zu 1.) nein
zu 2.) wenn dein AG dich aufgrund des Antrages nicht höhergruppiert, dann weil deine auszuübenden Tätigkeiten eben nicht zu einer höheren EG führen. (Sondern zur gleichen oder niedrigeren)
Wie Spid schon ausführte: Zu Entscheiden hat der AG da nichts.
zu 3.) niemals, es gibt nur diesen einen Antrag.
4.) wenn sie dir dauerhaft übertragen wird. Also z.B. wenn der AG feststellt, dass der Kollege nicht wieder kommt und der AG nicht jemanden anderes dafür einstellt oder abstellt und dir mitteilt, dass dir nun diese Tätigkeit dauerhaft übertragen wird. So was kann auch locker mal 5 Jahre dauern
Hiweis:
egal ob du einen Antrage gestellt hast oder nicht. Solltest sich irgendwie Deine auszuübenden Tätigkeiten ändern, wirst du nach der neuen EGO eingruppiert.
Beispiel: Jetzt machst du 100% Programmierung (Ein AV, der in EGx mündet). Der AG überträgt dir 5% Support, so dass du nur noch 95% Programmierung machst.
Hätte letztes Jahr keine Auswirkung auf deine EG gehabt, hat auch keine Auswirkung innerhalb der neuen EGO.
Aber wenn du nicht (oder noch nicht) nach der neuen EGO eingruppiert wurdest (weil du keine Antrag gestellt hast und willst- Grund: zB. ungünstig wg. Stufenlaufzeiten, EG11S4 zu EG12S3), so tritt nun die Tarifautomatik in Kraft und du wirst in nach der neuen EGO eingruppiert (z.B. von 11 auf 12 mit den entsprechenden Nachteilen). Auch ohne Antrag, auch gegen deinen Willen.
Dagegen kannst du dich nur wehren, in dem du diese eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ablehnst und verlangst weiterhin 100% Programmierung zu machen.
Der AG kann natürlich bei einer solchen Tätigkeitsänderung halt abwarten bis man z.B. in der EG11S5 angelangt ist und dann kann man damit sich in die neue EGO bugsieren.