Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?

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Spid:
Doch, genau das war Deine Argumentationslinie - und auch das einzige Argument, was Du vorgebracht hast, weshalb das sehr simpel nachzuverfolgen ist.

pvenj:

--- Zitat von: MrRossi am 15.10.2019 07:03 ---Wie ich bereits ausführte, sind mir bis heute keine Fälle von unrechtmäßigen Kündigungen bekannt, insofern bin ich in dieser Sache, durch bloße Verlautbarungen, kaum vom Standpunkt abzubringen.

--- End quote ---

Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich. Wenn man sich mal einen Tag Zeit nimmt, sich das anzuschauen, wird man sich wundern, was da so alles aufläuft.

MrRossi:
@Spid
Nein, eben nicht.
Es ist eben nicht so, daß ich behaupte, es gibt solche Fälle nicht, nur fehlt eben augenscheinlich das Interesse wegen Mangel an Fällen einen Bedarf/Notwendigkeit weitere Maßnahmen zur Abwehr zu fordern. Stützen darf ich das auf persönlicher Erfahrung, das man davon nichts hört, Statistiken nicht zu finden sind, medial  unauffällig, selbst eine Suche im WWW führt nicht direkt zum Erfolg. Das alles ist mein "arg beschränten Erfahrungshorizont".


Spid:
Zu Deinem arg beschränkten Erfahrungshorizont kommt noch das vollkommen unzureichende Verständnis der Sinnlosigkeit eines solchen Unterfangens hinzu. Dialoge wie "Wir brauchen einen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidrige Arbeitnehmerkündigungen!" - "Gut, den gibt es nur, wenn man den AN durch Kündigungsschutzklage zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zwingen kann." - "Klasse, machen wir das doch!" - "Oooh, das verstößt gegen Grund- und Menschenrechte..." - "Tja, schade, wir haben es wenigstens versucht." mag man zwar auf Gewerkschaftsseite für möglich halten, wo man eher gewöhnliche Rechtskenntnisse vorzuweisen hat und es mit dem Grundrechtsschutz - ich sage nur: negative Koalitionsfreiheit - so seine Probleme hat, mindestens durchschnittlich verständige Menschen verschwenden auf sinnlose Unterfangen jedoch keine Zeit.

MrRossi:
Ich bin bei den Entschädigungszahlungen nicht bei Erbringung Arbeitleistung, mag mein Fehler, wenn du nur das mit Rechtschutz meinst.

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