Hallo liebe Experten.
Es werden ja im Moment relativ viele Stellen ausgeschrieben. Bei uns gibt es bei der Ausschreibung von Technikerstellen immer noch den Zusatz EG9 (besonderer Stufenaufstieg) "Entgelt der Entgeltgruppe 9 TV-L (besonderer Stufenaufstieg) entsprechend der Entgeltordnung zum TV-L" da es ja noch nicht vollumfänglich umgesetzt ist denke ich.
Wie ist es nun wenn es angepasst ist und diese Stelle mit der EG9a beziffert wird, die Stelle aber identisch zur EGO Fallgr.1 Teil 2 Abschn. 22 ist?
Ist dann trotzdem die Höhergruppierung auf Antrag als gesetzt gegeben, oder müsste diese Stelle dann direkt als EG9b ausgeschrieben sein?
Vielen Dank schon mal für aufklärende Worte.