Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Spid:
Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 24.09.2019 16:23 ---Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
--- End quote ---
Wie kann dann die Eingruppierung richtig sein, wenn die Fähigkeiten nicht vorhanden sind?
Matzki:
Womöglich weil TB gemäß § 12 Abs. 2 TVöD entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht entsprechend ihrer Kenntnisse oder Fähigkeiten.
Spid:
Eben!
MrRossi:
Und die Wahrscheinlichkeit liegt wie hoch das der AG solche Tätigkeiten überträgt, wenn die Fähigkeiten nicht vorliegen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version