Liebe Mitstreiter,
ich übe seit 2005 eine Tätigkeit im Jobcenter aus. Schimpft sich Büro der Geschäftsführung. Die Stelle wurde nie bewertet. Nach der Überleitung in die neue EG wurde sie pauschal mit EG 9a eingruppiert. Jetzt erfolgte endlich eine Überprüfung nachdem ich dies Beantragt habe und es kam eine EG 10 dabei heraus.
Gibt es jetzt Probleme mit der Höhergruppierung ? Ich habe "nur" einen Realschulabschluss und "nur" die A1, war am 31.12.2016 allerdings über 40 Jahre alt (Übergangsregelung gilt) und habe nächstes Jahr meine 20 Jahre Berufserfahrung voll (Befreiung von der Prüfungspflicht).
Meint ihr ich werde in Ermangelung des fehlenden Hochschulabschlusses in eine EG niedriger eingruppiert obwohl ich nach wie vor die höherwertige Tätigkeit ausübe ? Ändert sich das, wenn ich den A2 nachhole ?
Danke für Eure Antworten.....
Das Netzt spricht hier sehr widersprüchlich..
Viele Grüße aus dem hohen Norden (SH)
Eirien