Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?

Begonnen von BAT, 25.09.2019 13:51

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Spid

In dem Betroffenen mehr als einmal zur rechtswidrigen Kündigung geraten wurde?

MrRossi

Die Nachfrage ist nicht dem Handeln gleichzusetzen.
Schlechtem Rat muss man nicht folgen.



Spid

Nein, muß man nicht. Gibt es denn Erkenntnisse darüber, ob der Empfehlung gefolgt wurde?

nichts_tun

Wann kündigt ein AN denn rechtswidrig?

Spid

Bspw. wenn er die Kündigungsfrist nicht einhält oder seine Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt.

nichts_tun

Ok. Wenn der AN ohne Einhaltung der Kündingsfrist kündigt, hat der AN dann nicht Anspruch darauf, dass der AN seine Dienstleistungspflicht aus § 611 BGB  erfüllt?

Spid

Den Anspruch hat er - er kann ihn aber nicht durchsetzen, weil der AN nicht zur Dienstleistung gezwungen werden kann.

nichts_tun

Kann der AG dann aber nicht ggf. Schadensersatz (Kosten der Nachbesetzung) aufgrund §§ 280 ff. BGB geltend machen?

Spid

Nein, er kann nur Schadensersatz für solche Schäden, die sich unmittelbar auf die Nichterbringung der Arbeitsleistung des AN, der rechtswidrig gekündigt hat, zurückführen lassen, erstreiten. Die Kosten der Nachbesetzung wären ja auch bei einer rechtmäßigen Kündigung entstanden. Zudem hat der AG alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um Schäden an der Entstehung zu hindern. Es sind zwar Fälle denkbar, in denen ein zu ersetzender Schaden entstünde, diese kann man sich aber an einer Hand abzählen.

WasDennNun

Natürlich kann er Schadensersatzansprüche gelten machen.
Allein er müsste sie beziffern können und er müsste nachweisen, dass diese er keine Teilschuld trägt, weil er z.B. eine zu Dünne Personaldecke hat und der Schaden auch bei Urlaub/Krankheit entstanden wäre.

nichts_tun

@Spid: Verstehe. Also hat der AG tatsächlich Pech, wenn der AN rechtswidrig kündigt. Es sei denn, der AG könnte entsprechende Konventionalstrafen vereinbaren, was im Regelfall im ÖD nicht gegeben ist. Wären solche Strafen bei AT-Verträgen eigentlich möglich?

Spid

Wenn das Abstandsgebot eingehalten ist und die sonstigen Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung gegeben sind.

Organisator

Da würde mich mal interessieren, wie ein effektiver Rechtsschutz des AG bei unrechtmäßigen Kündigungen des AN aussehen könnte. Ideen, jemand?

Spid

Effektiver Rechtsschutz wäre doch nur dann gegeben, wenn der AN ebenso gerichtlich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gezwungen werden könnte, wie der AG gezwungen werden kann - dem steht aber die EMRK und das GG entgegen, weshalb effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist. Und genau deshalb ist der AG im Arbeitsverhältnis nicht derjenige, der in dieser Beziehung mächtiger wäre.

MrRossi

Wer was auf sich hält, verhält sich glücklicherweise meist korrekt.
Sicher gibt es gut nachvollziebare Gründe wenn die Idee keimt den AG so zu verlassen, oft durch Versagen des AG oder ein gestörtes Verhältnis (durchaus auch verhaltensbedingt durch den AN).
Wenn ein Rechtschutz in irgendeiner anderen Form nötig wäre, hätte man das schon
erkannt und umgesetzt. Das ist aber nicht der Fall.