Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Von tvöd Bund zu Bundesbesoldung Bund
Laemat:
wie sieht es denn mit Dipl. Ing (FH) aus oder finden die alten Studiengänge im BBesG nicht mehr statt?
sbr:
--- Zitat von: Asperatus am 30.09.2019 09:46 ---Dieses Studium, sofern es sich um eine Bachelor-Studium handelt, wird nicht anerkannt. Für ein Studium im Allgemeinen gilt das nicht:
Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen (§ 28 Abs. 2 S. 2 BBesG). Diese Anerkennung ist zwingend, sie liegt nicht im Ermessen des Dienstherrn. Diese pauschale Anerkennung kann nicht zu einer Doppelanrechnung führen, die nicht zulässig wäre. Die anzurechnenden zwei Jahre lassen sich nicht auf einen kalendarischen Zeitraum projizieren, der dann für die Anrechnung auf Grund eines anderen Anrechnungstatbestands ausscheidet (28.2.1.7 BBesGVwV).
--- End quote ---
Ist richtig, für den vorliegenden Fall aber offensichtlich uninteressant. Daher habe ich den §28 Abs 2 Satz 2 BBesG außen vor gelassen.
sbr:
--- Zitat von: Laemat am 30.09.2019 10:14 ---wie sieht es denn mit Dipl. Ing (FH) aus oder finden die alten Studiengänge im BBesG nicht mehr statt?
--- End quote ---
Dipl. Ing (FH) führt zu keiner Anerkennung als Erfahrungszeit. Nach §28 Abs. 2 Satz 2 BBesG führt lediglich der Master, oder ein dem Master gleichwertiger Abschluss zu einer pauschalen Anerkennung als Erfahrungszeit (2 Jahre).
Laemat:
Bachelor zu Master ist nicht gleich Dipl. Ing (Fh) zu Dipl.Ing.
was stand denn im alten BBesG?
Asperatus:
Die Anerkennung von zwei Jahren für ein Master-Studium ist zum 1.1.2016 durch das 7. BesÄndG eingefügt worden. Vorher gab es keine Anerkennung von Ausbildungszeiten.
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