Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 281314 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #825 am: 31.08.2021 12:36 »
Für AV1 bedarf es zusätzlicher Fk im Tarifsinne, jedoch keine, die darüber hinausgingen. Umfassende Fk sind auch bei der zusammenfassenden Beurteilung nicht fszustellen. Weitere Heraushebungen sind nicht zu prüfen. -> E9a

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #826 am: 01.09.2021 11:57 »
Wenn es 08/15 Geraffel ist, dann ist es in der Tat nur 9a.
Allerdings:
Kommt auf die Art Clientsysteme an, da kann dann auch eine EG12 zutreffend sein.
Kommt auf die Art der Weiterentwicklung an, da kann dann auch bei firmenstrategischer Ausrichtung eine EG13 zutreffend sein.

Allerdings würde ich mich als ITler von solchen Diskussionen lösen und dem AG mitteilen, welche Entgelt man haben möchte oder mir einen neuen AG suchen.

BeatNet

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #827 am: 01.09.2021 22:56 »
Hallo Community,

verfolge diese Diskussion auch schon länger und habe als Beschäftigter in der IT-Systemtechnik mit der Eg11 FG 3 eine Tätigkeitsbeschreibung die nach der neuen EGO 2021 eine EG12 FG 1 oder 2 hergeben würde.

Allerdings bin ich erst vor 2,5 Jahren in den öffentlichen Dienst gewechselt, durch meine einschlägige Berufserfahrung von mind. 3 Jahren wurde eine rückwirkende Stufenzuordnung in EG11 Stufe 3 vorgenommen.

Zählen die übersprungenen Stufen 1 und 2 durch die einschlägige Berufserfahrung jetzt ebenfalls zu der in EG12 erforderlichen mindestens  dreijährigen  praktischen Erfahrung?

Hier bin ich noch etwas unsicher was meinen Antrag betrifft und konnte in meinen Recherchen keine Antwort finden. Hat einer von Euch Informationen oder Erfahrungen dazu?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #828 am: 02.09.2021 00:29 »
Die übersprungenen Stufen sind unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob bereits 3 Jahre praktische Erfahrung vorliegt. Davon ist bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auszugehen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #829 am: 02.09.2021 10:55 »
Hier bin ich noch etwas unsicher was meinen Antrag betrifft und konnte in meinen Recherchen keine Antwort finden. Hat einer von Euch Informationen oder Erfahrungen dazu?
Antrag stellen und du bist ab seit dem 1.1.2021 in der EG12 Stufe 3 .

edit:Danke Spid

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #830 am: 02.09.2021 10:57 »
Seit, nicht ab.

Frost

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #831 am: 16.09.2021 13:47 »
Es ist offensichtlich, dass § 29f TVÜ-L ein Antragserfordernis beinhalten soll. Die Bezugnahme auf § 29d ist nur sehr unglücklich formuliert. Also stellt man die Handhabung durch Durchführungshinweise klar, was nun geschehen ist. Gemäß den Durchführungshinweisen erfolgt eine Überleitung in die neuen Eingruppierungsregelungen nur unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe, solange die auszuübende Tätigkeit beibehalten wird. Eine Höhergruppierung allein aufgrund der geänderten EGO erfolgt nur auf Antrag.
Die Arbeitsgerichte werden entscheiden müssen, ob die in den Durchführungshinweisen dokumentierte und vom Arbeitgeber angewandte Rechtsmeinung dem Tarifvertrag entspricht oder dagegen verstößt.

Unsere Personalabteilung hat nun endlich auf meinen Antrag vom März reagiert.
Ich werde eine Überleitung nach TVÜ-L in die gleiche EG bekommen und die Stufenlaufzeit in der aktuellen Stufe beginnt damit wieder komplett von vorne...

Ich verstehe die Welt nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass die neue EGO für die IT nur Vorteile bringen sollte. Jetzt bin ich in der neuen EGO und bis zur nächsten Stufe sind mehrere Jahre verloren gegangen.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #832 am: 16.09.2021 13:49 »
Das ist Unfug. Am besten das tun, was schon längst hätte geschehen sollen: Feststellungsklage erheben.

Frost

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #833 am: 16.09.2021 15:32 »
Das ist Unfug. Am besten das tun, was schon längst hätte geschehen sollen: Feststellungsklage erheben.

Eine Klage ist ja erstmal mit weiteren Kosten für Anwalt usw. verbunden.

Was genau ist daran der Unfug?
Das eine Überleitung durchgeführt wurde und hier eine Tarifautomatik in die gleiche EG mit neuer Stufenlaufzeit gezogen hat?

Ich bin auch davon ausgegangen, dass ein Antrag entweder in eine Höhergruppierung führt oder nicht. Jetzt ist es leider so gekommen und wohl zu spät.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #834 am: 16.09.2021 15:40 »
Das ist Unfug. Am besten das tun, was schon längst hätte geschehen sollen: Feststellungsklage erheben.

Eine Klage ist ja erstmal mit weiteren Kosten für Anwalt usw. verbunden.

Was genau ist daran der Unfug?
Das eine Überleitung durchgeführt wurde und hier eine Tarifautomatik in die gleiche EG mit neuer Stufenlaufzeit gezogen hat


Ich bin auch davon ausgegangen, dass ein Antrag entweder in eine Höhergruppierung führt oder nicht. Jetzt ist es leider so gekommen und wohl zu spät.

Du kannst du 99,999% davon ausgehen, dass sich Spid nicht irrt. Es liegt wohl eher an euren unfähigen Personalern. Wenn du dich nicht wehrst, selber Schuld..

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #835 am: 16.09.2021 15:44 »
Unsere Personalabteilung hat nun endlich auf meinen Antrag vom März reagiert.
Ich werde eine Überleitung nach TVÜ-L in die gleiche EG bekommen und die Stufenlaufzeit in der aktuellen Stufe beginnt damit wieder komplett von vorne...
So so eine Höhergruppierung ohne Änderung der Entgeltgruppe, dass kann sich doch nur ein Loooeser aus der Personalabteilung ausdenken, man sind die Hohl!

Zitat
Ich verstehe die Welt nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass die neue EGO für die IT nur Vorteile bringen sollte. Jetzt bin ich in der neuen EGO und bis zur nächsten Stufe sind mehrere Jahre verloren gegangen.
Die Welt ist die:
lauter Versager in den Personalabteilungen die Bullshit von sich geben.
Wen du nicht höhergruppiert wirst, dann kannst du auch keinen Antrag stellen.
Das solltest du denen mal erzählen und auf die entsprechenden § verweisen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #836 am: 16.09.2021 15:46 »

Eine Klage ist ja erstmal mit weiteren Kosten für Anwalt usw. verbunden.
nein, für solch einen SV braucht es keinen Anwalt.

Die sollen dir erstmal schreiben auf welcher Basis sie die Stufenlaufzeit ändern.
Welcher Paragraph???

TVWaldschrat

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #837 am: 16.09.2021 19:13 »
Es ist offensichtlich, dass § 29f TVÜ-L ein Antragserfordernis beinhalten soll. Die Bezugnahme auf § 29d ist nur sehr unglücklich formuliert. Also stellt man die Handhabung durch Durchführungshinweise klar, was nun geschehen ist. Gemäß den Durchführungshinweisen erfolgt eine Überleitung in die neuen Eingruppierungsregelungen nur unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe, solange die auszuübende Tätigkeit beibehalten wird. Eine Höhergruppierung allein aufgrund der geänderten EGO erfolgt nur auf Antrag.
Die Arbeitsgerichte werden entscheiden müssen, ob die in den Durchführungshinweisen dokumentierte und vom Arbeitgeber angewandte Rechtsmeinung dem Tarifvertrag entspricht oder dagegen verstößt.

Unsere Personalabteilung hat nun endlich auf meinen Antrag vom März reagiert.
Ich werde eine Überleitung nach TVÜ-L in die gleiche EG bekommen und die Stufenlaufzeit in der aktuellen Stufe beginnt damit wieder komplett von vorne...

Ich verstehe die Welt nicht mehr, da ich davon ausgegangen bin, dass die neue EGO für die IT nur Vorteile bringen sollte. Jetzt bin ich in der neuen EGO und bis zur nächsten Stufe sind mehrere Jahre verloren gegangen.

Willst du das mit Dir machen lassen? Wie sehen deine Bewerbungsunterlagen aus? Alles aktuell?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #838 am: 16.09.2021 19:28 »
Das ist Unfug. Am besten das tun, was schon längst hätte geschehen sollen: Feststellungsklage erheben.

Eine Klage ist ja erstmal mit weiteren Kosten für Anwalt usw. verbunden.

Was genau ist daran der Unfug?
Das eine Überleitung durchgeführt wurde und hier eine Tarifautomatik in die gleiche EG mit neuer Stufenlaufzeit gezogen hat?

Ich bin auch davon ausgegangen, dass ein Antrag entweder in eine Höhergruppierung führt oder nicht. Jetzt ist es leider so gekommen und wohl zu spät.

Da ist nichts zu spät. Geht man von einem Antragserfordernis aus, führt dieser Antrag dann, wenn sich eine andere Entgeltgruppe ergibt, zur Eingruppierung in diese unter Anwendung von §17 Abs. 4 TV-L. Ansonsten könnte ein Antrag überhaupt nicht gestellt werden. Geht man von keinem Antragserfordernis aus, war man zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entsprechend der neuen Eingruppierungsregelungen unter Anwendung von §17 Abs. 4 TV-L eingruppiert. Ändert sich die Entgeltgruppe nicht, wird die Stufenlaufzeit fortgesetzt, §16 Abs. 3 TV-L. Anderweitige Regelungen aus dem Überleitungsrecht gib es dazu nicht.

Der AG möchte Dich betrügen. Eine Feststellungsklage (und eine Anzeige wegen Betrugs, sobald sich dieser realisert) rücken das wieder gerade.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #839 am: 17.09.2021 09:21 »
Das ist ja eine aberwitzige Idee des Arbeitgebers, aufgrund des Antrages in dieselbe Entgeltgruppe und Stufe überzuleiten und dabei die Stufenlaufzeit neu beginnen zu lassen. Ich halte das nicht für Betrug, sondern für krasse Unkenntnis des Tarifrechts. Mit einer Klage ließe sich das sicherlich gerade rücken, aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde tut es vielleicht auch.