Autor Thema: Eingruppierung  (Read 9848 times)

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #15 am: 27.09.2019 10:44 »
Zu klären wäre nun - in Abhängigkeit vom konkreten Tätigkeitsbereich - welche Voraussetzung der TE nach Auffassung seines AG nicht erfüllt.
Ist das nicht bereits geklärt?
... man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.

inter omnes

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #16 am: 27.09.2019 10:50 »
Zu klären wäre nun - in Abhängigkeit vom konkreten Tätigkeitsbereich - welche Voraussetzung der TE nach Auffassung seines AG nicht erfüllt.
Ist das nicht bereits geklärt?
... man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.

Es geht darum - in Abhängigkeit von der auszuübenden Tätigkeit - festzustellen, ob der fehlende Hochschulabschluss tätsächlich tarifrechtlich ein solches Eingruppierungshindernis darstellt.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #17 am: 27.09.2019 19:32 »
Da der TE ausführt, daß er in E10 eingruppiert ist, führt uns das wieder an diesen Punkt: [...]

Ist mir schon klar. Aber ich vertraue dem TE dahingehend nicht, dass er das "ist" so benutzt, dass daraus eine zwingende tarifrechtliche Auswirkung abzuleiten wäre.

@inter omnes: Das ist ja das Kuriose, lt. SV wurde die EG 11 später als die EG 10 seitens des AG festgestellt. Würde der TE eine Anforderung in der Person nicht erfüllen, hätte er dies bei einer Eingruppierung in EG 10 im Regelfall (kommt auf den entsprechenden Teil der EG an) ebenfalls nicht erfüllt und wäre in EG 9 eingruppiert gewesen.


Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #18 am: 27.09.2019 20:05 »
Da der TE ausführt, daß er in E10 eingruppiert ist, führt uns das wieder an diesen Punkt: [...]

Ist mir schon klar. Aber ich vertraue dem TE dahingehend nicht, dass er das "ist" so benutzt, dass daraus eine zwingende tarifrechtliche Auswirkung abzuleiten wäre.

Wo ist das Problem, einen Sachverhalt entsprechend der Schilderung als gegeben anzusehen?

Zitat
@inter omnes: Das ist ja das Kuriose, lt. SV wurde die EG 11 später als die EG 10 seitens des AG festgestellt. Würde der TE eine Anforderung in der Person nicht erfüllen, hätte er dies bei einer Eingruppierung in EG 10 im Regelfall (kommt auf den entsprechenden Teil der EG an) ebenfalls nicht erfüllt und wäre in EG 9 eingruppiert gewesen.

Der TE führt in der Sachverhaltsschilderung aus, daß eine „Stellenbewertung“ als Ergebnis eine E11 ergeben hat. Wieso denkst Du, daß dies von der bisherigen Einschätzung des AG abweicht? Der TE hat sich schließlich nicht dazu eingelassen, welche Wertigkeit der AG der Stelle zuvor zugemessen hat, sondern nur seine Eingruppierung genannt.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #19 am: 27.09.2019 21:49 »
Meiner Erfahrung nach, die freilich weder objekt noch frei von Fehlern ist, verwechseln TE gerne Begriffsbestimmungen, die allerdings tarifrechtliche Wirkungen zeitigen könnten.

Und wie ausgeführt, verstehe ich den SV tatsächlich so, dass der TE in EG 10 seit Einstellung eingruppiert war und ist und im Nachgang der AG seine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung in EG 11 änderte. Ich lese einen Zeitmoment heraus, der aus meiner Sicht näher aufzuklären wäre.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #20 am: 29.09.2019 09:58 »
Wo ist das Problem, einen Sachverhalt entsprechend der Schilderung als gegeben anzusehen?
Das übliche Problem ist, dass wenn einer sagt das er in EG10 eingruppiert ist, evtl. sagen will, dass er das Entgelt der EG10 erhält und er aufgrund seines mangelhaften Wissens bzgl. des Tarifrechtes sich nicht bewusst ist, dass er mit seiner Aussage etwas falsches sagt.

Wenn der TE - wie er selbst schildert - in E10 eingruppiert ist, irrt der AG entweder hinsichtlich der E11 oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.
Oder der TE irrt in seiner Aussage, dass er in EG10 eingruppiert ist. Diesen Umstand sollte man auch berücksichtigen.



Spid

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« Antwort #21 am: 29.09.2019 10:37 »
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #22 am: 29.09.2019 11:13 »
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.

WasDennNun

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« Antwort #23 am: 29.09.2019 11:19 »
Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.


Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Sofern du auszuübenden Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hattest und die Anforderung in der Person nicht erfüllst (hier das entsprechendes Studium), dann bist du eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn der Teil der EGO die Möglichkeit des sonstigen Beschäftigten vorsieht und du diese hohe Hürde auch erfüllst einer zu sein, dann bist du jedoch in der EG11 eingruppiert.
Im letzteren Fall kannst du nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen, die feststellt ob du ein sonstiger Beschäftigter bist.

MrRossi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #24 am: 30.09.2019 09:56 »
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.

Ich glaube das Manche es brauchen, jede Chance zu nutzen den Anderen dumm aussehen zu lassen, um die eigene (meist nur auf diese Sache beschränkte) Überlegenheit zur Schau zu stellen. Oft fehlen diesen Personen allerdings andere Fähigkeiten, was eben zu diesem Verhalten führt.

Spid

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« Antwort #25 am: 30.09.2019 09:59 »
Dumm aussehen tut der, der Dummes tut - dazu braucht er keinen anderen.

MrRossi

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« Antwort #26 am: 30.09.2019 10:20 »
Sicher nicht, aber es soll ja keinem (Leser) entgehen, daher braucht man eben Jene, die das Bild entsprechend ausmalen für diejenigen, die sich dieses Bild noch nicht gemacht haben.


Spid

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« Antwort #27 am: 30.09.2019 10:38 »
Ich helfe halt gern.

nichts_tun

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« Antwort #28 am: 30.09.2019 14:30 »
Ich glaube das Manche es brauchen, jede Chance zu nutzen den Anderen dumm aussehen zu lassen, um die eigene (meist nur auf diese Sache beschränkte) Überlegenheit zur Schau zu stellen. Oft fehlen diesen Personen allerdings andere Fähigkeiten, was eben zu diesem Verhalten führt.

Das aber ist nun sehr große Rumraterei...trotzdem nette Unterhaltung zwischen euch beiden. Aber bitte künftig der Groß- und Kleinschreibung mehr Beachtung schenken, weil mich das ein wenig verwirrt, wie du manche Worte groß  schreibst.

MrRossi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #29 am: 30.09.2019 15:01 »
Ich habe es zur Kenntniss genommen, kann aber nichts versprechen.
Ich hoffe der Sinn ist aber noch in irgendeiner Form für Mitleser erkennbar.