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Eingruppierung

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MrRossi:
Die Ausgangsfrage bezog sich auf die Eingruppierung Ingenieur E10/11
Auf mehr bezog ich mich bisher nicht.

Spid:
Du behauptest:
--- Zitat von: MrRossi am 25.09.2019 13:32 ---Zusammenfassend also:
Jeder kann wie der Ingenieur (sonstiger B.) E10/11 eingruppiert "sein", egal ob er die notwendigen Fertigkeiten mitbringt, weil nicht wenige AG kein Interesse haben diese Fertigkeiten zu hinterfragen (Oder Diese kennen) und die Tätigkeiten einfach übertragen werden.

--- End quote ---

Die Eigenschaft des sonstigsten Beschäftigten ist schlicht keine notwendige Voraussetzung.

MrRossi:
möchte ich Dir ja glauben, ich kanns nur nicht herleiten

In der EGO unter Ingenieure steht:

EG10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.

Spid:
Vorbemerkung Nr. 2 EGO

MrRossi:
Welche sonstige Anforderungen wären dann zu erfüllen?



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