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Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?

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MrRossi:
Wer bitte spricht von rechtswidriger Kündigung... ausser Dir?
Zudem steht es den AG frei Vertragsstrafe zu vereinbaren.

Spid:
Wen interessieren die Bedingungen einer nicht rechtswidrigen Kündigung, wenn die rechtswidrige Kündigung folgenlos bleibt? Mithin kannst Du gerne weiterhin irrelevante Sachverhalte diskutieren - zu denn im übrigen auch Vertragsstrafen gehören, die bei beiderseitiger Tarifbindung nur dann vereinbart werden können, wenn sie im Tarifvertrag vorgesehen sind - und die auch keinen effektiven Rechtsschutz gegen eine rechtswidrige Kündigung darstellen.

MrRossi:
In Bezug auf Vertragsstrafe ansich muss ich wohl einlenken.
Die meisten AN kündigen eben nicht rechtswidrig, weil sie Angst vor Strafen haben,
von daher halte ich dein Vorbringen für weniger relevant.





Spid:
Welche Erkenntnisse gibt es zur Zahl der rechtswidrigen AN-Kündigungen und der Motivlage derer, die davon Gebrauch machen?

MrRossi:
Meine persönliche Erfahrung, die ich für aussagekräftig halte.
Diese ist unter anderem auch in diesem Forum gewonnen.

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