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Stufenlaufzeit und Elternzeit

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Dieda:
Oh Danke für die vielen Rückmeldungen.
Mein Eintritt war damals 2.2014. mit Stufe 2 mit EG 5 und würde im Laufe des Jahres 2014 EG 6. mein erstes Kind kam am 23.1.2016 zur Welt. Mutterschutz wird ja mit angerechnet, somit hätte ich doch  2.2016 in Stufe 3 Steigen müssen, ich war ab 23.7 2016 wieder arbeiten, aber bin damals immer noch nicht gestiegen, stattdessen erst in 2017.

Lars73:
Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorn. Die zwei Jahre sind als ab dem Höhergruppierungsdatum zu berechnen.

Lars73:
@Saggse
Bei Stufenlaufzeit kann man da nichts erreichen. Es hat ledigleich Auswirkungen auf die Frage der Jahressonderzahlung etc. Wenn man bei der Stufenlaufzeit etwas erreichen will sollte man eine Teilzeitbeschäftigung im minimalen Umfang anstreben.

Dieda:
Lars 73. Das Steht aber sehr sicher anders im Tarifvertrag, das dem nicht so ist.
Früher war das so, das stimmt, aber wann das früher war.... gute Frage....

Lars73:
Seit in Kraft treten des TVöD beginnt die Laufzeit in der Stufe mit einer Höhergruppierung neu. Geändert hat sich die Regelung zur Stufenzuordnung. Doch dies hat hier keine Auswirkung.

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