Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 281288 times)

Modulator

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #960 am: 11.11.2021 07:15 »
So ein Schreiben habe ich.
Nur steht dort "Koordination" des Referats und nicht Leitung.
Einen Unterschied gibt es mMn nicht.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #961 am: 11.11.2021 09:37 »
Als Leiter ist man die Führungskraft. Als Koordinator nicht unbedingt.

naj

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #962 am: 15.11.2021 18:28 »
Hallo in die Runde,

auch ich bin - meiner Meinung nach - von der Änderung der Entgeldordnung betroffen. Momentan bin ich als statistischer Programmierer in TVL E10 angestellt. In interdisziplinärer Zusammenarbeit setzten wir medizinische Fragenstellungen und Projekte in einer immer größer werdenden Datenbank um. Ich bin quasi für die programmiertechnische Umsetzung und Erstellung und Analyse der Projektdatensätze sowie bei der Entwicklung von Algorithmen zur indirekten Identifizierung bestimmter Detailinformationen in dieser Datenbank zuständig. Auch erstelle ich Auswertungstabellen und Grafiken.

Da meine Tätigkeiten sowohl besonders gute Kenntnisse in unserer Datenbank,  großen und immer komplexer werdenen Datenstrukturen, Fachwissen in den anderen Disziplinen (z.B. Medizin, Epidemiologie und Statistik) erfordern, Wissen in mehreren Datenbank- und Auswertungsprogrammiersprachen erfordert und ich auch schon 7 Jahre dort arbeite und dadurch viele Sonderaufgaben übernehme, möchte ich endlich mal mehr Geld verdienen :D
Da ich im Wissenschaftsbereich tätig bin und unsere Wissenschaftler nach Beendigung ihrer Dissertation meist unser Institut verlassen und neue Wissenschaftler nachkommen, kompensiere ich meistens durch meine Berufserfahrung leider auch das abwandernde Fachwissen der Wissenschaftler. Daher bin ich der Meinung, dass ich eine E12 verdient hätte und würde jetzt gerne einen entsprechenden Antrag stellen. Laut den Änderungen der EGO würde meine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung vermutlich in eine E11 eingruppiert werden müssen. Für eine E12 müsste ich vermutlich meine Tätigkeitsbeschreibung noch erweitern, weil viele der Tätigkeiten daraus nicht direkt ersichtlich sind. Habt ihr Vorschläge, wie man für eine E12 argumentieren könnte?

Meine aktuelle Stellenbeschreibung ist wie folgt:

1. Data Management bzw. der Erzeugung Analysedatensätze (60%, hoher Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad)
-selbstständige Erstellung, Testung, Validierung und Ausführung von SAS   
und SQL Programmen und Macros,
dabei werden die einzelnen Programmteile entweder neu programmiert oder bestehende   
(eigene oder fremde) Programme angepasst

2. Generierung von Reports, Tabellen,Grafiken und Listings (10%, mittlerer Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad)
-selbstständige Erstellung, Testung, Validierung und Ausführung von SAS   
und SQL Programmen und Macros,
dabei werden die einzelnen Programmteile entweder neu programmiert oder bestehende   
(eigene oder fremde) Programme angepasst

3. Statistische Auswertung epidemiologischer Studien (10%, mittlerer Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad)
-selbstständige Erstellung, Testung, Validierung und Ausführung von SAS   
und SQL Programmen und Macros,
dabei werden die einzelnen Programmteile entweder neu programmiert oder bestehende   
(eigene oder fremde) Programme angepasst

4. Entwicklung des Statistischen Analyseplans SAP (5%, Einfacher Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad, da ich mehr Input leiste, als ich für zuständig bin, finde ich das sehr anspruchsvoll und auch viel zeitaufwändiger)
- Mitarbeit bei der Entwicklung des SAPs
- Prüfung und ggf. Korrektur das SAPs

5. Erstellung der Spezifikation der Analysedatensätze und der Spezifikation der statistischen Tabellensätze (10%)
- selbstständige Erstellung der Spezifikation der Analysedatensätze und der Spezifikation der statistischen Tabellensätze  in Zusammenarbeit mit den Statistikern und Epidemiologen
- Einbringung der Expertise zur effizienten Datenverarbeitung
 
6. Dokumentation (5%, Einfacher Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad)   
- Dokumentation der einzelnen Programme im Header
- Kommentierung von Programmteilen
- Erstellung einer Programmübersicht

Aufgaben, die da z.B. noch fehlen wären:

 Selbstständige Entwicklung und Programmierung von Algorithmen in der Datenbank
 Untersuchungen zu Laufzeitverbesserungen und Optimierungen beim Umgang mit großen Datenmengen
 Simulation von Trainingsdaten basierend auf der inhaltlichen und formalen Struktur der Forschungsdatenbank, um mobiles Arbeiten zu ermöglichen
 Selbstständige Entwicklung von Vorlagen und Bereitstellung von Programmtools,
Datensätze und Dokumente in verschiedenen Programmiersprachen
 Selbstständige Erstellung, Pflege, Testung, Validierung Ausführung und Bereitstellung von    
Standardmakros und Plausibilitätschecks

würde das evtl für ne E12 schon reichen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
« Last Edit: 15.11.2021 18:36 von naj »

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #963 am: 15.11.2021 22:13 »
Das beste Argument für die EG12 ist:
Gib es mir oder ich gehe.

Tariflich könnte dein AG mit der Tatsache das du Spezialaufgaben übernimmst begründen.

naj

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #964 am: 16.11.2021 22:45 »
Danke für deine Antwort! Wie wären Spezialaufgaben denn definiert? Und wie hoch muss der Umfang sein, um auf eine E12 zu kommen? Weisst du das ungefähr?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #965 am: 16.11.2021 22:53 »
50% der Zeit

Guckst du TdL Durchführungsrichtlinien bei Google. Und bmi tips die oben irgendwo schon mal verlinkt wurden

naj

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #966 am: 16.11.2021 23:01 »
Danke!!

ranger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #967 am: 17.11.2021 07:42 »
Wann ist also ein IT-Leiter IT-Leiter?

Wenn man durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt wird.

Wie muss eine ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe aussehen?

Reicht zum Beispiel folgender schriftliche Bestellung dafür aus:

_________________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr....

ich bestelle Sie mit Wirkung zum xx.xx.xxx zum Leiter des Sachgebietes xxx.
Diesem Sachgebiet sind folgende Bediensteten zugeordnet:
xxxx
xxxx
xxxx
xxxx

Die Teamleitung des gesamten Teams xxx nimmt aber weiterhin die Aufgaben der dienstvorgesetzten Person war.

Freundliche Grüße

_____________________________________

"Spid" hat in einem anderen Topic schon einmal darauf geantwortet, und die eigentliche Unterstellung als rechtsbindend aufgeführt, aber:

Es bestehen seitens Personalabteilungen erhebliche Differenzen zwischen Leiter, Leiter Sachgebiet, Sachgebietsleiter, IT-Gruppe, dienstrechtlich, Fachaufsicht, Dienstaufsicht, dienstlich-organisatorische oder Weisungsbefugnis.

Gibt es hier möglicherweise aktuelle Urteile aus dem TV-L oder Quellen (Haufe, ...) die zur Klärung beitragen können?

Vielen Dank



XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #968 am: 17.11.2021 08:12 »
Jürgen Dahl hat in einem Aufsatz (ZTR 2019, 488-501) dazu ausgeführt:
Zitat
Die Tarifvertragsparteien haben keine eigenständige Definition eines „Leiters“ vorgenommen, sodass vom umgangssprachlichen Begriff auszugehen ist. Danach ist Leiter ein Beschäftigter, der etwas leitet bzw. leitend an der Spitze von etwas steht. Leitung ist die Verbindung von Aufgaben der Planung, Organisation, Anweisung, Koordination und Kontrolle. Es handelt sich um eine organisatorische Gesamtzuständigkeit für die übertragenen Aufgaben. Leiter einer IT-Gruppe ist somit ein Beschäftigter, der (für eine selbstständige Einrichtung oder für eine Teileinrichtung) die Verantwortung trägt.

Zudem muss einem solchen Leiter durch ausdrückliche Anordnung eine Mindest-Beschäftigtenzahl ständig unterstellt sein. Diese Beschäftigten wiederum müssen bestimmten Entgeltgruppen im Spezial-Tarifvertrag IKT angehören.

Diese ausdrückliche Anordnung bedarf zwar keiner bestimmten Form; die Tarifvertragsparteien haben hierzu keine Vorgaben gemacht.

Das BAG hat hierzu aber Folgendes ausgeführt: „Diese Weisungs- und Aufsichtsbefugnis (Fachaufsicht, Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht) muss dem Angestellten durch ‚ausdrückliche Anordnung‘ übertragen worden sein. Das kann durch eine entsprechende schriftliche oder mündliche Erklärung, aber auch in Dienstanweisungen, Verwaltungsverfügungen und Geschäftsverteilungsplänen geschehen, die dem Angestellten zugehen. Konkludentes Verhalten des öffentlichen Arbeitgebers oder die lediglich faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung sind nicht ausreichend, auch nicht die Benachrichtigung lediglich der unterstellten Angestellten.“

Somit muss der Arbeitgeber dem jeweiligen IT-Leiter ausdrücklich die „Leitung einer IT-Gruppe“ dauerhaft übertragen, damit eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 in Betracht kommt.

Die Anforderung „durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt“ in Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 (und in Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 2) ist erfüllt, wenn eine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegeben ist; lediglich Fachaufsicht ist nicht ausreichend.

Das BAG-Urteil, auf das verwiesen wird, ist BAG, Urteil vom 11. November 1987 – 4 AZR 336/87. Es ist in diesem Zusammenhang lesenswert. Zeigt auch die unterschiedlichen Wege auf, wie der Arbeitgeber jemanden "ausdrücklich unterstellen" kann.

Zusammenfassend kann man also sagen, daß der "Leiter einer IT-Gruppe" jemand mit Weisungs- und Aufsichtsfunktion ist. Auf die Art dieser kommt es hingegen nicht an. Diese Weisungs- und Aufsichtsfunktion muß sowohl den unterstellten Personen als auch dem "Leiter" bekannt gegeben werden. Die Unterstellten müssen eine bestimmte Quantität und Qualität (X Beschäftigte aus dem IuKT-Abschnitt mit bestimmter Entgeltgruppe) aufweisen.

Amondüül

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #969 am: 24.11.2021 11:08 »
Guten Tag zusammen,

ich lese hier zwar schon seit geraumer Zeit mit, habe mich aber nun auch einmal angemeldet, weil ich in der Thematik dieses Threads etwas "überfordert" bin. Ich würde gerne einmal eure Einschätzung einholen.

Ich bin an einer baden-württembergischen Einrichtung seit 2017 beschäftigt, und zwar als IT-Administrator. Die Beschäftigung ging aus einer jahrelangen Freelancer-Tätigkeit heraus. Ich bin daher auch nicht mehr der Jüngste. Momentan bin ich in TV-L E 10 Stufe 3, und zwar in Teilzeit 50%. Ich werde zum 01.01.2023 die nächste Stufe 4 erreichen, und Stufe sechs noch 9 Jahre bis zur Rente bekommen. Eine Erweiterung zur Vollzeitbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen. Eine Hochschulausbildung habe ich leider nicht abgeschlossen.

Ich habe ausgerechnet: Wenn ich nun im Rahmen der Eingruppierung von E 10 auf E 11 gestuft würde, aber wieder in Stufe 1 beginnen müsste, hätte ich in der Gesamtlebenszeit ~4000 € weniger (Berechnung ab 2022, Tarif heute). Allerdings ohne Garantiebetrag. Hier gleich meine erste Frage: Wie ist der Garantiebetrag zu verstehen? Ich werde (vollzeitäquivalent) maximal 155 € schlechter gestellt als Stand heute?

Wenn ich auf Stufe 12 umgestellt würde, würde ich auch ohne Garantiebetrag proftieren, um die 45000 €.

Wir müssen bei uns laut Personalbüro aktiv einen Antrag stellen bis zum 31.12. d.J. In der Information des Personalbüros war von einem Garantiebetrag nicht die Rede, auch sonst hielt man sich eher bedeckt.

Ich zitiere euch mal die relevanten gekürzten Stellen meiner Tätigkeitsbeschreibung:

  • Aufgabe 1, 65% der Arbeitszeit: EDV-Administration
    Administration Server / Clients; Administration GPO; Aufrechterhaltung Sicherheits- und Rechtekonzept in Abstimmung mit Fakultät, Instituten, Rechenzentrum.
    Umfangreiche Kenntnisse MS-Betriebssysteme und MS-Office-Software (u.a) sowie Linux-(insbesondere Server-)Systeme, umfangreiche Hardwarekenntnisse, umfangreiche Kenntnisse Serverdienste
  • Aufgabe 2, 10% der Arbeitszeit: Beratungstätigkeit
    Generelle Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten des Instituts
    Fachkenntnisse, die sich aus der Tätigkeit ergeben
  • Aufgabe 3, 25% der Arbeitszeit: Sonstige Aufgaben
    Lizenzverwaltung. Generell eng abgestimmte Arbeitsweise mit der EDV der anderen Fakultätsinstitute. Ermitteln und Umsetzen der EDV-Bedarfe (mit Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten)
    Umfangreiche IT-/EDV-Kenntnisse; Teamfähigkeit; Bereitschaft, Innovationen aufzunehmen

Ich habe keine Personalverantwortung. Ich hatte vor Jahren mal Hiwis, das wurde dann aber gestrichen. Auch Budgetverantwortung habe ich nicht.

Wie ist denn eure Einschätzung: Sollte ich den Antrag stellen? Auch wenn das nachteilige E11 herauskommen könnte (unter Umständen entwickelt sich der Tariflohn ja in  eine Richtung, die zukünftig den Nachteil egalisiert)?
Wenn ich wüßte, dass sicher E12 herauskommen würde, würde ich den Antrag stellen.

Eine weitere Frage: Eine Rückstufung wäre ja wohl nicht zu erwarten, schätze ich das richtig ein? Auch sonstige Nachteile müsste ich nicht befürchten, richtig?

Ich danke euch vielmals für eure Einschätzung / eure Tipps.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #970 am: 24.11.2021 12:30 »
ich lese hier zwar schon seit geraumer Zeit mit, habe mich aber nun auch einmal angemeldet, weil ich in der Thematik dieses Threads etwas "überfordert" bin. Ich würde gerne einmal eure Einschätzung einholen.
Regel Nummero Uno:
Fordere bei deinem AG das Geld was du haben willst und lasse die überforderten Personaler das Problem lösen.
Wenn das nicht geht (warum auch immer) weiterlesen.
Zitat
Ich habe ausgerechnet: Wenn ich nun im Rahmen der Eingruppierung von E 10 auf E 11 gestuft würde, aber wieder in Stufe 1 beginnen müsste, hätte ich in der Gesamtlebenszeit ~4000 € weniger (Berechnung ab 2022, Tarif heute). Allerdings ohne Garantiebetrag. Hier gleich meine erste Frage: Wie ist der Garantiebetrag zu verstehen? Ich werde (vollzeitäquivalent) maximal 155 € schlechter gestellt als Stand heute?
Falsch gerechnet, keine Ahnung wie du darauf gekommen bist.

Wenn du aufgrund der neuen Entgeltordnung und einem entsprechenden Antrag deinerseits in die EG11 kommst dann von EG10s3 in EG11S3!
Wenn du in die EG12 kommst dann EG12S3.
Beides male kommt kein Garantiebetrag ins Spiel, da in diesem Fall eine stufengleiche HG vorliegt.
Stufenlauszeit beginnt von Vorne.


Zitat

Wir müssen bei uns laut Personalbüro aktiv einen Antrag stellen bis zum 31.12. d.J. In der Information des Personalbüros war von einem Garantiebetrag nicht die Rede, auch sonst hielt man sich eher bedeckt.

Richtig: Antrag kann nur dieses Jahr gestellt werden, ansonsten bleibst du in der EG10, solange sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht ändern.
Richtig, keine Beratung, da sie die dürfen nicht rechtlich Beraten.
Zitat

Ich zitiere euch mal die relevanten gekürzten Stellen meiner Tätigkeitsbeschreibung:

  • Aufgabe 1, 65% der Arbeitszeit: EDV-Administration
    Administration Server / Clients; Administration GPO; Aufrechterhaltung Sicherheits- und Rechtekonzept in Abstimmung mit Fakultät, Instituten, Rechenzentrum.
    Umfangreiche Kenntnisse MS-Betriebssysteme und MS-Office-Software (u.a) sowie Linux-(insbesondere Server-)Systeme, umfangreiche Hardwarekenntnisse, umfangreiche Kenntnisse Serverdienste
  • Aufgabe 2, 10% der Arbeitszeit: Beratungstätigkeit
    Generelle Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten des Instituts
    Fachkenntnisse, die sich aus der Tätigkeit ergeben
  • Aufgabe 3, 25% der Arbeitszeit: Sonstige Aufgaben
    Lizenzverwaltung. Generell eng abgestimmte Arbeitsweise mit der EDV der anderen Fakultätsinstitute. Ermitteln und Umsetzen der EDV-Bedarfe (mit Beratung des EDV-/Netzwerkbeauftragten)
    Umfangreiche IT-/EDV-Kenntnisse; Teamfähigkeit; Bereitschaft, Innovationen aufzunehmen

Ich habe keine Personalverantwortung. Ich hatte vor Jahren mal Hiwis, das wurde dann aber gestrichen. Auch Budgetverantwortung habe ich nicht.


Ob eine EG11 drin ist, ist so nicht beurteilbar.
Wenn du fachliche Weisungsbefugnis hast (als drittfirmen sagst was sie zu tun haben und sie beaufsichtigst) dann stehe die Chancen besser.
Zitat

Wie ist denn eure Einschätzung: Sollte ich den Antrag stellen? Auch wenn das nachteilige E11 herauskommen könnte (unter Umständen entwickelt sich der Tariflohn ja in  eine Richtung, die zukünftig den Nachteil egalisiert)?
Wenn ich wüßte, dass sicher E12 herauskommen würde, würde ich den Antrag stellen.

Stellen, es gibt keine Nachteile für dich! s.o.
egal ob 10 11 oder 12 bei der eingruppierung nach der neuen EGO für dich rauskommt.
Zitat

Eine weitere Frage: Eine Rückstufung wäre ja wohl nicht zu erwarten, schätze ich das richtig ein? Auch sonstige Nachteile müsste ich nicht befürchten, richtig?
Richtig: man kann den Antrag nur stellen, wenn man höhergruppiert wird. Stellt man den Antrag und es kommt dabei raus, dass man nicht HG wird, dann ist der Antrag nichtig.

Amondüül

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #971 am: 24.11.2021 12:37 »
Erstmal vielen Dank!

Regel Nummero Uno:
Fordere bei deinem AG das Geld was du haben willst und lasse die überforderten Personaler das Problem lösen.

...das ist hier leider nicht so möglich. Werde aber nächstes Jahr einen Versuch starten.

Zitat
Zitat
Ich habe ausgerechnet: Wenn ich nun im Rahmen der Eingruppierung von E 10 auf E 11 gestuft würde, aber wieder in Stufe 1 beginnen müsste [...]
Falsch gerechnet, keine Ahnung wie du darauf gekommen bist.

Wenn du aufgrund der neuen Entgeltordnung und einem entsprechenden Antrag deinerseits in die EG11 kommst dann von EG10s3 in EG11S3!
Wenn du in die EG12 kommst dann EG12S3.
Beides male kommt kein Garantiebetrag ins Spiel, da in diesem Fall eine stufengleiche HG vorliegt.
Stufenlauszeit beginnt von Vorne.


Ach so, hier habe ich es wohl falsch verstanden: Stufenlaufzeit beginnt von vorne - d.h. die aktuelle Stufe beginnt von vorne? Ich dachte, es geht komplett bei Stufe 1 wieder los.


Zitat
Stellen, es gibt keine Nachteile für dich! s.o.
egal ob 10 11 oder 12 bei der eingruppierung nach der neuen EGO für dich rauskommt.
[...] man kann den Antrag nur stellen, wenn man höhergruppiert wird. Stellt man den Antrag und es kommt dabei raus, dass man nicht HG wird, dann ist der Antrag nichtig.

Vielen Dank. Antrag geht noch diese Woche raus!

Amondüül

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #972 am: 24.11.2021 12:40 »
...noch zum Verständnis: Der Neubeginn der Stufenlaufzeit ist nur für jene relevant, die in einer höheren Stufe sitzen, so dass sich durch einen langen Neustart der Aufstieg massiv verzögern würde?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #973 am: 24.11.2021 13:02 »
...noch zum Verständnis: Der Neubeginn der Stufenlaufzeit ist nur für jene relevant, die in einer höheren Stufe sitzen, so dass sich durch einen langen Neustart der Aufstieg massiv verzögern würde?
Sie ist für jeden Relevant. bei dem einen sind es 2 Jahre bis zum nächsten Stufenanstieg, bei dem anderen 5.
Wenn du in der 11 landest, dann bekommst du 2 Jahre lang (2021/2022) mehr Geld als beim Verbleib in der 10 und dann ein Jahr (2023) weniger ....
ob das relevant ist?

und wenn du z.B. in der EG11S4 bist, dann kommst du in die EG12S3 und da wird längere Zeit ein Minusgeschäft

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #974 am: 24.11.2021 13:24 »


[...]

Ich bin in EG11 Stufe 4 und käme ohne Höhergruppierung im Januar 2023 in Stufe 5.

Bei Höhergruppierung in EG12 würde ich in Stufe 3 kommen und das ergäbe sich für mich im Vergleich zum Verbleib in EG11:

2023 -> 6670 € weniger Jahresbrutto
2024 bis 2027 -> 2915 € weniger Jahresbrutto

Ab 2028 habe ich denn 1614 € mehr Brutto, ab 2033 dann 3701 € mehr Brutto.

....

Ich bin mal so unverschämt mich selbst zu zitieren um das zu untermauern.