Autor Thema: [RP] Voraussetzung Beigeordneter  (Read 2141 times)

lumpy

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[RP] Voraussetzung Beigeordneter
« am: 19.09.2019 09:35 »
Guten Morgen zusammen,

im kommenden Jahr soll die Stelle des Beigeordneten einer kreisfreien Stadt (Wahlbeamter) in RLP neu besetzt werden. Der Bewerber wird vom Rat der Stadt gewählt. Die Stelle ist mit B2 bewertet. Dies entspricht grundsätzlich dem höheren Dienst.

Heißt das, dass der Bewerber auch die Voraussetzungen für den höheren Dienst (sprich Master/Uni-Studium) mitbringen muss, oder gibt es bei Wahlbeamten dort ausnahmen?

Danke vorab!
« Last Edit: 20.09.2019 02:23 von Admin2 »

Chrille1507

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Antw:Voraussetzung Beigeordneter
« Antwort #1 am: 19.09.2019 09:49 »
Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (§50 GemO) sieht dafür keine Regelung vor.
Anders als beispielsweise die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen (§ 71 GO NRW).

Kurbalin

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Antw:[RP] Voraussetzung Beigeordneter
« Antwort #2 am: 20.09.2019 09:50 »
Unabhängig von den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sollte man natürlich bedenken, dass bei der Ausschreibung der Stelle zusätzliche Voraussetzungen gefordert werden können und in der Regel auch werden. So wird für "technische Beigeordnete" häufig ein entsprechendes Studium (Architektur oder oder oder) gefordert. Wenn man dies nicht erfüllt, ist die Frage der Laufbahnvoraussetzung ohnehin egal...

zu NRW: Hier wird gefordert, dass mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für den gehoben allgemeinen Verwaltungsdienst erfüllt. Auch hier wird bei der Ausschreibung dennoch gerne darauf hingewiesen, dass man die Befähigung für den höheren Dienst oder generell ein zusätzliches Studium "begrüßen würde".