Autor Thema: Zeitdauer DPÄK (Dienstpostenähnliches Konstrukt)  (Read 4691 times)

Luddl60

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Moin aus dem nördlichsten Bundesland

Ich bin Tarifbeschäftigter (Alter= 60 Jahre, E9b) bei der Bundeswehr. Als einem Schwerbehinderten Gleichgestellter (ich bin zudem auch die gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten in unserer Dienststelle) wurde mir als Ergebnis einer vom Arbeitgeber veranlassten vertrauensärztlichen Untersuchung u.a. auch eine heimatnahe Verwendung zugesprochen. Dies bedeutet für mich "eigentlich" ein Dienstposten in einem Umkreis von max. 30km von meinem Heimatort. Solch einen Dienstposten in der E9b gibt es nicht in dem genannten Umkreis.

Ich bin seit 2004 in einer Dienststelle tätig, die ausserhalb der 30km liegt, aber die mehrgefahrenen Kilometer sind, so die Vertrauensärztin, eine freiwillige Leistung von mir und könnte nicht als Zusage meinerseits gewertet werden, falls man mich auf einen anderen Dienstposten ausserhalb der 30 km setzen wolle. So weit so gut.

Ich habe eine Interessensbekundung an der Inanspruchnahme der Härtefallregelung nach §11 TVUMBW an meine personalbearbeitende Stelle geschickt, und diese informierte mich dann darüber, dass ich nach Prüfung der Voraussetzungen zum März 2019 gehen könnte, wenn die Dienststelle damit einverstanden wäre. Die Dienststelle ist aber nicht damit einverstanden, dass ich gehe. Sie stellt mich als "unentbehrlich" dar, was natürlich grosser Quatsch ist, denn jeder ist ersetzbar.

Seit nunmehr über 6 jahren sitze ich auf DPÄK. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich dieser Zustand (DPÄK) ändern wird, sondern es ist bereits jetzt ein Auflösungsvermerk unserer Dienststelle vorhanden.

 Dazu zu muss ich sagen, dass ich in einer Teileinheit sitze, in der es nur 2 zu besetzende Dienstposten gibt, wir aber mit 4(!!) Mitarbeitern in dieser Teileinheit tätig sind. 2 regulär (Soldaten) auf den Dienstposten Sitzende, ein zusätzlicher aus einem anderen Bereich kommender Offizier und eben ich als Zivilbeschäftigter auf DPÄK.

Meine Fragen wären jetzt: Wie lange darf/kann man einen Beschäftigten denn auf DPÄK setzen? Geht das unendlich lange, und ich halte mir den Beschäftigten sozusagen als Trumpf in der Hinterhand, obwohl es keinen ordentlichen Dienstposten für ihn gibt und auch nicht geben wird?

Da die Dienststelle mich nach der Härtefallregelung nicht gehen lassen will, kann ich jetzt eine "IN-Echtsetzung" nach 6 Jahren DPÄK verlangen/fordern?

Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Lutz

Spid

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Antw:Zeitdauer DPÄK (Dienstpostenähnliches Konstrukt)
« Antwort #1 am: 22.09.2019 09:17 »
Stellen, Dienstposten usw. sind tariflich völlig unbeachtlich und somit auch kein Regelungsgegenstand des TVÖD.