Eine kleine und kurze Frage:
Beamte NRW: Besteht eine Sonderurlaubsgewährung für eine ambulante Kurmaßnahme? Sprich: Beihilfe genehmigt ambulante Kurmaßnahme für 23 Tage. Man tritt diese verbunden mit einer eigenen Unterkunftssuche in einem anderen Ort an und verbleibt die komplette Zeit dort vor Ort.
Wird Sonderurlaub gewährt?
Ich danke für alle netten Antworten