Hallo zusammen,
sehr geehrter Spid,
ein Mitarbeiter in EG 5 Stufe 3 gem. TvöD bekommt aufgrund von Personalmangel in einer Behörde seit 01.01.2017 eine persönliche Zulage, um ihn wegen übertragener, auch ausgeübter höherwertiger Tätigkeiten (geringer Verwaltungsanteil) mit Mitarbeitern der EG 7 gleichzustellen. (Ballungsraum)
Nun ist aufgefallen, dass mit der letzten Anhebung der Stufenlaufzeit auf EG 5 Stufe 4 zum 01.07.2018 auch die Zulage nach EG 7 Stufe 4 angehoben wurde.
Der Arbeitgeber besteht nun auf sofortige Rückzahlung der Differenz zwischen der Zulage EG 7 Stufe 4 auf
EG 7 Stufe 3, da diese Stufenlaufzeit bei Anhebung der
EG 5 Stufe 7 zum 01.07.2018 nicht in Stufe 4 hätte geschehen dürfen, sondern in Stufe 3 verbleiben müssen.
Leider werde ich aus den "Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) des TvöD" auch nicht schlauer.
Ich bin mir nicht sicher, wer hier im Recht ist. Ich tippe aber auf den Arbeitgeber.
Vlt. weiß ja hier jemand weiter...
Vielen Dank.