Autor Thema: Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung  (Read 3607 times)

Listigerlursch

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Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« am: 21.09.2019 22:35 »
Ich hätte mal die eine oder andere Frage zur Eingruppierung .
Habe mir die letzten Jahre da recht wenig Gedanken drüber gemacht.
Bin einfach davon ausgegangen, das unser Personalabteilung das alles richtig macht.
Da ich nun hier etwas mitlese, habe ich dann doch  Fragezeichen im Kopf!
Hier mal eine kurze Zusammenstellung meiner Eingruppierung.
Bin laut Aussage der Personalabteilung bin ich in der Entgeltordung Teil II im Abschnitt 15.2 Fallgruppe 1.

01.09.2005 BAT VC 07
01.11.2006 Überleitung in TVL Entgeltgruppe 8 Stufe 4
01.04.2007 Entgeltgruppe 9 Stufe 4
01.10.2018 Entgeltgruppe 9 „klein klein“ Zulage von 106,81€(wohl wegen Überleitung aus BAT)
Nach damaliger Aussage der Personalabteilung mit verlängerter Stufenlaufzeit.
Also die vermeintliche E9k.
Bekomme noch zwei Besitzstände. Einmal  Kinder von 119,90€ und einmal Techniker/Meister von 38,35€.
Auf welcher Grundlage die Techniker/Meister Zulage beruht kann ich leider nicht sagen.


Hier nun meine Fragen.
1. Die Überleitung erfolgt nun von der 9/4 in die 9a/6 richtig?
2. Wie sieht es mit der Zulage in der Fallgruppe 1 aus? Her steht ja:
„Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2.“ rund 140€.
Wer bekommt diese Zulage und würde mir diese zustehen?

Leider blicke ich da nicht so wirklich durch.

Vielen Dank für eure Hilfe!

TV-Ler

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #1 am: 22.09.2019 06:12 »
Hier mal eine kurze Zusammenstellung meiner Eingruppierung.
Bin laut Aussage der Personalabteilung bin ich in der Entgeltordung Teil II im Abschnitt 15.2 Fallgruppe 1.

...
01.10.2018 Entgeltgruppe 9 „klein klein“ Zulage von 106,81€(wohl wegen Überleitung aus BAT)
Nein, nicht wegen der Überleitung aus dem BAT, sondern weil in der Tarifrunde 2017 die Einführung eines „Erhöhungsbetrages zur Stufe 4“ in der EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten vereinbart wurde (analog zur Einführung der Stufe 6 in den EG9-15). Die Einführung erfolgte in zwei Schritten: 1,5% der Stufe 4 (= 53,41€) zum 01.01.18, weitere 1,5% zum 01.10.18, in Summe 106,81€.

Zitat
Hier nun meine Fragen.
1. Die Überleitung erfolgt nun von der 9/4 in die 9a/6 richtig?
Ja.
Zitat
2. Wie sieht es mit der Zulage in der Fallgruppe 1 aus? Her steht ja:
„Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2.“ rund 140€.
Wer bekommt diese Zulage und würde mir diese zustehen?

Die Entgeltgruppenzulagen wurden zum 01.01.2012 eingeführt.
Beschäftigten des Teils II, Abschnitt 15, Unterabschnitt 2 in den Fallgruppen 1 und 2 steht sie seitdem zu.

Listigerlursch

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #2 am: 22.09.2019 08:21 »
Vielen Dank für die Antworten!
Hat mit sehr weitergeholfen!

Leider habe ich die Entgeltgruppenzulage bis jetzt nicht erhalten. >:(

Dann werde ich wohl mal bei der Personalabteilung anklopfen müssen!

Finde es auch schade das für Meister nicht die Möglichkeit besteht in die 9b zu kommen.
Da hat die Gewerkschaft aber mal ganz schön gepennt!
Eine Gleichstellung Techniker/Meister ist hier wohl nicht mehr gegeben :(

TV-Ler

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 22.09.2019 08:58 »
Da hat die Gewerkschaft aber mal ganz schön gepennt!
Eine Gleichstellung Techniker/Meister ist hier wohl nicht mehr gegeben :(
Nein, die Gewerkschaft(en) hatten es zwar auf dem Zettel, es jedoch nicht durchsetzen können ...
Und eine „Gleichstellung“ zwischen Meistern und Technikern hat es nie gegeben - warum auch?
- Meister bekommen eine Meisterzulage von ca. 38€ die es für Techniker nicht gibt
- die Entgeltgruppenzulage für Meister beträgt ca. 145€, die für Techniker betrug bislang knapp 100€

In Summe waren Meistertätigkeiten den Tarifparteien jahrzehntelang mehr wert als Technikertätigkeiten. Ab 01.01.2020 hat sich das (vorläufig) geändert ...

... und die nächste Tarifrunde kommt bestimmt.

Listigerlursch

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 22.09.2019 09:35 »
Ah OK alles klar!
Als Laie verliert man da ganz schnell den Überblick.
Dann mal abwarten was die nächste Tarifrunde so bringt.

Listigerlursch

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #5 am: 23.09.2019 09:21 »
Ich habe jetzt nochmal eine Nacht drüber geschlafen.
Bevor ich jetzt Mensch und Vieh verrückt mache, habe ich doch eine Frage.

Entgelt aus 9/4 bis 31.12.2018:

2660 +106+38+145=3849

Entgelt aus 9a/6 ab 01.01.2019:

3777+38+145=4079

Bis 01.01.2019  setzt sich das Entgelt dann aus der Entgelttabelle 9/4, der Meisterzulage, dem Erhöhungsbetrag und der Entgeltgruppenzulage zusammen?

Ab dem 01.01.19 das "gleiche(9/6)" nur ohne Erhöhungsbetrag, das dieser ja nun mit in der Tabelle ist.

Sehe ich das richtig oder habe ich da wieder einen Denkfehler drin?

Vielen Dank für eure Antworten!!!

TV-Ler

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #6 am: 23.09.2019 09:34 »
...
Entgelt aus 9/4 bis 31.12.2018:

2660 +106+38+145=3849
3560 + 106 + 38 + 145 = 3849

Zitat
Entgelt aus 9a/6 ab 01.01.2019:

3777+38+145=4079
3777 + 38 + 145 = 3960

Zitat
Bis 01.01.2019  setzt sich das Entgelt dann aus der Entgelttabelle 9/4, der Meisterzulage, dem Erhöhungsbetrag und der Entgeltgruppenzulage zusammen?
Bis 31.12.2018.

Zitat
Ab dem 01.01.19 das "gleiche(9/6)" nur ohne Erhöhungsbetrag, das dieser ja nun mit in der Tabelle ist.
Ja.

Zitat
Sehe ich das richtig oder habe ich da wieder einen Denkfehler drin?
Soweit, so richtig ... bis auf die aufgezeigten Fehler.

Listigerlursch

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Antw:Mal wieder ne Frage zur Eingruppierung
« Antwort #7 am: 23.09.2019 09:40 »
OK vielen Dank.
Sorry für die Fehler, hab gerade ein bisl Stress!