Als deine Stelle noch mit EG 10 bewertet war, hast du da auch das Geld der EG 10 bekommen oder wurdest du auch da schon wegen dem fehlenden Hochschulstudiums eine EG geringer eingruppiert? Wenn ja, warum erwartest du, dass es bei einer höheren Stellenbewertung anders ist? Wenn nein, hat dein AG entweder einen Fehler gemacht oder du warst "sonstiger Beschäftigter mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen". Trifft letztes zu, sollte sich daran nichts geändert haben als die Stelle neu bewertet wurde.