Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Bundesbehörde und hier wird das Laufbahnprinzip auch auf Tarifbeschäftigte angewendet.
Um in eine höhere "Laufbahn" zu kommen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- 20 Jahre Berufserfahrung
- mindestens zwei Verwendungen in der Bundesverwaltung
- sich seit mindestens fünf Jahren im sog. Endamt ihrer Laufbahn befinden (z.B. E9a im mittleren Dienst [hier ist doch mittlerweile E9b das Endamt oder?] und mind. E12 im gebobenen Dienst) und
- in dem sog. Endamt mindestens zweimal mit einer Bestnote (A oder X) bewertet werden.
Anschließend wird man mit einer entsprechenden Bewerbung zu externen Auswahlverfahren der nächsthöheren Laufbahn auch ohne entsprechenden Hochschulabschluss zugelassen. Wenn entsprechende Bewerber/innen das Auswahlverfahren als Beste absolvierten, würden sie als sog. "sonstige Beschäftigte" in die nächsthöhere Laufbahngruppe eingestellt.
Ist das ganze rechtens? Darf eine Bundesbehörde so etwas einfach machen? Oder zählt hier die Devise "wo kein Kläger, da kein Richter"?
Liebe Grüße