Guten Abend!
Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.
Wenn es um EG12 geht:
Wenn du am 1.12.2018 erstmalig gearbeitet hast, dann hast du am 1.12.2021 drei Jahre praktische Erfahrung.
(wenn du vorher irgendwo anders "gearbeitet" hast, dann schon sehr wahrscheinlich schon vorher)
Wenn du also einen Antrag gestellt hast nach der neuen EGO eingruppiert zu werden und deine Tätigkeiten der entsprechenden Fg in der EG12 entsprechen, dann bist du vom 1.1.-30.11. in der EG11 eingruppiert und wirst dann automatisch in die EG12 aufgrund Voraussetzung in der Person höhergruppiert.
Guten Tag!
Danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich sehr gut an. Nur habe ich nach deiner Antwort nochmal gesucht und keine entsprechende Vorschrift gefunden. Gibt es eine Grundlage, woraus das abgeleitet wird?
Vielleicht hilft dieses TdL Dokument:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdfDas tarifliche Merkmal ist:
Mindestens dreijährige praktische Erfahrung Diese muss man nicht beim gleichen AG gemacht haben oder in einer entsprechende EG.
D.h. wenn man 3 Jahre zusammen hat, dann hat man die Anforderungen in der Person erfüllt und kommt automatisch in der EG12, vorher ist man eine EG niedriger wegen fehlender Anforderung in der Person.
Mein Kollege, mit dem ich zusammen direkt nach dem Studium angefangen habe, hat vor ein paar Monaten eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen. Wenn er jetzt auch einen Antrag stellt, zählt dann seine Tätigkeit vom 01.01.2021 oder seine Tätigkeit, die er am Tag der Erfüllung der drei Jahre hat?
Wenn er vor ein paar Monaten neue Tätigkeiten übertragen bekommen hat, dann ist er seit diesem Zeitpunkt nach der neuen EGO einzugruppieren.
Wenn also die Tätigkeiten zur EG12 führen und er noch keine 3 Jahre dreijährige praktische Erfahrung zusammen hat, dann ist er zunächst in der EG11 eingruppiert und kommt dann in die EG12.
Einen Antrag braucht er nicht dafür zu stellen, da er durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten automatisch inzwischen nach neuer EGO eingruppiert ist.
Ein Antrag würde nur für die Zeit davor eine Änderung bewirken.