Hallo,
Ich arbeite seit mittlerweile einem Jahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Bereich der Eingliederungshilfe. Vorher war ich in einem anderen Bundesland im gleichen Bereich bereits 4 Jahre beschäftigt! Die Stellen waren/sind jeweils in der 9c eingestuft.
Nun wurde innerhalb unserer Landkreisverwaltung eine Fuhrungsstelle (sachgebietsleiter) in der E11 intern ausgeschrieben. Soweit so gut. Aufgrund meiner Erfahrungen, meines Abschlusses und dem Feedback meiner derzeitigen Vorgesetzten habe ich mich für die Stelle beworben. Allerdings war bereits in der Ausschreibung die Rede, dass mind. eine 3-jährige Wahrnehmung der Aufgaben des gehobenen Dienstes innerhalb der Landkreisverwaltung vorausgesetzt wird oder auch die 5-jährige Wahrnehmung von Aufgaben des mittleren Dienstes innerhalb der Behörde.
Laut Ausschreibung ist es irrelevant, welche Erfahrungen man bei anderen Arbeitgebern gesammelt hat! Aus meiner Sicht werden daher Beschäftige bevorzugt, nur aufgrund Längerer Betriebszugehörigkeit.
Auf Nachfrage könnte mir in der Personalabteilung kein nachvollziehbarer Grund für die Einschränkung genannt werden. Wie ich nun erfahren habe, fanden bereits Auswahlgespräche statt, ohne dass ich überhaupt eine Rückinfo unserer Personalabteilung zu meiner Bewerbung bekommen habe.
Ist eine derartige Einschränkung des Bewerberkreises überhaupt möglich? Denn irgendwie empfinde ich dies als Ungleichbehandlung.
Über ein Feedback wäre ich dankbar.