Autor Thema: [Allg] Job als Beamter oder in der freien Wirtschaft bleiben  (Read 7414 times)

hschid

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Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Lage. Bin momentan in einem Unternehmen in der freien Marktwirtschaft angestellt. Verdiene knapp 70.000€ Brutto mit einer betrieblichen Rentenversicherung 100% durch den Arbeitgeber finanziert.
Nun bekam ich ein Jobangebot als Beamter in A12 Stufe 6 angeboten.
Ich kenne mich mit dem Beamtentum überhaupt nicht aus, grob die Vorteile ja, aber da steckt vielleicht noch mehr dahinter.
Beide Jobs sind in etwa gleichwertig und die Arbeitsstätten liegen gleich weit entfernt.... daher ist es für mich keine große Umstellung.

Gibt es eine art break-even Point ab wann das eine besser als das andere wäre?

Vielen Dank und wünsche ein schönes Wochenende
« Last Edit: 21.09.2019 03:02 von Admin2 »

Tyto

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Antw:Job als Beamter oder in der freien Wirtschaft bleiben
« Antwort #1 am: 20.09.2019 18:59 »
Moin,

klar gibt es nen break even Point, aber dafür brauchst du einige Fakten.

- Alter
- Familienstatus
- mögliche Gehaltssteigerung im Unternehmen
- was wirft die betriebliche Rentenversicherung ab
-...

da ist viel, auch mit ungewissen Zukunftsprognosen verbunden. Auch bezweifle ich, dass du direkt mit A12 eingestellt werden würdest, da dies kein Eingangsamt bzw. ein Amt darüber wäre.

hschid

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Antw:Job als Beamter oder in der freien Wirtschaft bleiben
« Antwort #2 am: 20.09.2019 19:59 »
Hallo,
also die Stelle ist bis A13 ausgeschrieben gewesen und Studium war Voraussetzung. Habe selbst ein Diplom und arbeite seit 15 Jahren in dem Beruf. Die betriebliche Rentversicherung wird etwa 90.000€ abwerfen. Diese muss natürlich noch versteuert werden. Aber einem geschenkten Gaul... ;)

Der sichere Arbeitsplatz ist ein gutes Argument für die Beamtenstelle.

Wenn ich dem Rechner auf der Seite hier vertrauen kann käme ein Beamter aus BW auf ca. 3450€ netto monatlich. Dazu noch der Aufwand für die Krankenkasse 30% PKV oder 100% GKV.

Schwierig, schwierig...

clarion

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Antw:Job als Beamter oder in der freien Wirtschaft bleiben
« Antwort #3 am: 20.09.2019 21:38 »
Hallo ich nehme an, Du bist knapp über 40?

Wäre die Stelle im gehobenen oder höheren Dienst? Beamte müssen das Eingangsamt und sukzessive alle Beförderungsämter durchlaufen. Das Eingangsamt im gD ist A9 bzw. A10 bei den technischen Laufbahnen. Das Eingangsamt im hD ist A13. Lass Dir die Sache mit der Verbeamtung genau von der Personal Stelle erklären! Vorher kannst Du keine seriöse Entscheidung treffen.


inter omnes

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Wie schon erwähnt, erfolgt eine Einstellung grundsätzlich zwingend im Eingangsamt (A9).
Die Einstellung ist ausnahmsweise im ersten oder zweiten Beförderungsamt zulässig, wenn besondere dienstliche Bedürfnisse dies rechtfertigen und eine Einstellung im Eingangsamt aufgrund der bisherigen Berufserfahrung eine unzumutbare Härte für die Bewerberin oder den Bewerber bedeuten würde; § 18 Abs. 2 LBG.

hschid

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Also, folgendes stand in der Stellenausschreibung drin:
Zitat
Der Dienstposten soll im Rahmen der Umsetzung der Dienstpostenbewertung nach Besoldungsgruppe A13 (gD) bewertet werden.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit die Kosten der GKV in der Jahreseinkommenssteuererklärung gelten zu machen bzw. zu welchem Teil?

Zwei Angebote für die Krankenversicherung für Beamte liegen zwischen 450€ - 510€. Somit machen die Gesamtkosten für die GKV mit knapp 690€ den Hahn nicht fett. Zudem wären die Kinder ebenfalls direkt bei mir mitversichert ohne Aufpreis.
Nach welchen Kriterien habt Ihr Euch für die PKV oder GKV entschieden?

Skedee Wedee

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Erkundige ich erst einmal, bevor Du weitere Überlegungen verfolgst, nach den rechtlichen Grundlagen des Beamtentums. Ansonsten kommt hinterher der Aufschrei.

Wir bereits ausgeführt worden ist, erfolgt die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, sprich A9 oder, sofern es sich um eine technischen Dienst handelt, in A10. Die Einstellung in das erste Beförderungsamt (entweder A10 bzw. A11) bzw. in das zweite Beförderungsamt (A11 oder A12) ist nur unter ganz engen Ausnahmen möglich. Aufgrund der dürften Sachverhaltsschilderungen ist eine Beurteilung dessen nicht möglich.

Und wenn Du meinst, man kann mit dem AG (sprich Dienstherr) verhandeln - dem ist nicht. Beamtenrecht unterscheidet sich erheblich vom Arbeitsrecht, da dort alles (!) normiert ist.

Du schreibst etwas von den Arbeitsstätten und den Entfernungen. Ist der potentielle Dienstherr ein Kreis oder das Land? Sofern Behörden zusammengelegt oder aufgrund Umstrukturierungen aufgelöst werden, ist man schnell an einem Dienstort. Immer schön daran denken... Es gibt viele Aspekte die einbezogen werden müssen. Erkundige Dich daher erst einmal über die Grundzügen des Beamtentums.

Pseudonym

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Du schreibst etwas von den Arbeitsstätten und den Entfernungen. Ist der potentielle Dienstherr ein Kreis oder das Land? Sofern Behörden zusammengelegt oder aufgrund Umstrukturierungen aufgelöst werden, ist man schnell an einem Dienstort. Immer schön daran denken... Es gibt viele Aspekte die einbezogen werden müssen. Erkundige Dich daher erst einmal über die Grundzügen des Beamtentums.

Dies würde bei TBs doch ebenso der Fall sein. Ansonsten hast Du natürlich Recht: Beamtenrecht lesen. Von oben bis unten. Bestenfalls mehrmals.

hschid

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Also ich möchte jetzt nicht unhöflich wirken, aber wenn der Personalleiter der Dienststelle sagt, ich beginne bei A12 Stufe X, dann glaube ich seiner Aussage! Die Gründe wieso, weshalb ich bei A12 beginne, sind mir ziemlich egal. Das ist nicht mein Problem.
Von verhandeln war bisher niemals die Rede...

Danke für die bisherige rege Anteilnahme. Kommenden Dienstag habe ich ein Gespräch bei einem unabhängigen Berater.

clarion

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Hallo

Ich würde den Personaler trotzdem Fragen, wie es sich mit durchlaufen der Beförderungsämter verhält. Denn das Überspringen von gleich zwei oder drei Ämtern ist wirklich sehr selten, da könnte man auch Lotto spielen. Bitte vergewissere Dich, dass Dir eine hinreichend kompetente Person die A12 zusagten. Dann kannst Du Gelegenheit auch Fragen, welche Vorraussetzung erfüllt werden müssen, um die A13 zubekommen.

Was die Krankenkasse angeht, habe ich persönlich rein nach Geldbeutel entschieden. Der Unterschied zwischen GKV und PKV war diesbezüglich sehr groß, ca 400 Euro pro Monat. Wenn die GKV nur geringfügig teurer gewesen wäre, wäre ich in der GKV geblieben. Man kann die Krankenkassenkosten steuerlich absetzen. Man bekommt von den KVen Bescheinigungen, die man bei der Besoldungsstelle vorlegen kann, dann wird das schon bei der Auszahlung der Besoldung berücksichtigt.

PS Ich empfehle die Beamtengesetze, die auf deinen Dienstherrn zutreffen zu lesen.
« Last Edit: 22.09.2019 07:56 von clarion »

was_guckst_du

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...was Personalleiter im öD sagen, ist oft ziemlich irrelevant... 8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen