Meiner Erfahrung nach, die freilich weder objekt noch frei von Fehlern ist, verwechseln TE gerne Begriffsbestimmungen, die allerdings tarifrechtliche Wirkungen zeitigen könnten.
Und wie ausgeführt, verstehe ich den SV tatsächlich so, dass der TE in EG 10 seit Einstellung eingruppiert war und ist und im Nachgang der AG seine Rechtsmeinung bezüglich der Eingruppierung in EG 11 änderte. Ich lese einen Zeitmoment heraus, der aus meiner Sicht näher aufzuklären wäre.