.

Nicht relevant? Was meinst du damit?
Gibt es die Pamphlet irgendwo zum Download?

Hab nur auf Spid gewartet, damit deine erste Frage beantwortet wird  :D
Das Pamphlet gibt es nicht zum Download, ist nur für den internen Gebrauch.

Ich wollte es aber erwähnt haben, da 99% aller Personalreferate auf diese nicht relevanten Durchführungshinweise warten und erst jetzt tätig werden, zumindest was den Freistaat Sachsen betrifft.
« Last Edit: 17.12.2020 12:43 von azure90 »