Autor Thema: [NW] Altersdiskriminierende Besoldung  (Read 4231 times)

Pepper2012

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[NW] Altersdiskriminierende Besoldung
« am: 26.09.2019 10:34 »
Hallo zusammen,
ich habe eine (verwaltungs-)verfahrensrechtliche Frage:

Nach meinen Informationen wird das LBV NRW in Kürze die Ablehnungsbescheide in den Verfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung, in denen die (dem Grunde nach bestehenden) Ansprüche nicht rechtzeitig  geltend gemacht wurden, versenden.

Nun die Frage, ob die Rechtsauffassung des LBV NRW in der folgenden Konstellation zutreffend ist:

Beamte haben damals reihenweise Widersprüche gegen die "Gesamtalimentation" eingelegt. Diese wurden bis zur gerichtlichen Klärung ruhend gestellt; auf die Einrede der Verjährung wurde verzichtet.
Es ist bekannt, dass die gerichtliche Klärung nicht zum Erfolg geführt hat, jedoch habe ich zu diesen ruhenden Widersprüchen im Nachgang zu den gerichtlichen Urteilen keinen weiteren Schriftverkehr erhalten, soll heißen: Die Widerspruchsverfahren sind m. E. noch nicht formell abgeschlossen.

Daher habe ich mich in diversen Schreiben an das LBV NRW gewandt mit dem Anliegen, die Begründung meiner Widersprüche (vorher: nur gerichtet gegen die Gesamtalimentation) zu erweitern in dem Sinne, dass nunmehr auch eine altersdiskriminierende Besoldung gerügt wird.

Ist das möglich, die Begründung der Widersprüche bis zu deren Bescheidung wirksam zu erweitern?
Die Beantwortung dieser Frage ist zwischen dem Finanzministerium NRW und dessen Hauptpersonalrat wohl umstritten; im Folgenden zur Erläuterung ein Auszug aus dem Protokoll einer gemeinschaftlichen Besprechung:

"Zu TOP 5: Altersdiskriminierung bei der Besoldung
Der Hauptpersonalrat verwies auf den Runderlass vom 13.04.2018, mit dem das Land Entschädigungszahlungen nach dem Urteil des EuGH (09.09.2014) und dem BVerwG (zuletzt vom 14.12.2017) wegen altersdiskriminierender Besoldung regelt. Entschädigungen würden nur gezahlt, soweit noch offene Widerspruchs- oder Klageverfahren vorlägen.
Der HPR fragt, ob die in großer Zahl eingelegten Widersprüche gegen die Gesamtalimentation nicht gleichfalls einen Entschädigungsanspruch begründen würden. Seiner Ansicht nach umfasse ein Widerspruch gegen die Gesamtalimentation auch einen Einspruch gegen eine Altersdiskriminierung bei der Besoldung.
Minister Lienenkämper und die Verwaltung teilten mit, dass ohne einen Antrag oder Widerspruch, der sich entweder ausdrücklich von seinem Wortlaut her oder zumindest in seiner Begründung auf eine Altersdiskriminierung berufe, keine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährt werden könne. Widersprüche gegen die Gesamtalimentation würden nicht genügen."

Kann jemand zu dieser Frage etwas sagen? - Es wird eine ganze Reihe von Beamten in NRW betreffen. Das LBV NRW wird in Kürze ablehnende Bescheide an ca. 8.900 Beamte versenden!

Herzlichen Dank!
« Last Edit: 28.09.2019 04:24 von Admin2 »

Bunny

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #1 am: 26.09.2019 11:26 »
Das BVerwG ist der Auffassung, dass Alimentation einerseits und Verstoß gegen das AGG andererseits zwei verschiedene Ansprüche sind (Urteil vom 6.4.2017 - Az. 2 C 11.16 [Rd.Nrn. 57 u. 58]).
« Last Edit: 26.09.2019 11:35 von Bunny »

Pepper2012

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #2 am: 26.09.2019 11:37 »
Ok danke schonmal, gut zu wissen, das ist der materiell-rechtliche Aspekt.

Die Frage geht eher in die Richtung, ob ich die Begründung meiner damals - konkret in den Jahren 2010, 2011 und 2012 - erhobenen Widersprüche jetzt in 2018/2019 noch wirksam hinsichtlich ihrer Begründung erweitern konnte.

Damit wäre die Altersdiskriminierung dann nämlich rechtzeitig gerügt.


Bunny

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #3 am: 26.09.2019 11:51 »
Die Frage geht eher in die Richtung, ob ich die Begründung meiner damals - konkret in den Jahren 2010, 2011 und 2012 - erhobenen Widersprüche jetzt in 2018/2019 noch wirksam hinsichtlich ihrer Begründung erweitern konnte.
Ja.

Damit wäre die Altersdiskriminierung dann nämlich rechtzeitig gerügt.
Nein, Rüge wegen Verstoß gegen AGG wirkt nur für die Zukunft (BVerwG, Urteil vom 6.4.2017 - Az. 2 C 11.16 [Rd.Nrn. 49 ff]).

Pepper2012

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #4 am: 26.09.2019 11:53 »
Ok danke!
Dann hat dieses Unterfangen wohl eher schlechte Erfolgsaussichten  :(

Onkel

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #5 am: 26.09.2019 15:39 »
Werden denn nur die negativen Bescheide jetzt verschickt, oder ist auch etwas über positive bekannt?

Pepper2012

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #6 am: 26.09.2019 17:45 »
Es sind nur noch die Fälle übrig, in denen es zu Ablehnungen kommt. Stattgaben (100 € p. M. Entschädigung) sind soweit ich das weiß bereits im Herbst 2018 erfolgt.

Onkel

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #7 am: 27.09.2019 15:06 »
Ok, danke für die Antwort. Auch wenn meine Hoffnung damit hinüber ist... ;-)

Pepper2012

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Antw:[NRW] Altersdiskriminierende Besoldung
« Antwort #8 am: 27.09.2019 15:09 »
Wann hast Du denn erstmals einen Widerspruch/Antrag abgeschickt mit der expliziten Begründung "Altersdiskriminierung"?