Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Lars73

@azure90
Geht es um TV-H oder TV-L
Im TV-L ist es fraglich ob eine Antragserfordernis besteht.

Im beschriebenen Fall ist es ja egal worauf die EX basiert.

Spid

Wenn man im Bereich des TV-L von einer Antragserfordernis ausginge, könnte ein solcher Antrag nur in eine höhere Entgeltgruppe führen und könnte auch nicht abgelehnt werden, weil dem AG keine Entscheidung über en Antrag zukäme. Dieser entfaltete seine Wirkung unmittelbar. Auch läge bei übergeleiteten Beschäftigten, die keinen Antrag stellten oder stellen könnten, keine Eingruppierung nach "alter EGO" vor, da es nicht nur keine alte EGO gibt, sondern auch der übergeleitete Beschäftigte in seiner bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert ist - und nicht etwa nach Merkmalen der EGO vor der Änderung.

WasDennNun

Zitat von: azure90 in 22.04.2021 08:14
D.h. neue AN werden immer nach neuer EGO eingruppiert und AN mit einem Arbeitsvertrag vor Januar 2021 welche keinen Antrag auf HG stellen, bleiben nach alter EGO eingruppiert und zwar für immer, außer es ändern sich minimal Zeitanteile in der Tätigkeit, welche natürlich nicht einseitig beschlossen werden können.

Was passiert denn wenn jemand einen Antrag auf HG aufgrund der neuen EGO stellt und eine Ablehnung erhält, z.B. weil Zeitanteile und Tätigkeit auch nach neuer EGO in die gleiche EG führen? Ist man dann autom. immer noch nach alter EGO eingruppiert? Oder nach neuer EGO, aber unveränderter EG?
Änderungen an der auszuübenden Tätigkeiten führt immer zu einer Anwendung der neuen EGO.
Egal ob sich die EG ändert oder nicht.

azure90

Es geht um TV-L. Ok danke euch, das hat mir sehr weitergeholfen.

Aprilwetter

Danke für die vielen Informationen. Habe beim Durchlesen des Threads einiges gelernt.

PolJens

Guten Morgen, kann schon jemand von seine Erfahrungen berichten bzw. hat schon einer einen Antrag gestellt? Wenn ja, würde mich interessieren wie der Antrag gestellt wurde.....detailierte Begründung oder "nur" bezugnehmend auf die EGO IT etc. Danke schon mal für Rückmeldungen. :)

WasDennNun

Eine Email mit:

Moin,
ich möchte nach der neuen EGO eingruppiert werden.
mfg



hat bei einigen der Kollegen gereicht.
Bei einigen gab es dann ende des Monats das neue Entgelt, bei anderen sind sie noch in der Findungsphase.

Fritte

Zitat von: WasDennNun
Bei einigen gab es dann ende des Monats das neue Entgelt, bei anderen sind sie noch in der Findungsphase.

Hat du einen Überblick darüber, wie viele bei euch bisher von der neuen EGO profitiert haben?
Bei uns werden es wohl lediglich ca. 20-30% werden.

Spid

Nicht wenige werden ja überhaupt erstmaig eingruppiert. Ob diese jeweils profitieren, hängt davon ab, wie gut oder schlecht sie vorher verhandelt haben.

WasDennNun

Zitat von: Fritte in 06.05.2021 07:34
Zitat von: WasDennNun
Bei einigen gab es dann ende des Monats das neue Entgelt, bei anderen sind sie noch in der Findungsphase.

Hat du einen Überblick darüber, wie viele bei euch bisher von der neuen EGO profitiert haben?
Bei uns werden es wohl lediglich ca. 20-30% werden.
zweischneidig:
aus dem Bauch würde ich sagen, dass 80% in einer höheren EG kommen würden, aber bei vielen (weil EG11 S4) es sich nicht lohnt.
Bei den Neueinstellungen ist es durch die Bank einfacher ein höhere EG durch Aufgabenzuschnitt zu erreichen.
Insbesondere für die Fachinformatiker. Da der Beamtenkalkriesel-Quark von wegen nur mit  Bachelor gibt es mehr als EG10 aufgehört hat. (naja aufzuhören beginnt... muss hier und da doch noch klare Worte fallen lassen)

Fragmon

Zusammenfassend die Frage:

Was passiert nun, wenn im Rahmen der Neubewertung eine niedrigere Eingruppierung festgestellt wird:

im Falle ohne Antragsstellung,
im Falle einer Antragsstellung?



Spid

Der Rechtsmeinung des AG kommt hinsichtlich der Eingruppierung keinerlei Bedeutung zu.

Fragmon

Du weist was ich meine.

Dann nochmal: Der Beschäftigte war vorher tarifrechtlich in Entgeltgruppe 12 eingruppiert. Nun wäre er tarifrechtlich in Entgeltgruppe 11 einzugruppieren. Bitte diese Konstellation einfach so hinnehmen.

Spid

Da kein Bestandsschutz besteht, ist er in E11 eingruppiert. Ginge man von einem Bestandsschutz und Antragserfordernis analog zu den Regelungen zur Änderung der EGO zum Jahreswechsel 2019/2020 aus, wäre er in E12 eingruppiert.

Fragmon

Das hilft mir nicht weiter. Unter der Annahme das die Regelungen im TVÜ-L ein Redaktionsversehen darstellen.

Ich lese heraus, dass wenn eine höhere Entgeltgruppe durch die Änderungen erfolgt, dann sind sie weiterhin in ihre EG eingruppiert. Wenn eine höhere Entgeltgruppe durch die Änderungen erfolgt und sie einen Antrag stellen, sind sie nach in die neue Entgeltgruppe eingruppiert.

Was passiert aber für die Leute die einen Antrag stellen und es eben keine höhere Entgeltgruppe ergibt. Greift dann die Tarifautomatik?

Mich stört es, dass die Fälle nur den Fall einer höheren Entgeltgruppe thematisiert wird und jede Person eine andere Meinung zu den anderen Fällen hat. Selbst die Verhandler / TDL geben dort unterschiedliche Aussagen.