Autor Thema: Stellenbewertung EG 10, bisher 9a  (Read 3147 times)

Eirien1975

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Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« am: 25.09.2019 09:26 »
Liebe Mitstreiter,

ich übe seit 2005 eine Tätigkeit im Jobcenter aus. Schimpft sich Büro der Geschäftsführung. Die Stelle wurde nie bewertet. Nach der Überleitung in die neue EG wurde sie pauschal mit EG 9a eingruppiert. Jetzt erfolgte endlich eine Überprüfung nachdem ich dies Beantragt habe und es kam eine EG 10 dabei heraus.

Gibt es jetzt Probleme mit der Höhergruppierung ?  Ich habe "nur" einen Realschulabschluss und "nur" die A1, war am 31.12.2016 allerdings über 40 Jahre alt (Übergangsregelung gilt) und habe nächstes Jahr meine 20 Jahre Berufserfahrung voll (Befreiung von der Prüfungspflicht).

Meint ihr ich werde in Ermangelung des fehlenden Hochschulabschlusses in eine EG niedriger eingruppiert obwohl ich nach wie vor die höherwertige Tätigkeit ausübe ? Ändert sich das, wenn ich den A2 nachhole ?

Danke für Eure Antworten.....
Das Netzt spricht hier sehr widersprüchlich..

Viele Grüße aus dem hohen Norden (SH)
Eirien

Spid

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Antw:Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« Antwort #1 am: 25.09.2019 09:32 »
Gilt und galt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich und sächlich? Der Eingruppierungsirrtum des AG ist zu seinem Entstehungszeitpunkt - hier mutmaßlich 2005 - zu korrigieren.

Eirien1975

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Antw:Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« Antwort #2 am: 25.09.2019 09:38 »
Danke für Deine schnelle Antwort,

soweit ich weiß braucht man die A2 ab EG 9b. In Schleswig Holstein ist sie zwingend erforderlich. Allerdings gibt es die Ausnahmeregelungen (Ü40 und 20 Jahr BE usw), von der ich mindestens die erste erfülle.

Was bedeutet der Eingruppierungsfehler ist zu korrigieren ? Praktisch?

Eirien

Spid

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Antw:Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« Antwort #3 am: 25.09.2019 10:14 »
Eine E10 bei allg. Tätigkeitsmerkmalen war im BAT eine IVa Fg. 1b. Es ist der komplette Verlauf, seitdem der AG über die zutreffende Eingruppierung irrte, korrekt nachzubilden.

Eirien1975

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Antw:Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« Antwort #4 am: 25.09.2019 10:25 »
Aber Anspruch auf Zahlung besteht dann eh nur für 6 Monate zurück ab Antragstellung ?!

Weiß jemand ob die Eingruppierung in eine niedrigere EG erfolgt ? Würde einfach gerne wissen was mich jetzt erwartet, nachdem ich 2 Jahre gewartet hab....

Spid

  • Gast
Antw:Stellenbewertung EG 10, bisher 9a
« Antwort #5 am: 25.09.2019 10:32 »
2 Jahre? Du hast 14 Jahre gewartet. Auch wenn lediglich Anspruch auf die Nachzahlung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für die letzten 6 Monate besteht, ergeben sich hinsichtlich der Stufe und der Stufenlaufzeit erhebliche Implikationen. Eine Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht führt keinesfalls zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe, sie steht lediglich der Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen entgegen. Hier liegt jedoch eine Eingruppierung in E10 vor. Die Frage ist lediglich: seit wann.