Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280947 times)

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #885 am: 26.10.2021 09:34 »

Würde ich ich meine Stufe behalten ? Komme am 01.10.2022 in die Stufe 4. Ist die mögliche Höhergruppierung rückwirkend.

LG

Die Stufenlaufzeit geht von vorne los.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #886 am: 26.10.2021 11:24 »
Von vorne bedeutet aber nicht bei 1 oder ?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #887 am: 26.10.2021 11:27 »
Nein, bei 0 - wenn es denn zu einer Höhergruppierung käme.

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #888 am: 26.10.2021 11:33 »
Von vorne bedeutet aber nicht bei 1 oder ?

Den Unterschied zwischen Stufe und Stufenlaufzeit sollte man schon kennen...

Albeles

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #889 am: 26.10.2021 11:42 »
Stimmt es, das im TV-H Stufengleich Höhergruppiert wird, im Tv-L jedoch nicht? Aber die Stufenlaufzeit fängt im Tv-L und Tv-H bei 0 wieder an, nach einer Hochstufung? Wie sieht das mit Herabgruppierung aus, bleibt da die Stufe bestehen und die Laufzeit?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #890 am: 26.10.2021 12:11 »
Ja.
Ja.
Ja, aber nur die in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe erworbene Stufenlaufzeit, wenn keine schädliche Unterbrechung vorliegt.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #891 am: 27.10.2021 11:36 »
Besteht die Möglichkeit, die Höhergruppierung erst dann durchzuführen, wenn ich meine nächste Stufe erreicht habe. Ich bin 10 Monate davor? Und würde mich dann finanziell schlechter stelle .
Lg

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #892 am: 27.10.2021 11:53 »
Ja, in dem man dir die Tätigkeiten erst dann überträgt.
Bzw. du erst dann der Übertragung der Tätigkeiten zustimmst.
Man kann nicht gegen deinem Willen höherwertige Tätigkeiten übertragen die zu einer HG führen übertragen.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #893 am: 27.10.2021 13:51 »
Falls der Arbeitsplatz jetzt und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden soll, könntest du aushandeln, dass dir die Tätigkeit zunächst nur vorübergehend und erst nach deinem Stufenaufstieg endgültig übertragen wird.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #894 am: 27.10.2021 16:02 »
Vielen Dank für die Infos.
Leider habe ich nach 2 Jahren noch keine Stellenbeschreibung erhalten. Habe ich einen Anspruch darauf ? Und muss eine Frist hierfür eingehalten werden wann diese vorliegen muss?

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #895 am: 28.10.2021 08:14 »
Ich versuche meine Fragen mal zusammenzufassen:

Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).

Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann.

Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.

1. Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H. Ich habe keinen gestellt, hätte ich mit diesem Antrag Chancen auf die EG11 gehabt ?
2. Ich habe von einem Kollegen erfahren, dass sich die Anforderung an die Person geändert hat/ wegfällt. Hat das was mit Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H zu tuen ? Und trifft das auf meine Fallgruppe zu ?
3. Habe ich eine Möglichkeit in die EG11 vor Abschluss meines Studiums zu kommen ?
4. Ich habe wie schon erwähnt keine Stellenbeschreibung auf die ich mich berufen kann, ist der AG verpflichtet diese auszuhändigen (Fristen?)
5. Sollte Punkt 3 möglich sein, wie wäre der einfachste Weg ?

Ich bedanke mich für die netten Tipps und Antworten im Voraus.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #896 am: 28.10.2021 09:19 »


1. Ja, möglicherweise. Da insbesondere für die EG10 und darauf aufbauend EG11ff die Anforderung in der Person (r abgeschlossener Hochschulbildung) nicht mehr zwingend notwendig ist. Da die EGO hier sich geändert hat.
D.h. wenn deine Tätigkeit nach EGOalt EG11 war, dann ist sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nach EGOneu EG11 oder sogar EG12.
2. Die EGO hat sich geändert. Um nach der neuen EGO eingruppiert zu werden hätte man den Antrag stellen müssen. So bleibt man bis zu einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten in der alten EGO eingruppiert.
Es reicht allerdings aus, wenn man Verschiebungen im Zeitanteile macht.
(Wenn man z.B. vorher 40% Systembedienung und 60% Schulung gemacht hat und dann 55% Schulung und 45 Systembedienung ist es schon eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und man muss (konkret: man ist) nach der neuen EGO eingruppiert (werden)
3. Ja, auch die EG12,EG13 steht dir offen.
4. Stellenbeschreibung nein, aber eine Tätigkeitsbeschreibung nach NachwG
5. Gehe zu deinem AG, sage du möchtest die EG11 oder EG12, bzw. du möchtest nach der neuen EGO eingruppiert werden ab dem Zeitpunkt X und bittest um eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten (Zeitanteile) zu diesem Zeitpunkt.

Sollte dein AG nicht kooperativ auf dein Wünsche eingehen, fange an Bewerbungen zu schreiben und suche dir einen AG, der dein Wünsche erfüllt.


Fazit:
Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.
Falsch! Du bist in der EG10, weil du keinen Antrag nach §38b Abs. 3 gestellt hast.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #897 am: 28.10.2021 09:53 »
Hallo,

Danke super Erklärung.

Sprich hiermit:
 "Es reicht allerdings aus, wenn man Verschiebungen im Zeitanteile macht.
(Wenn man z.B. vorher 40% Systembedienung und 60% Schulung gemacht hat und dann 55% Schulung und 45 Systembedienung ist es schon eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und man muss (konkret: man ist) nach der neuen EGO eingruppiert"
umgehe ich quasi den vergessenen Antrag?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #898 am: 28.10.2021 10:07 »
Hallo,

Danke super Erklärung.

Sprich hiermit:
 "Es reicht allerdings aus, wenn man Verschiebungen im Zeitanteile macht.
(Wenn man z.B. vorher 40% Systembedienung und 60% Schulung gemacht hat und dann 55% Schulung und 45 Systembedienung ist es schon eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und man muss (konkret: man ist) nach der neuen EGO eingruppiert"
umgehe ich quasi den vergessenen Antrag?
Jipp.
Allerdings steht formal es nicht dir zu diese Änderung an den Auszuübenden Tätigkeiten von dir aus zu machen, sondern ist halt eine Änderung, die dein AG machen kann.

Kleine Vorwarnung: Schätzungsweise werden die Personaler dies nicht so sehen, da sie argumentieren werden, dass es sich ja nicht um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt, wirkt es daher auch nicht auf deine Eingruppierung aus.
Dumm nur, dass aber durch diese Änderung der Zeitanteile §38b nicht mehr greift und die aktuelle Entgeltordnung anzuwenden ist.

1Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht und
- die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Anlage A ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.


Viele Spaß

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #899 am: 28.10.2021 12:29 »
Okay verstanden.
Eine Frage noch dazu.
Ich wurde am 01.10.2019 eingestellt in der EG9 und am 01.04.2020 höhergruppiert in die EG10. Müsste da nicht die neue EGO greifen. Ich habe auch Rückwirkend mein Geld bekommen. Da blicke ich nicht ganz durch.