Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.
Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.
Wenn man den AL2/FL2 mit dem Studium vergleicht, so sollte man nicht den reinen Kurs betrachten, sondern auch durchaus das, was einem den Zugang zu dem Kurs erst ermöglicht. Je nach Bundesland gibt es hier ja unterschiedliche Kriterien. Der Normalfall ist die VFA-Ausbildung + X Jahre Berufserfahrung. Heißt Ausbildung+Berufsferfahrung+AL2/FL2 gegen ein 3-jähriges Bachelorstudium.
Entscheidend bei der Bewertung, was letztlich besser ist/sein soll, ist meiner Meinung/Erfahrung nach, was die kommenden Aufgaben sein sollen. Für die Bereiche Ordnung, Finanzen, Soziales usw (klassische Verwaltungsrechtsanwendung) würde ich wohl auf Grund der Praxiserfahrung/Praxisbezogenheit den AL2er bevorzugen. Im Bereich Controlling, Personal, Organisation wäre meine erste Wahl wohl jemand mit einem PuMa Studium.
Thema AL2 außerhalb des öD: Zustimmung. Der bringt dir rein gar nichts.
Um unabhängig davon mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Ich hatte "nur" den Realschulabschluss und habe dann nach der Ausbildung zum VFA mich für den FL2 entschieden. Im Nachgang bin ich nun zwiegespalten. Meine Behörde (kleine Kommune mit <50.000 Einwohnern) behandelt FL2/Studium gleich. Man überträgt Personen mit diesen Abschlüssen Aufgaben im Bereich 9b-12 (also Sachbearbeiter bis theoretisch Amtsleiter). Ich persönlich hätte jetzt ganz gerne noch etwas draufgesattelt und habe mich nach Möglichkeiten umgesehen, etwas ähnliches dem Masterstudium zu machen. Die Möglichkeiten hier sind arg begrenzt. Die Hochschule Harz wurde bereits angesprochen. Die Hochschule Schmalkalden bietet auch noch die Möglichkeit an.
Hat man in seiner Behörde die Möglichkeit langfristig eine Tätigkeit >E13 auszuüben oder denkt darüber nach den Arbeitgeber zu wechseln und dort dann solche Tätigkeiten anzustreben, so würde ich mich auf Grund der Entwicklungsmöglichkeiten definitiv für ein richtiges Bachelorstudium entscheiden. Ist es ähnlich wie bei mir in der Behörde (bei E12 ist sehr wahrscheinlich Feierabend, Stellen darüber ein 6er im Lotto) und hat man auch nicht vor, in diese Bereiche vorzustoßen, dann ist der AL2/FL2 der schnellere und durchaus auch bequemere Weg.