Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von TVöD VKA E9a zu E9b  (Read 4126 times)

ReiseFreund

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo Liebe Community,

ich hätte eine Frage bezüglich der Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung von TVöD VKA E9a zu E9b.

Hierzu konnte ich folgendes finden:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37131-hoehergruppierung-aus-entgeltgruppe-9a-in-entgeltgruppe-9b_idesk_PI13994_HI11236849.html

“Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe 9b höhergruppiert werden, nehmen bei einer Höhergruppierung aus den Stufen 2 bis 4 die bisherige Stufenlaufzeit aus der jeweiligen Stufe (2 bis 4) der Entgeltgruppe 9a mit. Dieser Sonderfall der Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung war bis zum 28.2.2017 dem Umstand geschuldet, dass die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9a in den Stufen 2 bis 4 fast identisch bzw. identisch mit den Beträgen der Entgeltgruppe 9b Stufen 2 bis 4 waren. Eine stufengleiche Höhergruppierung hätte also ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit zu einem Verlust der Stufenlaufzeit geführt, ohne dass sich mit der Höhergruppierung ein finanzieller Zugewinn ergeben hätte (Garantiebeträge sind bei der stufengleichen Höhergruppierung abgeschafft).“
 

Nun meine Frage:

Findet diese Regelung auch dann Anwendung, wenn ein Beschäftigter z. B.  zum 01.01.2019 seinen Dienst in E9a aufgenommen hat und z. B. ab dem 01.10.2019 in E9b höhergruppiert wird?

Spid

  • Gast
Nein, diese Regelung gibt es nicht.

wenwirer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 53
Diese Regelung gibt es seit 1.4.2019 nicht mehr.