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Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

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gillio:
Ich wurde 2016 mit E8 Stufe 3 eingestellt und wurde dann nach einem Jahr auf E9C Stufe 3 erhöht. fängt die Stufenlaufzeit dann von neuen an oder zählt das erste Jahr in E8 auch mit.

Spid:
Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorn.

Markus16:
Ich wollte nicht extra einen neuen thread aufmachen, daher benutze ich jetzt einfach mal diesen hier.

folgender sachverhalt:
ich bin seit 01.03.2018 in eg 11 stufe 3. die nächste stufe erreiche ich somit am 01.03.2021. Zur Zeit ist bei uns (selber arbeitgeber) eine für mich interessantere stelle ausgeschrieben. diese stelle ist ebenfalls nach eg 11 bewertet. der bisherige stelleninhaber geht zum 31.12.2019 in rente, die stelle soll zum 01.01.2020 neu besetzt werden. ich habe nun vor mich auf diese stelle zu bewerben.

frage:
fängt meine stufenlaufzeit bei erfolgreicher bewerbung am 01.01.2020 neu an zu laufen oder kann ich meine bisherige erfahrungszeit mitnehmen? der tvöd trifft leider nur aussagen zu höher- oder niedergruppierung.

viele grüße

Spid:
Der TVÖD trifft sogar eine explizite und eindeutige Regelung dazu, wenn man in seiner Entgeltgruppe beim selben AG verbleibt, siehe §16 Abs. 3 TVÖD.

Markus16:
danke für die schnelle antwort.

ich gehe davon aus, dass deine antwort mir weiterhelfen könnte, aber um meinem arbeitgeber antworten zu können, hab ich zur klarstellung noch eine anschlussfrage:
die begriffe "Einstellung" und "vorhergehendes Arbeitsverhältnis" in § 16 Abs. 3 tvöd passen nicht genau auf meine situation, da ich ja beim selben arbeitgeber weiterhin beschäftigt werde. ich wechsle nur den fachbereich/das amt.

Dieser absatz kann dennoch auf meine situation angewandt werden?

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