Autor Thema: Wechsel von TVöD in den TV-L  (Read 9245 times)

Aberhallo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Wechsel von TVöD in den TV-L
« am: 23.09.2019 10:49 »
Schönen guten Tag,
ich bin seit 27 Jahren ununterbrochen beim Land NRW (Landesbetrieb Straßenbau NRW) als Bautechniker beschäftigt. Komme daher auch noch aus BAT Zeiten. Zur Zt. erhalte ich die EG9b Stufe 6 des TVöD.

Nun die Frage: Ich möchte mich gerne auf eine interessante Stelle bei der Polizei bewerben. Die Stelle ist aber "leider" als eine TV-L Stelle der EG11 ausgeschrieben. Ist es möglich die Stufe 6 und die Besitzstände Ausgleichzulage VBL TVöD alt und die Kinderzulage weiterhin zu erhalten? Ich frage deshalb, da der Arbeitgeber theoretisch derselbe ist (Land NRW).
Anders gefragt, ist es für den AG möglich, die TV-L Stelle, in TVöD zu wandeln.

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #1 am: 24.09.2019 18:31 »
Das Land NRW ist der TdL angeschlossen, die den TV-L zu verantworten hat. Eine Regelung, dass eine Landesbehörde bzw. ein Landesbetrieb abweichend davon den TVöD anwendet, wäre mir neu.
Eine Wandlung ist jedenfalls nicht möglich.

Zu deinen Fragen: sämtliche Besitzstände fallen weg, sofern eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht Anspruch auf Stufe 3.

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #2 am: 24.09.2019 19:40 »
@Nichts_tun
Straßen.NRW wurde vor etwa 20 Jahren reformiert und ist aus den ehemaligen Landschaftsverbänden entstanden, bei denen der TVöD galt. Die übergeleiteten Mitarbeiter behielten dann seinerzeit den TVöD als Besitzstand.

Aberhallo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #3 am: 25.09.2019 10:41 »
Danke für die Antworten, obwohl sie mir nicht gefallen ;).

Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.

Danke


Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,365
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #4 am: 25.09.2019 12:06 »
Danke für die Antworten, obwohl sie mir nicht gefallen ;).

Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.

Danke

Da sieht man mal wieder wie der AN mit der Einführung des TVÖD ausgeschmiert wurde. Hat dieser Tarifvertrag eigentlich irgendwelche Vorteile gegenüber dem BAT gebracht?

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #5 am: 25.09.2019 12:23 »
Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #6 am: 25.09.2019 12:33 »
@Nichts_tun
Straßen.NRW wurde vor etwa 20 Jahren reformiert und ist aus den ehemaligen Landschaftsverbänden entstanden, bei denen der TVöD galt. Die übergeleiteten Mitarbeiter behielten dann seinerzeit den TVöD als Besitzstand.

Die Landschaftsverbände existieren ja weiterhin - und zwar unverändert als KöR im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Sofern es keinen speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen dazu gab, kann es sich nur um Personalgestellung i.S.d. §4 Abs. 3 TVÖD handeln. Gab es solche, ergeben sich die Rechtsfolgen für den TE aus diesen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,365
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #7 am: 25.09.2019 12:57 »
Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.

Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.


TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,140
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #8 am: 25.09.2019 13:13 »
Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.
Solche Fälle gab/gibt es auch durch die Überleitung von BAT in TV-L, das ist kein Spezifikum der Überleitung BAT in TVöD.

Zitat
Hat dieser Tarifvertrag eigentlich irgendwelche Vorteile gegenüber dem BAT gebracht?
Nein, TVöD/TV-L waren von Anfang an Abwrackertarifverträge. Die AG wollten von den zahlreichen (teuren) Bezügen zu beamtenrechtlichen Regelungen weg und haben die Verhandlungen erzwungen, mit der Drohung ansonsten komplett aus den Flächentarifverträgen auszusteigen ...

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #9 am: 25.09.2019 13:28 »
Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.

Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.

Er wäre aber im BAT mit einer Beschäftigung als Bautechniker nur bis Vb gekommen. Setzt man die Vb Endstufe mit Ortszuschlag 0 (kinderbezogene Entgeltbestandteile werden ja duch den Besitzstand abgebildet) und allg. Zulage mit den zwischenzeitlich verhandelten Tariferhöhungen fort, ergäbe sich heute ein Entgelt von knapp 50k - im Vergleich zu den 55,5k in E9/6.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #10 am: 26.09.2019 20:50 »
Zitat
Hat dieser Tarifvertrag eigentlich irgendwelche Vorteile gegenüber dem BAT gebracht?
Nein, TVöD/TV-L waren von Anfang an Abwrackertarifverträge. Die AG wollten von den zahlreichen (teuren) Bezügen zu beamtenrechtlichen Regelungen weg und haben die Verhandlungen erzwungen, mit der Drohung ansonsten komplett aus den Flächentarifverträgen auszusteigen ...

Als aus den Sparzwängen heraus geborene Lösungen der 2000er Jahre würde ich es eher bezeichnen. Und diese gefühlt fünftausend Zulagen oder Bewährungsaufstiege waren aus meiner Sicht auch nicht notwendig, ganz zu schweigen von den Aufwänden, diese zu prüfen und zahlbar zu machen. Dann lieber die entsprechenden Vergütungsgruppen/Entgeltgruppen um die entsprechenden Beträge aufstocken.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #11 am: 29.09.2019 11:40 »
Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.
Ist die E11/3 vom AG bestätigt? Denn einschlägige Berufserfahrung aus eine e9b Stelle ist ja doch eher ungewöhnlich.

Ansonsten würde ich nur wechseln, wenn der AG förderliche Zeiten anerkennt und einen mit grösser TV-L E11/3 einstellt. Tarifrechtlich möglich. Der AG muss halt nur schauen, ob förderliche Zeiten vorliegen, die er entsprechend würdigen will.

Aberhallo

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #12 am: 30.09.2019 07:32 »
Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.
Ist die E11/3 vom AG bestätigt? Denn einschlägige Berufserfahrung aus eine e9b Stelle ist ja doch eher ungewöhnlich.

Ansonsten würde ich nur wechseln, wenn der AG förderliche Zeiten anerkennt und einen mit grösser TV-L E11/3 einstellt. Tarifrechtlich möglich. Der AG muss halt nur schauen, ob förderliche Zeiten vorliegen, die er entsprechend würdigen will.

Nein, die Stufe ist nicht bestätigt. Aus meinem Tätigkeitsfeld und der Erfahrung heraus würde ich mich jedoch auf alle Fälle als jemand mit einschlägiger (>15 Jahre) Berufserfahrung einschätzen. Die Stufe 3 (maximal möglich habe ich dem TV-L entnommen) habe ich dementsprechend eingeschätzt und dann verglichen.

Danke für die Antwort

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #13 am: 30.09.2019 07:43 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

inter omnes

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Wechsel von TVöD in den TV-L
« Antwort #14 am: 30.09.2019 09:57 »
Ungeachtet dessen, dass mutmaßlich keine einschlägige Berufserfahrung im tarifrechtlichen Sinne vorliegt, besteht tarifrechtlich sowohl die Möglichkeit der Stufenmitnahme, als auch die Möglichkeit der Berücksichtigung der bisherigen berurlichen Erfahrungen als förderliche Tätigkeit. Beides sind allerdings Kann-Vorschriften, deren Anwendung individuell ausgehandelt werden müssen. Hierbei sollte man die individuelle finanzielle Situation dem AG offen darlegen und sich nicht "unter Wert" verkaufen. Allerdings gilt: Je größer der Bewerberüberhang, desto geringer sind die Chancen, dass der AG hier entgegenkommt.