danke für die schnelle antwort.
ich gehe davon aus, dass deine antwort mir weiterhelfen könnte, aber um meinem arbeitgeber antworten zu können, hab ich zur klarstellung noch eine anschlussfrage:
die begriffe "Einstellung" und "vorhergehendes Arbeitsverhältnis" in § 16 Abs. 3 tvöd passen nicht genau auf meine situation, da ich ja beim selben arbeitgeber weiterhin beschäftigt werde. ich wechsle nur den fachbereich/das amt.
Dieser absatz kann dennoch auf meine situation angewandt werden?