Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Angabe Gehaltsvorstellung IT-Administrator DRK Kreisverband

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Holger85:
Hallo in die Runde,

folgender Stellenbeschreibung eines DRK Kreisverbandes fasse ich derzeit ins Auge:

Systemadministrator / IT-Beauftragter /
  Datenschutz-Beauftragter (m/w/d) 

40 Stunden Vollzeit und unbefristet.

Ihre Aufgaben sind:

Administration gesamtes EDV-Systems
Verwaltung Zugangsberechtigung Server
Überarbeitung Ordnerstruktur Servers
Verwaltung von Hard- u. Software und Lizenzen
Verwaltung von Mobiltelefonen, Funk- und Festnetzverträgen
Installation von Updates
Vorbereitung Einführung DMS
Erstellung und Verwaltung von Verfahrensverzeichnissen zur Datenverarbeitung

Ihre Anforderungen:

umfassende Kenntnisse in Administration, Installation und Konfiguration von Netzwerkinfrastrukturen
mehrjährige Berufserfahrung in Planung, Koordination und Mitgestaltung von Projekte
sichere Beherrschung MS Office-Anwendungen
Erfahrungen mit:
- Datenbanksystemen
- SAGE (Lohn- und Finanzbuchhaltung)
- PC Kita (wünschenswert)
- MediFox (wünschenswert)
Führerschein Klasse B
Wir bieten Ihnen:

attraktive Vergütung nach Tarifvertrag Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V.
[/u]

Dem aufmerksamen Leser fällt der Haustarifvertrag ins Auge. Dieser ist natürlich nirgendwo einzusehen und es soll eine Gehaltsvorstellung angegeben werden.

Daher suche ich nach Erfahrungswerten, was hier realistisch ist?
Ein Haustarifvertrag suggeriert mir persönlich zunächst eine Orientierung unterhalb des DRK Reformtarifvertrages.

Ich freue mich auf Rückmeldungen.

Vielen Dank.

Holger

RsQ:
Anhand der Stellenmerkmale kann man sich ja zunächst im TVÖD-Bereich umsehen. Da klingt diese Stelle für mich etwa nach EG 9. Und dann signalisiert "Haustarifvertrag", dass man vermutlich abrunden muss.  (Das habe ich bei einer Ausschreibung einer als "Junior-" benannten Position kürzlich ebenfalls so gehandhabt).

nichts_tun:
@Holger85: Ist das ein DRK-Kreisverband in Sachsen? Ein wenig googeln brachte mich auf folgende Site: https://www.arbeit.sachsen.de/download/WohlfahrtsundGesundheitsdienste0518.pdf

citizen:
In der PDF taucht ein ITler nicht auf. Und die Gruppe F für technisches Personal kann ja hier nur eher ein Witz sein...

@Holger85: Der SysAdmin kann und darf nicht gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte sein. Oder such(t)en die je Einen für die 3 Bezeichnungen?

nichts_tun:

--- Zitat von: citizen am 17.10.2019 12:58 ---In der PDF taucht ein ITler nicht auf. Und die Gruppe F für technisches Personal kann ja hier nur eher ein Witz sein...

--- End quote ---

Die pdf-Datei soll Anhaltdpunkte liefern. Insbesondere deshalb, weil dort des Öfteren "z. B." auftaucht. Dem TE steht es frei, sich an das SMWA zu wenden zwecks weiterer Hinweise bzw. Aushändigung des Tarifwerks.


--- Zitat von: citizen am 17.10.2019 12:58 ---@Holger85: Der SysAdmin kann und darf nicht gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte sein.

--- End quote ---

Wo ist dieses Verbot geregelt?

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