Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 285822 times)

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1035 am: 14.12.2021 07:35 »
Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

TVWaldschrat

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 408
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1036 am: 14.12.2021 12:42 »

Um E12 ohne Leitungsfunktion zu erreichen müssen die Tätigkeiten zunächst 50% besondere Leistungen erfüllen, also FG2
Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

Klingt so ja erstmal widersprüchlich. Warum sollten FG1 und FG2 gleichwertig sein, wenn eine der Fallgruppen eine Höhergruppierung vereinfacht?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1037 am: 14.12.2021 13:02 »

Um E12 ohne Leitungsfunktion zu erreichen müssen die Tätigkeiten zunächst 50% besondere Leistungen erfüllen, also FG2
Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

Klingt so ja erstmal widersprüchlich. Warum sollten FG1 und FG2 gleichwertig sein, wenn eine der Fallgruppen eine Höhergruppierung vereinfacht?
beide sind gleichwertig, weil es monetär keinen Unterschied.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1038 am: 14.12.2021 13:08 »
Und wenn man in der FG1 ist, dann kann man nicht in EG12 (ohne Leitungsfunktion) kommen.
Und FG2 macht es nicht einfacher in die EG12 zu kommen, sondern ist einfach nur Voraussetzung dafür, dass man in die EG12 kommt.
Das es diese beide FGs gibt hat nur den Grund, dass es einfacher ist in die EG11 zu kommen.
Insofern könnte man argumentieren, dass monetär die FG1 wertvoller ist, weil sie es einfacher macht, dass man in die EG11 kommt. Aber nur aus der Sicht eines EG10er

Fazit:
EG11FG1 ist wertvoller für den EG10er der in die EG11 will
EG11FG2 ist wertvoller für den EG11er der in die EG12 will
Bei welcher EG bekommt man mehr Geld ?
Richtig bei der EG12 FG1, da EG12 > EG11 > EG10

genug bullshit gebrabbelt??

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1039 am: 14.12.2021 13:34 »
Der E11er in Fg. 1 kann unter genau denselben Voraussetzungen in E12 kommen wie der E11er in Fg. 2. Er muß die Tätigkeitsmerkmale der E12 erfüllen. Diese referenzieren zwar teils auf die E11 Fg. 2. Das ändert aber nichts.

Blumenfan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1040 am: 15.12.2021 12:52 »
Hallo,

die Fallgruppen beschäftigen mich auch gerade. In meiner Tätigkeitsdarstellung (alte E11) steht als Merkmal "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" mit einem Zeitanteil von 100%. Mein Arbeitgeber hat mich von sich aus ab Januar 2021 in die E12 FG1 eingruppiert und meinen Vertrag nach E12 geändert.

Aber war die Eingruppierung in E12 FG1 richtig? Hätte ich nicht in der E12 FG2 sein müssen? Oder ist das komplizierter, da es dabei nicht nur um den Zeitanteil geht, sondern auch um die Heraushebung aus E11 FG2? Was heißt, dass die besondere Schwierigkeit und Bedeutung sich aus der E11 FG2 hausheben muss?

Kann ich trotz der Eingruppierung seitens meines Arbeitsgebers vor einem Jahr in die E12 FG1 jetzt einen Antrag in die Eingruppierung in die E12 FG2 stellen? Oder macht das keinen Sinn, da ich sowieso E12-Gehalt bekomme? Meine Tätigkeitsdarstellung enthält kein besonderes Maß der Verwantwortung, also ich wäre, wenn der Zeitanteil von 100% ausreicht, statt in der E12 FG1 in der E12 FG2.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1041 am: 15.12.2021 13:52 »
Hallo,

die Fallgruppen beschäftigen mich auch gerade. In meiner Tätigkeitsdarstellung (alte E11) steht als Merkmal "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" mit einem Zeitanteil von 100%. Mein Arbeitgeber hat mich von sich aus ab Januar 2021 in die E12 FG1 eingruppiert und meinen Vertrag nach E12 geändert.

Aber war die Eingruppierung in E12 FG1 richtig? Hätte ich nicht in der E12 FG2 sein müssen? Oder ist das komplizierter, da es dabei nicht nur um den Zeitanteil geht, sondern auch um die Heraushebung aus E11 FG2? Was heißt, dass die besondere Schwierigkeit und Bedeutung sich aus der E11 FG2 hausheben muss?

Kann ich trotz der Eingruppierung seitens meines Arbeitsgebers vor einem Jahr in die E12 FG1 jetzt einen Antrag in die Eingruppierung in die E12 FG2 stellen? Oder macht das keinen Sinn, da ich sowieso E12-Gehalt bekomme? Meine Tätigkeitsdarstellung enthält kein besonderes Maß der Verwantwortung, also ich wäre, wenn der Zeitanteil von 100% ausreicht, statt in der E12 FG1 in der E12 FG2.

Ob die auszuübenden Tätigkeiten FG1 oder FG2 erfüllen, ist nur zu prüfen, wenn man prüft ob EG13 vorliegt, ansonsten hat das mEn keinerlei Relevanz.


EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

Blumenfan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1042 am: 15.12.2021 16:17 »
EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

Ich habe nur einen Arbeitsvorgang.

Ich dachte mir, dass die Fallgruppen vielleicht zukünftig relevant werden können, etwa in dem aus irgendeinem Grund in 10 Jahren jemand mit der aktuellen E12 FG2 ein höheres Gehalt als jemand mit der aktuellen E12 FG1 bekommt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1043 am: 16.12.2021 06:18 »
EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

Ich habe nur einen Arbeitsvorgang.

Ich dachte mir, dass die Fallgruppen vielleicht zukünftig relevant werden können, etwa in dem aus irgendeinem Grund in 10 Jahren jemand mit der aktuellen E12 FG2 ein höheres Gehalt als jemand mit der aktuellen E12 FG1 bekommt.
Da kann ich dich beruhigen, dazu müssten man ja zwei Entgeltgruppen aus der einen machen oder eine andere neue Reform der EGO. Und dann könnte man ja immernoch eine Eingruppierungsfeststellung machen lassen.

Und wenn die nur Arbeitsvorgang hast, dann kannst nicht in der FG1 sein, da ja FG1 und FG2 sich nur durch die Zeitanteile unterscheidet.
Ein weiteres Beispiel für die dumm naive Denkweise und Ahnungslosigkeit der Personaler.
Ich würde an deiner Stelle allerdings sicherheitshalber einen formlosen Antrag zur Eingruppierung nach der neuen Ego einreichen, nicht das die irgendwann auf die Idee kommen dich wieder nach der alten zu bezahlen, weil du keinen Antrag gestellt hast.

und im übrigen: der AG gruppiert dich nicht ein, er teilt dir nur seine Rechtsmeinung kund.
Du bist mindestens in der EG FG2 eingruppiert, egal was dein AG meint, sagt oder schreibt.

nooneknowzzz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1044 am: 16.12.2021 13:27 »
Auch wenn das Thema sicherlich schon in aller Tiefe diskutiert wurde: Ich würde gerne mal wissen, wie ihr EG10 oder EG11 als tlw unstudierte durchgedrückt bekommen habt.
Wir haben komplett neue Stellenbeschreibungen bekommen, welcher unserer Ansicht nach alle Tätigkeiten in Breite und Tiefe gut beschreiben und auch die Komplexibilität und Reichweite der Entscheidungen gut hervorheben. Unsere Stellen sind aktuell "nur" nach 9b bewertet.

Könnt Ihr mir diesbzgl Tipps geben oder kann mir Jemand eine PN schreiben, der vll ein paar Ideen hat wie man dies in der Perso durchdrückt? Es handelt sich um einen Landkreis 90000-100000Einwohner, 8 Angestellte in der IT, ein Sachgebietsleiter. Keine Studierten die den 8 Angestellten vorgesetzt.

Vielen Dank für Eure Hilfe und freundliche Grüße
« Last Edit: 16.12.2021 13:37 von nooneknowzzz »

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1045 am: 16.12.2021 13:39 »
Auch wenn das Thema sicherlich schon in aller Tiefe diskutiert wurde: Ich würde gerne mal wissen, wie ihr EG10 oder EG11 als tlw unstudierte durchgedrückt bekommen habt.
In dem man die Tätigkeiten entsprechend in Arbeitsvorgänge aufdröselt und diese tariflich einordnet.
Das ergibt dann die Eingruppierung.

Zitat
Wir haben komplett neue Stellenbeschreibungen bekommen, welcher unserer Ansicht nach alle Tätigkeiten in Breite und Tiefe gut beschreiben und auch die Komplexibilität und Reichweite der Entscheidungen gut hervorheben. Allerdings sind unsere Stellen trotzdem "nur" nach 9b bewertet.
Dann irrt derjenige der diese Bewertung vorgenommen oder er hat Recht.
Zitat
Könnt Ihr mir diesbzgl Tipps geben oder kann mir Jemand eine PN schreiben, der vll ein paar Ideen hat wie man dies in der Perso durchdrückt? Es handelt sich um einen Landkreis 90000-100000Einwohner, 8 Angestellte in der IT, ein Sachgebietsleiter. Keine Studierten die den 8 Angestellten vorgesetzt.
Da erstens die neue EGO dafür sorgt, dass man auch als ungelernter Quereinsteiger tarifkonform bis zu EG13 eingruppiert werden kann, es also keine Voraussetzungen in der Person mehr notwendig sind, um E10,E11, E12 zu erhalten, würde ich
a) vom Perso mir dessen Eingruppierungsbegründung ansehen und überprüfen, ob er ggfls. irrt.
b) dem Perso mitteilen, was die gewünschte Bezahlung ist und er solle sich Gedanken darüber machen, wie er dir diese ermöglichen kann
c) mich schon mal parallel dazu umsehen, was so andere Anbieter bieten.


https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Kann bei der Einschätzung helfen

nooneknowzzz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1046 am: 16.12.2021 13:51 »
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich lese mir das Dokument später mal durch. Die Perso schaut bei uns hier leider nur nach "links" und "rechts". Alles was weiter als 50km weg ist, wird nicht mit einbezogen und die begründen alles damit, dass dort ja auch nicht mehr bezahlt wird.
Im Endeffekt hatten wir aber mit EG9b ausgeschrieben und wir bekommen keine Leute. :( Das müsste an sich ja auch wiederspiegeln, dass die aktuelle Eingruppierung auch nicht wirklich gerechtfertig ist.

Auch wenn das Thema sicherlich schon in aller Tiefe diskutiert wurde: Ich würde gerne mal wissen, wie ihr EG10 oder EG11 als tlw unstudierte durchgedrückt bekommen habt.
In dem man die Tätigkeiten entsprechend in Arbeitsvorgänge aufdröselt und diese tariflich einordnet.
Das ergibt dann die Eingruppierung.

Zitat
Wir haben komplett neue Stellenbeschreibungen bekommen, welcher unserer Ansicht nach alle Tätigkeiten in Breite und Tiefe gut beschreiben und auch die Komplexibilität und Reichweite der Entscheidungen gut hervorheben. Allerdings sind unsere Stellen trotzdem "nur" nach 9b bewertet.
Dann irrt derjenige der diese Bewertung vorgenommen oder er hat Recht.
Zitat
Könnt Ihr mir diesbzgl Tipps geben oder kann mir Jemand eine PN schreiben, der vll ein paar Ideen hat wie man dies in der Perso durchdrückt? Es handelt sich um einen Landkreis 90000-100000Einwohner, 8 Angestellte in der IT, ein Sachgebietsleiter. Keine Studierten die den 8 Angestellten vorgesetzt.
Da erstens die neue EGO dafür sorgt, dass man auch als ungelernter Quereinsteiger tarifkonform bis zu EG13 eingruppiert werden kann, es also keine Voraussetzungen in der Person mehr notwendig sind, um E10,E11, E12 zu erhalten, würde ich
a) vom Perso mir dessen Eingruppierungsbegründung ansehen und überprüfen, ob er ggfls. irrt.
b) dem Perso mitteilen, was die gewünschte Bezahlung ist und er solle sich Gedanken darüber machen, wie er dir diese ermöglichen kann
c) mich schon mal parallel dazu umsehen, was so andere Anbieter bieten.


https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Kann bei der Einschätzung helfen

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1047 am: 16.12.2021 13:54 »
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich lese mir das Dokument später mal durch. Die Perso schaut bei uns hier leider nur nach "links" und "rechts". Alles was weiter als 50km weg ist, wird nicht mit einbezogen und die begründen alles damit, dass dort ja auch nicht mehr bezahlt wird.
Im Endeffekt hatten wir aber mit EG9b ausgeschrieben und wir bekommen keine Leute. :(
Der perso kann hinschaue wo er will.
Er entscheidet ja nicht über die Eingruppierung.
Sonder er entscheidet, welche Arbeit er verteilen möchte und daraus ergibt sich die Eingruppierung.

XTinaG

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1048 am: 16.12.2021 13:59 »
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich lese mir das Dokument später mal durch. Die Perso schaut bei uns hier leider nur nach "links" und "rechts". Alles was weiter als 50km weg ist, wird nicht mit einbezogen und die begründen alles damit, dass dort ja auch nicht mehr bezahlt wird.
Im Endeffekt hatten wir aber mit EG9b ausgeschrieben und wir bekommen keine Leute. :( Das müsste an sich ja auch wiederspiegeln, dass die aktuelle Eingruppierung auch nicht wirklich gerechtfertig ist.

Eine Eingruppierung ist niemals "gerechtfertigt". Da der Tarifbeschäftigte entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert ist, ist für die Eingruppierung weder relevant, was andere zahlen, noch ob man Leute dafür bekommt. Auch die Rechtsmeinung des Arbeitgebers ist dafür völlig egal.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #1049 am: 16.12.2021 15:20 »
Und wenn ein AG niemanden für das Geld bekommt kann er sich halt überlegen, ob er höherwertige Tätigkeiten überträgt, die zu einer höheren EG führen.
Denn man wird ja nicht nach den ausgeübten, sondern nach den auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und bezahlt.
(Egal ob dann die Arbeit dafür da ist oder nicht)