Lohnt sich der Gang zum Personalrat?
Klar, lohnt immer. Ob es was bringt wird man sehen.
Bei einer HG ist er ja eh in der Mitbestimmung.
Da aber bei dir ja offensichtlich der AG rückwirkend festgestellt hat, dass er sich bzgl. der Eingruppierung irrte.
Er aber keinerlei Veränderung der auszuübenden Tätigkeiten durchführte bist du in der alten EGO.
Woran erkenne ich noch dass ich in der alten oder neuen EGO bin?
Die Frage verstehe ich nicht.
Es ist doch ganz einfach und klar geregelt.
s.o.
Also nochmals:
hast du einen Antrag nach 37b gestellt:
Ja -> du bist in der neuen EGO
Nein -> du bist in der alten EGO
Falls Nein:
Hat der AG deine auszuübenden Tätigkeiten seit dem 1.1.2020 geändert?
Ja oder Nein?
Ja -> du bist in der neuen EGO
Nein -> du bist in der alten EGO
Problematisch ist idR nur, dass man eben nicht ganz klar vom AG eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit mitgeteilt bekommt, sondern man einfach das macht, was der Linienvorgesetzte einem sagt und der nicht merkt, wenn er Dinge aufträgt, die er nicht auftragen dürfte, da dann es ein Änderung der auszuübenden Tätigkeiten sind, die zu einer Höhergruppierung führen.
Kann man da rechtlich was gegen tuen? Finde es schon sehr komisch dass ich rückwirkend in die alte EGO komme obwohl die neue EGO deutlich "besser " ist.
Falsch: So wie du es geschildert hast, bist du nicht rückwirkend in die alte EGO gekommen.
Sondern der AG hat sein Eingruppierungsirrtum bzgl. der Eingruppierung bezogen auf die 2019 übertragenden, auszuübenden Tätigkeiten korrigiert.
(und war auch noch so generös, dir das vorenthalten Entgelt über die 6 Monatsgrenze hinweg nachzuzahlen)
Ein Schelm, wer dahinter den asozialen Plan sieht, dir deine EG11/EG12 nach der neuen EGO vorzuenthalten.
(Ich gehe durchaus davon aus, das die das zu dem Zeitpunkt selbst noch nicht geblickt haben)
Allerdings hast Du Dich ja selber dazu entschlossen keinen Antrag zu stellen, also wo ist dein Problem?
Dass du 2020 gepennt hast und nicht kapiert hast, dass ein Antrag gut für dich wäre?
Wie sollte man gegen diese Entscheidung von dir rechtlich angehen können?
Aber lass den Tarifrechtskram doch einfach mal beiseite und verhalte dich wie ein echter Marktteilnehmer am Arbeitsmarkt:
Verkaufe deine Leistung zu dem Preis der dir genehm ist.
Dazu gehört halt evtl. auch, dass man mal Forderungen aufstellt oder Konsequenzen zieht.