Autor Thema: Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?  (Read 12871 times)

Kai

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Was würdet ihr empfehlen? – Wovon profitiert man in Zukunft mehr? Was wird „lieber gesehen“?

AII Lehrgang zum Verwaltungsfachwirten oder den B.A.?

Im Kern geht es bei mir um die Schaffung von Formalvorrausetzungen für eine Stelle im Bereich >E9b, die in drei Jahren frei wird.


¯\_(ツ)_/¯

Spid

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #1 am: 24.09.2019 14:14 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Kai

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #2 am: 24.09.2019 14:16 »
Dankeschön Spid.  :-*

Lars73

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #3 am: 24.09.2019 18:21 »
Die Ausschreibungpraxis einer uns unbekannten Behörde in drei Jahren wird hier niemand vorhersagen können. Soweit Gespräche mit zuständigen Leute keine Hinweise geben, bleibt nur aus der bisherigen Praxis abzuleiten welche Anforderungen zu erwarten sind.

Nun ist ein B.A. in drei Jahren neben der Arbeit nicht unbedingt leicht zu schaffen. Ein AII ist vom Aufwand her geringer.
Daneben könnte eine Rolle spielen ob der Arbeitgeber einen Weg fördert. (Bei uns bietet der Arbeitgeber teilweise die Möglichkeit den AII auf dessen Kosten zu machen.)

nichts_tun

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #4 am: 24.09.2019 18:24 »
Das Thema sollte lieber in allgemeine Diskussion verschoben werden.

Ich würde immer den B. A. präferieren. Weil möglicherweise künftig konsekutive Master-Studiengänge interessant sind. Aus der Berufspraxis heraus, werden (bei meiner Behörde) allerdings keine Unterschiede zwischen A-II-Qualifizierten oder B.A.-Absolventen gemacht.

Kai

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #5 am: 24.09.2019 19:00 »
Hallo Kollegen,

danke für die bisherigen Posts. Ja, grds. wäre das was für den Diskussionsbereich.

-

Mein AG möchte mir die Möglichkeit eröffnen, mich auf die Stellen >E9b bewerben zu können. Ich bin seit 2017 in E9a gruppiert (EDEKA).

Dem AG ist es eigentlich gleich was ich mache. Das Studium würde ganz klassisch Dual laufen und ich müsste die 5 Semester mit der Bezahlung nach dem TVAöD klarkommen. (6 Semester entfällt) – Der AII wäre an einem Studieninstitut bei vollem Gehalt und Freistellung.

Das wird schon sehr eng mit Ü30 und den entsprechenden Ausgaben für Haus und Hof…..

Aber später evtl. den Master machen zu können reizt mich schon.

Schwierig…

Laemat

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #6 am: 25.09.2019 06:26 »
die Frage ist doch, wie stellst du dir die Zukunftschancen vor, nur weil du noch einen Master nachschiebst, wirst du nicht automatisch eine Stelle im höheren Dienst bekommen.

Meiner Erfahrung nach sind die Entwicklungschance im öD zwischen sehr gering bis nicht vorhanden, Veränderungen gibt es maximal in der eigenen "Laufbahn" (man verzeihe mir die Anlehnung an das Beamtenrecht), Arbeitgeberwechsel einmal ausgeschlossen.



Sjuda

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #7 am: 25.09.2019 07:16 »
Zum Thema Master: die Hochschule Harz beispielsweise bietet für Absolventen des AII die Möglichkeit an, einen berufsbegleitenden Masterstudiengang zu absolvieren. Als Eingangsprüfung ist eine Eingangsarbeit (Niveau Bachelorarbeit) anzufertigen und zu verteidigen.

Für Interessenten ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sicherlich eine Option. Vielleicht gibt es weitere Hochschulen mit ähnlichen Modellen.

nadinini

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #8 am: 25.09.2019 07:41 »
Guten Morgen :)

ich persönlich würde mich auch, wenn beides bzgl. Aufwand etc. machbar ist, eindeutig für ein BA Studium entscheiden.

Der Fachwirt wird aktuell ja gerade zu "überrannt". Das trägt leider nicht gerade zu seiner "Anerkennung" bei.

Aber gibt halt auch immer viel zu bedenken. Ich hab mich gerade aktuell für den Verwaltungsbetriebswirt entschieden, da er für mich zeitlich deutlich überschaubarere und daher machbar ist (1 Jahr mit 360 Schulstunden). Dieser bringt mich aber hier in meiner Verwaltung ebenfalls zum Ziel ;-) Daher ist das pauschal auch immer schwierig zu sagen.

Infa

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #9 am: 25.09.2019 09:20 »
Bei uns ist es egal ob B.A oder AL II / VL II. Beides ist bei unserer Behörde gleichgestellt und weder das eine noch das andere bringt erstmal Vorteile. Die Frage ist, was will man danach noch machen ? Bei uns reicht der AL II um relativ sicher einen Arbeitsplatz mit der Entgeltgruppe 11 zu bekommen.

AlterOtter

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #10 am: 25.09.2019 09:30 »
Wenn man den finanziellen Aspekt während der Ausbildung nicht berücksichtigt, dann gibt es eigentlich keine zwei Meinungen.
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.

Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.

Solltest Du nicht auf Dein derzeitiges Gehalt verzichten können (was ich nachvollziehen kann) ist der AII die bessere Wahl.

Infa

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #11 am: 25.09.2019 11:05 »
Ich denke nicht, dass dich der B.A. im ö.D. als Angestellter weiter bringt. Entweder studiere ich über die FHöV direkt über die Behörde oder mache den AL II / VL II. Das Studium oder die Weiterbildung sind speziell für den ö.D ausgerichtet. Über Fernunis zu studieren geht meistens immer in die Wirtschaftsrichtung. Anerkannt ist beides und stellt einen auf die gleiche Stufe. Wenn man im Vorstellungsgespräch ein Pfosten ist, dann bringt das Studium nichts und umgekehrt das gleiche. Es hängt von der Qualität der vermittelten Abschnitte ab und nicht vom Ansatz der Stunden.

Was man in der freien Welt vergleichbar studiert, ist nur teilweise auf den ö.D. zugeschnitten und geht meistens in die Wirtschaftsrichtung. Man siehst keine Schnitte gegen gut ausgebildete Absolventen des AL II und das sage ich aus der Erfahrung der Vorstellungsgespräche der letzten 2 Jahre.

Man musst wissen, was man will und wo du man hin will. Geht der Weg in eine hochwertige Tätigkeit, dann sollte man den LL.B und den Master machen und alles ist schön oder eben den AL II und bewirb sich auf eine EG 10+ Stelle und auch dann ist alles schön. Verhungern wird man jedenfalls nicht.



MaxMustermann90

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #12 am: 25.09.2019 11:11 »
Mit dem BA Studium bist Du zukünftig auf der besseren Seite, der AII wird nach meiner Meinung extrem Überbewertet und rechtfertigt (nach meiner Meinung) nicht die mögliche Einstellung auf Stellen bis hin zu EG12 (falls man eine solche Stelle überhaupt bekommt).
Man schaue sich einfach nur den Stundenumfang der Fortbildung zum AII an und fragt sich dann wer auf die Idee gekommen ist daraus eine Gleichwertigkeit zum Studium abzuleiten. Schön für alle die mit so einer geringen Fortbildung auf der Karriereleiter nach oben kommen, logisch nachvollziehbar ist das nicht.
Bei einer Bewerbung mit Konkurenten die nur den AII haben müsste sich der AG fast zwangsläufig für den Bewerber mit Studium entscheiden da deutlich besser qualifiziert.

Außerhalb des öD ist der AII für die Tonne, mit dem BA Studium bieten sich Dir zukünftig inner- und außerhalb des öD einfach mehr Möglichkeiten, nebenbei besteht dann auch immernoch die Möglichkeit irgendwann ggfs. einen Master zu machen.

Wenn man den AL2/FL2 mit dem Studium vergleicht, so sollte man nicht den reinen Kurs betrachten, sondern auch durchaus das, was einem den Zugang zu dem Kurs erst ermöglicht. Je nach Bundesland gibt es hier ja unterschiedliche Kriterien. Der Normalfall ist die VFA-Ausbildung + X Jahre Berufserfahrung. Heißt Ausbildung+Berufsferfahrung+AL2/FL2 gegen ein 3-jähriges Bachelorstudium.

Entscheidend bei der Bewertung, was letztlich besser ist/sein soll, ist meiner Meinung/Erfahrung nach, was die kommenden Aufgaben sein sollen. Für die Bereiche Ordnung, Finanzen, Soziales usw (klassische Verwaltungsrechtsanwendung) würde ich wohl auf Grund der Praxiserfahrung/Praxisbezogenheit den AL2er bevorzugen. Im Bereich Controlling, Personal, Organisation wäre meine erste Wahl wohl jemand mit einem PuMa Studium.

Thema AL2 außerhalb des öD: Zustimmung. Der bringt dir rein gar nichts.

Um unabhängig davon mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:

Ich hatte "nur" den Realschulabschluss und habe dann nach der Ausbildung zum VFA mich für den FL2 entschieden. Im Nachgang bin ich nun zwiegespalten. Meine Behörde (kleine Kommune mit <50.000 Einwohnern) behandelt FL2/Studium gleich. Man überträgt Personen mit diesen Abschlüssen Aufgaben im Bereich 9b-12 (also Sachbearbeiter bis theoretisch Amtsleiter). Ich persönlich hätte jetzt ganz gerne noch etwas draufgesattelt und habe mich nach Möglichkeiten umgesehen, etwas ähnliches dem Masterstudium zu machen. Die Möglichkeiten hier sind arg begrenzt. Die Hochschule Harz wurde bereits angesprochen. Die Hochschule Schmalkalden bietet auch noch die Möglichkeit an.

Hat man in seiner Behörde die Möglichkeit langfristig eine Tätigkeit >E13 auszuüben oder denkt darüber nach den Arbeitgeber zu wechseln und dort dann solche Tätigkeiten anzustreben, so würde ich mich auf Grund der Entwicklungsmöglichkeiten definitiv für ein richtiges Bachelorstudium entscheiden. Ist es ähnlich wie bei mir in der Behörde (bei E12 ist sehr wahrscheinlich Feierabend, Stellen darüber ein 6er im Lotto) und hat man auch nicht vor, in diese Bereiche vorzustoßen, dann ist der AL2/FL2 der schnellere und durchaus auch bequemere Weg.


Infa

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #13 am: 25.09.2019 11:31 »
Ich bin bei einer Kreisverwaltung (ca. 500.000 EW). Wir haben für die Kernverwaltung 57 EG 10 Stellen, 60 EG 11 Stellen, 24 EG 12 Stellen, 8 EG 13 Stellen, 14 EG 14 Stellen und 10 EG 15. Mögen die Kämpfe beginnen :)

Bis EG 12 ist für den Großteil der Stellen nur der AL II, VL II oder wie auch immer man den nennen möge nötig. Ganz wenige und sehr vereinzelt auch EG 13 und dann ist sense. Darüber wird im Regelfall ein Master / 2. Examen erwünscht.

Das mag jetzt bei anderen Behörden anders sein aber ich bin in den Jahren und im Referendariat viel rum gekommen und es ähnelt sich eigentlich überall.

Kai

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Antw:Brainstorming - A II Lehrgang oder B.A. Studium?
« Antwort #14 am: 25.09.2019 11:34 »
Hallo!

Zunächst ganz lieben Dank für die vielen Antworten.

Ich habe bei meinem AG vor 14 Jahren den A I gemacht. Problematisch ist für den AG jetzt die anstehende Rentenwelle und dass wir keine geeigneten Bewerber finden. Auf die E9b – E10 Stellen erhalten wir nur 3-6 Bewerbungen, wobei jüngst nur eine Zusage ausgesprochen wurde und dieser Bewerber dann von sich aus absagte.

Daher wäre eine Bewerbung auf einen E12 Posten innerhalb von 7-8 Jahren denkbar.

Ich denke, dass man mit dem B.A. wohl besser fährt. Ich habe auch die Erfahrung hier gemacht, dass „akademisierte“ Bewerber bevorzugt werden. Da stellt sich wohl auch aktuell ein Paradigmenwechsel ein.

Früher sind hier auch die A II Fachwirte bis E15 gekommen. Heute wird zwingend der Master vorausgesetzt. Zeiten ändern sich – und das Tarifrecht natürlich auch.

Muss ich mich irgendwie mit dem „Azubi“ Gehalt arrangieren. :)


Danke nochmals für den Input!