Ich hänge mich hier wegen akuter Verunsicherung auch noch einmal dran:
Meine alte Uni A hatte 2017 für die Berechnung der Beschäftigungszeit nämlich tatsächlich alle Beschäftigungszeiten (studentischen Hilfkraft dort, wissenschaftlicher Mitarbeiter an Uni B) zusammengerechnet, obwohl sie eben nicht wie Satz 1 sagt "bei demselben Arbeitgeber" zurückgelegt wurden.
Bin damals nur nach ewigen Hin und Her und Einschalten des Personalrats über einen Auflösungsvertrag rausgekommen, dachte auch, es seien 6 Wochen zum Q-Ende, Personalabteilung kam dann aber auf 4 Monate.
Jetzt bin ich an Hochschule C und dort sagt mir die Personalabteilung, es zählen nur die Beschäftigungszeiten bei uns, geht also nach Satz 1-2. Hier wären es wiederum 6 Wochen zum Q-Ende.
Sollte man sich von der Personalabteilung eine schriftliche Bestätigung der Kündigungsfrist einholen? Bislang habe ich nur mündliche Aussagen.
Eigentlich ist ja sowohl der Wortlaut des TV-L als auch das entsprechende BAG-Urteil eindeutig... ich bin nur etwas paranoid, dass der Prof. mich ggf. nicht gehen lässt.