Autor Thema: Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit  (Read 3615 times)

Baddy242

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Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« am: 20.09.2019 23:14 »
Hallo,

Ich hoffe hier kann mir jemand eine genaue Antwort geben. Vorab DANKE!

Wie wäre meine Kündigunsfrist nach TV-L bei:
1999 - 2012 unbefristeter Arbeitsvertrag bei einer Landesbehörde nach TV-L
2012 fristgerecht gekündigt und direkt nach Landkreis XY gewechselt mit TVöD
2015 fristgerecht (6 Wochen zum Quartalsende) gekündigt und direkt zu einem Landesamt XY gewechselt nach TV-L.

Nun bin ich seit 06/2015 bei dieser Landesbehörde und möchte zum 1.1.2020 wechseln.

Wie wäre meine Kündigungsfrist?? Ich bin von 6 Wochen zum Quartalsende ausgegangen und hatte dies im Bewerbungsgespräch auch so angegeben.

Meine Sorge, und deshalb meine Frage hier, ist der Paragraph 34 Abs. 3 Satz 4 und wie dieser bei Kündigung durch AN angewendet wird.

Für eine Antwort danke ich.

Viele Grüße
Baddy242

TV-Ler

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #1 am: 21.09.2019 06:04 »
Meine Sorge, und deshalb meine Frage hier, ist der Paragraph 34 Abs. 3 Satz 4 und wie dieser bei Kündigung durch AN angewendet wird.
Für eine Kündigung ist Abs. 3 Satz 4 irrelevant.

Baddy242

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #2 am: 21.09.2019 07:17 »
Okay, vielen Dank für die Antwort👍

Aber Kündigungsfrist richtet sich doch nach Beschäftigungszeit!? Für was würde denn dann der Satz 4 bzw Satz 3 gelten?

Demnach müsste ich dann Mitte November kündigen (6 Wochen bis 31.12.2019, da 4 Jahre und X-Monate  ei meinem derzeitigen AG beschäftigt) um fristgerecht gekündigt zu haben - richtig!?

Spid

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #3 am: 21.09.2019 07:31 »
Die Kündigungsfrist richtet sich nach „Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)“. Wenn explizit auf die Sätze 1 und 2 verwiesen wird, warum schaut man dann auf Satz 3?

Wenn es sich beim Arbeitsverhältnis 99-12 um die Landesbehörde eines anderen Landes handelte als das Land, bei dessen Landesbehörde Du jetzt arbeitest, ist Deine Annahme zur Kündigungsfrist zutreffend. Wenn nicht, dann nicht. AG ist bei Landesbehörden das jeweilige Land.

TV-Ler

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #4 am: 21.09.2019 07:31 »
Aber Kündigungsfrist richtet sich doch nach Beschäftigungszeit!? Für was würde denn dann der Satz 4 bzw Satz 3 gelten?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Abs. 3 Satz 1 und 2.
Die Beschäftigungszeit nach Abs. 3 Satz 3 und 4 ist für Jubiläumsgeld und Krankengeldzuschuss relevant.

adornoserbe

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #5 am: 24.09.2019 13:06 »
Ich hänge mich hier wegen akuter Verunsicherung auch noch einmal dran:

Meine alte Uni A hatte 2017 für die Berechnung der Beschäftigungszeit nämlich tatsächlich alle Beschäftigungszeiten (studentischen Hilfkraft dort, wissenschaftlicher Mitarbeiter an Uni B) zusammengerechnet, obwohl sie eben nicht wie Satz 1 sagt "bei demselben Arbeitgeber" zurückgelegt wurden.

Bin damals nur nach ewigen Hin und Her und Einschalten des Personalrats über einen Auflösungsvertrag rausgekommen, dachte auch, es seien 6 Wochen zum Q-Ende, Personalabteilung kam dann aber auf 4 Monate.

Jetzt bin ich an Hochschule C und dort sagt mir die Personalabteilung, es zählen nur die Beschäftigungszeiten bei uns, geht also nach Satz 1-2. Hier wären es wiederum 6 Wochen zum Q-Ende.

Sollte man sich von der Personalabteilung eine schriftliche Bestätigung der Kündigungsfrist einholen? Bislang habe ich nur mündliche Aussagen.

Eigentlich ist ja sowohl der Wortlaut des TV-L als auch das entsprechende BAG-Urteil eindeutig... ich bin nur etwas paranoid, dass der Prof. mich ggf. nicht gehen lässt.

TV-Ler

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #6 am: 24.09.2019 13:16 »
Eigentlich ist ja sowohl der Wortlaut des TV-L als auch das entsprechende BAG-Urteil eindeutig... ich bin nur etwas paranoid, dass der Prof. mich ggf. nicht gehen lässt.
Der Prof. hat tariflich wenig zu melden ...

adornoserbe

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #7 am: 24.09.2019 13:36 »
Das finde ich ja schön.

Fraglich noch, was unter "demselben Arbeitgeber" zu verstehen ist:

Unterschiedliche Unis des gleichen Bundeslandes (NRW) wären das mithin nicht?

Und wo ich ja jetzt an einer FH in Niedersachsen bin, lässt sich das wohl noch schwerer argumentieren, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt?

Spid

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #8 am: 24.09.2019 13:39 »
AG ist - wenig überraschend - jener, der im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet wird.

TV-Ler

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Antw:Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
« Antwort #9 am: 24.09.2019 14:08 »
Fraglich noch, was unter "demselben Arbeitgeber" zu verstehen ist:

Unterschiedliche Unis des gleichen Bundeslandes (NRW) wären das mithin nicht?

Und wo ich ja jetzt an einer FH in Niedersachsen bin, lässt sich das wohl noch schwerer argumentieren, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt?
Wenn in einem AV steht "Zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch Uni xxx ..." und ein anderes Mal "Zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch FH yyy ...", ist es derselbe AG.
« Last Edit: 24.09.2019 14:16 von TV-Ler »