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Eingruppierung

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Spid:
Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

MrRossi:

--- Zitat von: Spid am 24.09.2019 16:23 ---Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

--- End quote ---

Wie kann dann die Eingruppierung richtig sein, wenn die Fähigkeiten nicht vorhanden sind?

Matzki:
Womöglich weil TB gemäß § 12 Abs. 2 TVöD entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht entsprechend ihrer Kenntnisse oder Fähigkeiten.

Spid:
Eben!

MrRossi:
Und die Wahrscheinlichkeit liegt wie hoch das der AG solche Tätigkeiten überträgt, wenn die Fähigkeiten nicht vorliegen?

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