Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279088 times)

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #780 am: 30.05.2021 14:22 »
Demnach werde ich rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres von EG11 Stufe 6 in EG12 EG5 umgruppiert. Bezogen wurde sich auf die Komplexität der übertragenen Aufgaben und nicht auf unterstellten Mitarbeiter, daher gehe ich von Fallgruppe eins oder zwei aus. Die schriftliche Bestätigung mit den Details liegt mir aber leider noch nicht vor.

Glückwunsch!

Lese ich das richtig heraus, dass du Team- oder Gruppenleitung bist? Wieviele Personen sind dir unterstellt?
Ich frage deshalb, weil die Teamleitungen in meiner Behörde nach alter EGO in Abschnitt 11.1 (IT-Gruppenleitungen) verortet sind, aber nach neuer EGO wie du in die EG12 FG 1 oder 2 kommen. Es bleibt für diese Kollegen also bei der EG12.
Als Argument gegen die EG12 FG3 / EG13 FG2 wird die lediglich fachliche Koordination des Teams genannt oder um es simple auszudrücken: Wer die Beurteilungen der untergestellten Beschäftigten nicht macht, ist keine IT-Gruppenleitung.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #781 am: 30.05.2021 14:27 »
Maßgeblich für das Merkmal ist einzig, daß der TB durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt ist.

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #782 am: 30.05.2021 18:46 »
Maßgeblich für das Merkmal ist einzig, daß der TB durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt ist.

Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #783 am: 30.05.2021 19:29 »
Dem AG kommt diesbezüglich keine Entscheidung zu. Es ist auch unbeachtlich, ob er eine IT-Gruppe „Team“ oder „Döner“ nennt.

citizenj

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #784 am: 30.05.2021 21:42 »
Lese ich das richtig heraus, dass du Team- oder Gruppenleitung bist? Wieviele Personen sind dir unterstellt?
Ich frage deshalb, weil die Teamleitungen in meiner Behörde nach alter EGO in Abschnitt 11.1 (IT-Gruppenleitungen) verortet sind, aber nach neuer EGO wie du in die EG12 FG 1 oder 2 kommen. Es bleibt für diese Kollegen also bei der EG12.
Als Argument gegen die EG12 FG3 / EG13 FG2 wird die lediglich fachliche Koordination des Teams genannt oder um es simple auszudrücken: Wer die Beurteilungen der untergestellten Beschäftigten nicht macht, ist keine IT-Gruppenleitung.

Tja, das ist so eine Sache... Auch nach der alten Entgeltordnung war ich bereits Fallgruppe drei der EG11 zugeordnet, obwohl ich Leiter eines dreiköpfigen Teams bin. Vielleicht lag das daran, dass für die Fallgruppen eins und zwei noch eine weitere Stelle notwendig war. Laut Tätigkeitsbeschreibung sind mir die Kollegen dauerhaft unterstellt. Es gibt allerdings eine Instanz höher noch einen weiteren Vorgesetzten, dem wiederum mehrere Teams unterstellt sind.

Mir kam neulich zu Ohren, dass diese etwas widersprüchliche Situation aufgelöst werden soll, indem - wie von dir beschrieben - einem Teamleiter nur noch fachlich-strategisch-visionäre Steuerungsfunktionen zuteilwerden sollen. Eine offizielle Information dazu gibt es bislang nicht. Ob man durch diese Änderung zukünftige Eingruppierungsansprüche unterbinden will und ob sich an der tatsächlich gelebten Arbeitspraxis dann auch wirklich etwas ändert, bleibt abzuwarten. Ich verstehe ehrlich gesagt zu wenig von der ganzen Materie, um die Umstände richtig einordnen zu können. Vermutlich macht das alles gar keinen Sinn und Spid rollen sich beim Lesen die Zehennägel hoch.  ;D

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #785 am: 31.05.2021 06:34 »
Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.
Soso, sie bekommen also per Brief vom AG abgesprochen, dass sie die Gruppe nicht mehr Leiten und keine Weisungsbefugnis haben?

Fritte

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #786 am: 31.05.2021 18:58 »
Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.
Soso, sie bekommen also per Brief vom AG abgesprochen, dass sie die Gruppe nicht mehr Leiten und keine Weisungsbefugnis haben?

Einen Brief wird es dazu sicherlich nicht geben, sie bekommen einfach nicht die E13, obwohl sie drei E11 unterstellte unter sich haben.

Edit: ... und vorher nach alter EGO in Abschnitt 11.1 waren.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #787 am: 31.05.2021 19:24 »
Dem AG kommt hinsichtlich der Eingruppierung keinerlei Entscheidung zu.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #788 am: 31.05.2021 19:29 »
Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.
Soso, sie bekommen also per Brief vom AG abgesprochen, dass sie die Gruppe nicht mehr Leiten und keine Weisungsbefugnis haben?

Einen Brief wird es dazu sicherlich nicht geben, sie bekommen einfach nicht die E13, obwohl sie drei E11 unterstellte unter sich haben.

Edit: ... und vorher nach alter EGO in Abschnitt 11.1 waren.
Dann haben sie also einen Brief, in dem steht, dass ihnen drei E11 unterstellt sind.
Dann steht dem Weg zum ArbG doch nichts im Wege, der dem AG erklärt wie Tarifrecht funktioniert.

azure90

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #789 am: 31.05.2021 19:30 »
Bin ich echt der Einzige hier, der sich anwaltliche Hilfe geholt und notfalls eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrebt?

Doraymefayzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 119
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #790 am: 01.06.2021 11:20 »
Bin ich echt der Einzige hier, der sich anwaltliche Hilfe geholt und notfalls eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrebt?

Ich bin wohl auch kurz davor das zu machen. Ich habe Anfang Januar diesen Jahres meinen Antrag gestellt und bis dato noch gar keine Antwort bekommen.

wurstwasser

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #791 am: 04.06.2021 12:11 »
Hmm, ich hatte auch einen Antrag gestellt, bin momentan in E11S5 - FG3.

Und mein Antrag wurde abgelehnt, Begründung steht noch aus, danach komme ich in die neue E11Fg2.

Ich blicks leider auch nicht, wenn ich die Beschreibungen (im TVL) lese, dann bin ich richtig eingruppiert in E10, E11,E12 und E13.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #792 am: 04.06.2021 12:13 »
Sofern man von einem Antragserfordernis ausgeht, steht dem AG keinerlei Entscheidung über den Antrag zu. Er wirkt als einseitige Willenserklärung unmittelbar mit Eingang beim AG.

Antiker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #793 am: 07.06.2021 16:39 »
Maßgeblich für das Merkmal ist einzig, daß der TB durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt ist.

Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.

Das ist wirklich lustig, oder erbärmlich, oder erschreckend. Oder Alles zugleich. Such Dir was aus.

Teamleitern die Leitung eines Teams abzusprechen ist genauso drollig wie Fahrzeugführern das Führen eines Fahrzeugs abzusprechen.

Es gibt sicher auch Mitarbeiter / Beamte in den Verwaltungs- bzw. Personalabteilungungen die bemüht sind, entsprechend des geltenden Rechts ordnungsgemäße und möglichst nicht anfechtbare Eingruppierungen zum Wohle der Mitarbeiter vorzunehmen.

Aus meiner langjährigen Erfahrung sowie den vielen Foren-Einträgen hier habe ich aber immer öfter den Eindruck, das in vielen Personalabteilungen eine Mischung aus Inkompetenz, Willkür, Ignoranz und zuweilen auch vorsätzliche Desinformation der Mitarbeiter das Normverhalten darstellt.

Hier mal der Auszug zu E13 aus der EGO-IT:

Entgeltgruppe 13

1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwor-tung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.



Die Eingruppierung von Teamleitern ist nach den Informationen aus den Ministerien und jeweiliger Durchführungshinweise sicher die einfachste Umsetzung der neuen Eingruppierungs-Regelungen.

Hat man die oben genannten Anforderungen erfüllt, landet man in der E13
Und zwar völlig egal, ob man vorher (also bis zum 31.12.2020) als Teamleiter in E10, E11 oder E12 eingruppiert war.

Wichtig ist nur (wie immer) das man die entsprechende Teamleitung zuvor auch offiziell / schriftlich als auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hat und diese auch unverändert über den 31.12.2020 hinaus ausübt.

Sollte ich hier etwas falsch ausgeführt haben, darf mich Spid gern korrigieren. Aber es müsste so korrekt sein.

Also..., sollte man zu der Erkenntnis gelangen, das die jeweilige als Rechtsmeinung geäußerte Enschätzung zu seiner Eingruppierung mit Allem etwas zu tun hat außer mit dem Recht (Tarifrecht) bleibt leider nur der Gang zum Arbeitsgericht.

Ich fürchte, dass es für viele Mitarbeiter in der IT der einzige Weg sein wird, nachhaltig Klarheit über die eigene Eingruppierung bzw. Wertigkeit der Tätigkeit zu erlangen.

Blockschmidt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #794 am: 15.06.2021 00:15 »
Hallo zusammen!

Unsere IT Systeme sind sehr komplex. Als Systemadministrator im TV-L bin ich derzeit auf E11 Stufe 3 eingruppiert. Ich habe keine "Leitungsfunktion", aber unter mir über 100 virtuelle Server, z.T. für die Landesverwaltung und diverse andere Bereiche die nicht nur "kritisch" sind, sondern auch erheblichen Betreuungsaufwand mit sich bringen. Leider war unsere Personalabteilung maximal unkooperativ und hat jede freundliche Anfrage zu der Auswirkung der neue EGO auf IT-Fachkräfte "abgewehrt" und mir bzw. meinen Kollegen signalisiert: "Sie sind mit E11 absolut korrekt bezahlt" - laut der neuen EGO gibt es aber durchaus Spielraum dahingehend, dass die Fähigkeiten, die Komplexität und die Anforderungen eine E12 ermöglichen würden. Wer könnte denn dazu ggf. unterstützend hier etwas schreiben?

Und: Sollte die neue EGO greifen und mich bzw. meine zwei Kollegen von E11 S3 (bzw. S2 und S4) auf E12 heben, so wäre die Frage ob die Erfahrungsstufen dabei unangetastet bleiben oder ein Rückfall auf z.B. von E11 S3 auf E12 S2 erzeugt?

Es geht uns nicht primär und das Geld, sondern darum dem ständigen Druck z.T. 10STD am Tag mit Wartungsfenstern spät abends entsprechend entlohnt zu bekommen. Besten Dank!

B. Schmidt
Don't try this at home