Autor Thema: Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen  (Read 4492 times)

Hansi1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Guten Morgen liebes Forum,

in unserer Stadtverwaltung wurde es seither so gehandhabt, dass für angeordnete Überstunden die ausserhalb der Regelarbeitszeit angefallen sind eine 30% ige Zulage ausbezahlt wurde. Nach eine Stellenneubesetzung im Personalamt wird die Zulage nur ausbezahlt, wenn in der Woche vor oder nach den angefallenen Überstunden keine Arbeitszeit abgebaut wird. (Beispiel: Samstags angeordnete Arbeitszeit 3 Stunden, in der Folgewoche werden Donnerstags 4 Stunden Überzeit abgebaut, laut Personalamt ist keine Überzeit angefallen, folglich keine Überstundenzuschläge für die Samstagsarbeit).
Ebenso wird bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub verfahren. ( Beispiel: Sonntags 4 Stunden angeordnete Überstunden, in der Woche davor oder danach ist  der Arbeitnehmer einen Tag krank, es ist ein Feiertag an dem nicht gearbeitet wird oder der Arbeitnehmer hat einen Tag Urlaub). Da laut Personalamt dann nicht mehr als 39 Wochenstunden gearbeitet wurde wird kein Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Ist das so korrekt?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #1 am: 19.09.2019 08:15 »
Werden denn die Überstunden auch mit dem entsprechenden Zuschlag in der Zeiterfassung erfasst?

Was Urlaub/Krankheit damit zu tun hat habe ich nicht verstanden, wenn man 1 Tag krank ist und 4 Tage normal arbeitet, dann hat man seine Sollstunden doch voll. Und hätte immernoch ein Plus von den Üstunden

Spid

  • Gast
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #2 am: 19.09.2019 08:16 »
Wenn die angeordneten Arbeitsstunden bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden, handelt es sich nicht um Überstunden. Dahingehend ist das Handeln des AG nicht zu beanstanden, in allen übrigen geschilderten Fällen hingegen sehr wohl.

Hansi1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #3 am: 19.09.2019 08:22 »
Danke für die Antworten, der Nachtarbeitszuschlag, Samstagszuschlag und der Sonntagszuschlag wird bezahlt.
Wenn Überstunden abgebaut werden kann ich auch nachvollziehen, dass kein Überstundenzuschlag anfällt. Bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub allerdings nicht.
Begründet wird dies von der AG-Seite damit, das Überstunden nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden sind, die über 39 Wochenstunden hinaus tatsächlich gearbeitet werden. Und an Feiertagen, bei Urlaub oder Krankheit wird ja nicht gearbeitet.

Hansi1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #4 am: 19.09.2019 08:27 »
Laut Arbeitgeber wurde dies vom Kommunalen Arbeitgeberverband geprüft und für richtig befunden. Schriftlich belegt wurde uns das aber nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #5 am: 19.09.2019 09:01 »
Überstunden sind auch die tatsächlich geleisteten Stunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Dabei ist es aber unbeachtlich, ob durch Arbeit, Krankheit oder Feiertag die die Arbeitszeit gemindert wird, weil auch die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter durch die selben Tatbestände entsprechend gemindert wird. Die Rechtsmeinung des KAV ist unbeachtlich. Ich würde unverzüglich mit Fristsetzung die entsprechende Zahlung einfordern und anschließend Lohnklage erheben.

Hansi1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #6 am: 19.09.2019 09:43 »
Danke für die Antwort. Gibt es das irgendwo schriftlich, das wir das dem Arbeitgeber vorlegen können?

Spid

  • Gast
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #7 am: 19.09.2019 09:44 »
Den Tarifvertrag sollte der AG doch wohl selbst haben.

Hansi1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #8 am: 19.09.2019 12:52 »
Davon sollte man eigentlich ausgehen. Danke nochmals für Ihre Antwort.

Castello

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #9 am: 19.09.2019 15:48 »
Hallo,
ich wollte mich mal bei euch informieren ob ich dieses Jahr eine Jahressonderzahlung also Weihnachtsgeld bekommen könnte.
Ich bin seit dem 20.06.1018 bis Heute krankgeschrieben da mir während der Arbeit ein Unfall passiert ist und seit Anfang September 2018 bekomme ich Krankengeld. Ich weiß gar nicht ob mir die Jahressonderzahlung überhaupt zusteht oder ob ich weil ich schon so lange krank bin es mir gar nicht zusteht.
Wenn jemand sich auskennt würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Castello😊

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #10 am: 20.09.2019 09:50 »
Hallo,
ich wollte mich mal bei euch informieren ob ich dieses Jahr eine Jahressonderzahlung also Weihnachtsgeld bekommen könnte.
Ich bin seit dem 20.06.1018 bis Heute krankgeschrieben da mir während der Arbeit ein Unfall passiert ist und seit Anfang September 2018 bekomme ich Krankengeld. Ich weiß gar nicht ob mir die Jahressonderzahlung überhaupt zusteht oder ob ich weil ich schon so lange krank bin es mir gar nicht zusteht.
Wenn jemand sich auskennt würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen



Castello😊

Wie lange schon dort beschäftigt vor der Krankheit?
« Last Edit: 20.09.2019 10:02 von MrRossi »

Kasumi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #11 am: 20.09.2019 17:32 »
Ich habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung geht und daher will ich keinen neuen Thread aufmachen:

Aktuell habe ich angeordnete Überstunden. Oft arbeite ich auch an den Wochenenden, sonntags halt auch. In meinem Zeitkonto wird mit nur die tatsächliche Zeit gutgeschrieben. Müsste mir hier nicht ein Zeitzuschlag berechnet werden? Oder dann nur, wenn die Überstunden ausgezahlt werden?

Spid

  • Gast
Antw:Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen
« Antwort #12 am: 20.09.2019 17:44 »
Dazu bedarf es - neben weiteren Voraussetzungen - des zum Ausdruck gebrachten Wunsches des TB.