Guten Morgen liebes Forum,
in unserer Stadtverwaltung wurde es seither so gehandhabt, dass für angeordnete Überstunden die ausserhalb der Regelarbeitszeit angefallen sind eine 30% ige Zulage ausbezahlt wurde. Nach eine Stellenneubesetzung im Personalamt wird die Zulage nur ausbezahlt, wenn in der Woche vor oder nach den angefallenen Überstunden keine Arbeitszeit abgebaut wird. (Beispiel: Samstags angeordnete Arbeitszeit 3 Stunden, in der Folgewoche werden Donnerstags 4 Stunden Überzeit abgebaut, laut Personalamt ist keine Überzeit angefallen, folglich keine Überstundenzuschläge für die Samstagsarbeit).
Ebenso wird bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub verfahren. ( Beispiel: Sonntags 4 Stunden angeordnete Überstunden, in der Woche davor oder danach ist der Arbeitnehmer einen Tag krank, es ist ein Feiertag an dem nicht gearbeitet wird oder der Arbeitnehmer hat einen Tag Urlaub). Da laut Personalamt dann nicht mehr als 39 Wochenstunden gearbeitet wurde wird kein Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Ist das so korrekt?