Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung und Einbeamtung

(1/3) > >>

Techniker37:
Hallo,
ich bin seit Juli 2019 als Techniker bei einer bayerischen Behörde beschäftigt (Angestellter).
Meine Eingruppierung ist die TV-L (bayern) 7 / 3. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der (staatlich geprüfter) Techniker in die TV-L 8 überführt werden soll. Bedeutet dass, dass ich automatisch in die 8 Gruppe komme?

Wenn ja, wirkt sich diese Überführung auch in der Beamtenverhälltnis aus? (Werde evtl. einbeamtet)

 

Spid:
Nein.

Verbeamtungen sind kein Regelungsgegenstand des TV-L/TV-H.

TV-Ler:

--- Zitat von: Techniker37 am 18.09.2019 14:17 ---Meine Eingruppierung ist die TV-L (bayern) 7 / 3. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der (staatlich geprüfter) Techniker in die TV-L 8 überführt werden soll. Bedeutet dass, dass ich automatisch in die 8 Gruppe komme?

--- End quote ---
Höhergruppierungen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung erfolgen gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L auf Antrag zum 01.01.2020.

Techniker37:
Vielen dank.
Ist es wahrscheinlich, dass diese Regelung ins Beamtenrecht übernommen wird?

MFG
D.

Spid:
Wie meinen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version